1.
Die ab 01.03.2023 zu besetzende Stelle der
Referatsleitung für das Referat Kultur, Bildung und Freizeit (Ref. IV) wird
nicht ausgeschrieben.
2. Die
Amtszeit des wieder zu wählenden berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für das
Referat IV wird auf sechs Jahre vom 01. März 2023 bis 28. Februar 2029
festgesetzt.
3. Die
Wahlhandlung zur Besetzung des Referates IV soll in der Stadtratssitzung am
31.03.2022 erfolgen.
4. Das
berufsmäßige Stadtratsmitglied wird in Besoldungsgruppe B 4 nach Anlage 1 zum
Bayerischen Besoldungsgesetz – BayBesG eingestuft.
5. Dem berufsmäßigen Stadtratsmitglied wird für die Dauer der Amtszeit eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung gewährt. Deren Höhe bestimmt sich nach dem entsprechenden Obergrenzbetrag der Anlage 2 zum Kommunalen Wahlbeamtengesetz – KWBG.
6. Zur Wiederwahl für das Amt des berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für Referat IV wird Frau Anke Steinert-Neuwirth, geboren am 13.03.1963, die derzeitige Leiterin des Referates Kultur, Bildung und Freizeit (Ref. IV), vorgeschlagen.
7. Für die Wahl des berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes für das Referat IV wird gemäß Ablaufplan in der Anlage verfahren.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit dem Ende der Wahlperiode zum 28.02.2023 ist die Stelle der Referatsleitung des Referates Kultur, Bildung und Freizeit wieder zu besetzen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Zu Ziffer 2 des Antrags: Amtszeit
Nach Art. 41 Abs. 1 GO werden die berufsmäßigen Stadträte auf höchstens sechs Jahre gewählt und zur Beamtin/zum Beamten auf Zeit ernannt. Es wird vorgeschlagen die Höchstwahlzeit auf sechs Jahre festzulegen. Dies entspricht den Festlegungen der bisherigen Wahlperioden. Die Wiederwahl des berufsmäßigen Stadtratsmitglieds soll zeitnah erfolgen, damit im Falle des Scheiterns der Wiederwahl das dann erforderliche Ausschreibungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.
Zu Ziffer 3 des Antrags: Wahlhandlung
Die Wahl soll in der Stadtratssitzung am 31. März 2022 erfolgen.
Zu Ziffer 4 des Antrags: Besoldung
Nach Art. 45 Abs. 2 Satz 1 i. V. mit der Anlage 1 Nr. 2 KWBG ist das Amt des
berufsmäßigen Stadtratsmitgliedes folgender Besoldungsgruppe zugeordnet:
Erlangen B3
/ erste Amtszeit
B4
/ weitere Amtszeiten
Im Falle einer Wiederwahl der bisherigen Amtsinhaberin für das Referat IV ist diese
in die Besoldungsgruppe B 4 einzustufen.
Zu Ziffer 5 des Antrags: Dienstaufwandsentschädigung
Die berufsmäßigen Stadtratsmitglieder erhalten gemäß Art. 46 KWBG eine angemessene Entschädigung für die durch das Amt bedingten Mehraufwendungen in der Lebensführung. Deren Höhe richtet sich nach den Rahmenbeträgen der Ziff. B 2 c der Anlage 2 zum KWBG.
Aktuell beträgt die Dienstaufwandsentschädigung für berufsmäßige Stadtratsmitglieder bei kreisfreien Städten
über 100.000 Einwohner 659,34 bis 1.259,32 EUR.
Den berufsmäßigen Stadtratsmitgliedern wurde der höchstmögliche Betrag der Dienstaufwandsentschädigung erstmals im Mai 1989 gewährt. Dies wurde bei den nachfolgenden Referatsneubesetzungen immer wieder bestätigt.
Anlagen: Ablaufplan