1.
Der
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau des Bau- und Werkausschusses vom
12.10.2021 (66/082/2021) wird zunächst bis auf weiteres nicht umgesetzt.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und ggf. mit welchen Einschränkungen
alternative Lösungsmöglichkeiten bestehen und umsetzbar sind, mit denen alle
Anforderungen an den Westausgang des Bergkirchweihgeländes ausreichend
berücksichtigt sind und der Baumbestand in weiterem Umfang als bislang geplant
erhalten werden kann. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Planungsleistung in
Einklang mit den geltenden Vergabevorschriften auszuschreiben.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Ausgangspunkt der Maßnahme ist das
Sicherheitskonzept zur Bergkirchweih, in dem festgestellt wird, dass eine
sichere Entfluchtung auf Basis der Personalstromanalyse im Falle eines
Schadensereignisses ohne den Umbau nicht im notwendigen Umfang möglich ist. Weiterhin
ist auch die Erreichbarkeit des Böttigersteiges (über „An den Kellern“ und die
untere Bergstraße) und des Festgeländes (von der Bayreuther Straße aus) durch
die Feuerwehr sicherzustellen.
Mit dem Entwurfsplanungsbeschluss nach
DA-Bau des Bau- und Werkausschusses (BWA) vom 12. Oktober 2021 wurde die
Verwaltung beauftragt, die Maßnahmen zur Verbesserung des
Bergkirchweih-Westausgangs umzusetzen (vgl. 66/082/2021). Vorangegangen waren
die vom Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) am 16. März 2021
beschlossene Vorplanung (vgl. 613/059/2020) sowie umfangreiche
verwaltungsinterne Abstimmungen und Vor-Ort-Termine. Seit dem Beschluss im
Oktober ist die Ausführungsplanung erfolgt.
Im Rahmen des sorgfältigen Planungsprozesses
waren verschiedene Anforderungen definiert worden, die beim Ausbau des
Westausgangs zu erfüllen sind. Die Minimierung von Eingriffen in den
Baumbestand war dabei bereits explizit enthalten. Im Einzelnen lauteten die
Anforderungen:
·
Anforderungen
an die Entfluchtung gemäß Personenstromanalyse/Sicherheitskonzept
Bergkirchweih: Wegebreite von insgesamt 5,00 m
·
Gewährleistung
der Feuerwehrzufahrt auf das Bergkirchweihgelände über die Bayreuther Straße
·
Gewährleistung
der Feuerwehrzufahrt des Böttigersteigs über „An den Kellern“ sowie von der
Bergstraße aus
·
Anforderungen
des Festbetriebs (WC-Anlage, Lieferverkehr an die Keller)
·
Weitestgehende
Minimierung des Eingriffs in den Baumbestand
·
Nicht-Einbeziehung
privater Grundstücke
·
Topografie
des Geländes – Wege sollen nicht steiler werden
Aufgrund der Hanglage des komplexen
Kreuzungsbereichs am Westausgang handelt es sich um eine schwierige Topografie,
die spezielle technisch-konstruktive Anforderungen mit sich bringt. In der
Variantenuntersuchung im Rahmen der Vorplanung konnte eine Variante
identifiziert werden, die die genannten Anforderungen bestmöglich miteinander
in Einklang bringt. Andere Varianten gewährleisten beispielsweise nicht die
Feuerwehrzufahrt auf das Gelände oder ziehen noch mehr Baumfällungen nach sich.
Der UVPA ist dieser Einschätzung mehrheitlich gefolgt. Im weiteren Verlauf
erfolgte die Entwurfsplanung, die vom BWA am 12. Oktober mehrheitlich
beschlossen wurde. Die Verwaltung hält am Ergebnis dieses sorgfältigen und
ausgewogenen Planungsprozesses weiterhin ausdrücklich fest.
In der inzwischen aufgekommenen öffentlichen
Diskussion sind verschiedene Fragen aufgeworfen worden. Beispielsweise wird
diskutiert, ob es unter Berücksichtigung weiterer Wegebeziehungen, unter
Einbeziehung nicht-städtischer Grundstücke und unter Nutzung bislang nicht
berücksichtigter Techniken aus dem Garten- und Landschaftsbau möglich ist, den
Westausgang im nötigen Maß zu verbessern und gleichzeitig den Baumbestand zu
erhalten. Eine Bürgerinitiative hat dazu eine Unterschriftensammlung initiiert.
Die vorliegende Planung der Verwaltung
stellt eine bis Leistungsphase 3 sorgfältig und ausgewogen geplante und
intensiv abgestimmte Maßnahme dar. Bei den Ideen der Bürgerinitiative handelt
es sich um Überlegungen, die nicht in dieser Tiefe geplant sind. Eine fundierte
Prüfung der Ideen der Bürgerinitiative erfordert eine vertiefte Planung bis
Leistungsphase 3. Diese Planung ist zeitlich nicht in Einklang zu bringen mit
dem für die Umsetzung notwendigen Zeitraum für die Fällung der Bäume vor dem
Beginn der Vogelbrutzeit Ende Februar.
Am 26. Januar fand ein Gespräch zwischen der
Bürgerinitiative und der Verwaltung statt. Die Verwaltung hat dabei in
Würdigung des bisherigen Planungsprozesses einerseits und der öffentlichen
Diskussion andererseits vorgeschlagen, den DA-Bau-Beschluss vom 12.10.2021 bis
auf weiteres nicht umzusetzen. Die kommenden Monate sollen genutzt werden, um
anhand der Überlegungen der Bürgerinitiative zu prüfen, ob und ggf. mit welchen
Einschränkungen tatsächlich alternative Lösungsmöglichkeiten bestehen und
umsetzbar sind, mit denen alle Anforderungen an den Westausgang des
Bergkirchweihgeländes ausreichend berücksichtigt sind und der Baumbestand in
weiterem Umfang als bislang geplant erhalten werden kann. Die Ideen der
Bürgerinitiative, an dieser Stelle mit sog. Schraubfundamenten oder
vergleichbaren Techniken zu arbeiten, liegen der Verwaltung vor und werden
selbstverständlich auch Gegenstand dieser Prüfung sein.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
Im Rahmen dieses Prozesses sind durch die
Verwaltung, wie im bisherigen Planungsverlauf auch, alle Anforderungen zu
berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
Sicherheitsaspekte sind dabei von Anfang an
von besonderer Bedeutung und der Abwägung nur eingeschränkt zugänglich. In
einem ersten Schritt sind daher zunächst die Möglichkeiten der Entfluchtung
erneut zu analysieren, inkl. der alternativen Überlegungen. Die Verwaltung wird
auch in dieser Frage im Laufe des Prozesses gutachterliche Unterstützung
hinzuziehen.
Auf der Grundlage eines möglichen positiven
Ergebnisses würde dann in einem zweiten Schritt die Planungsleistung der
Leistungsphasen 1-3 durchgeführt werden. Die Verwaltung wird diese
Planungsleistung in Einklang mit den geltenden Vergabevorschriften und in einem
dann um ökologische Aspekte angepassten Anforderungsprofil ausschreiben und an
ein qualifiziertes Ingenieurbüro vergeben.
Bis auf weiteres erfolgen selbstverständlich
keine Fällungen am Westausgang. Maßnahmen zur Verbesserung des Westausgangs der
Bergkirchweih können durch den Umsetzungsstopp frühestens nach der Kirchweih
2023 erfolgen. Bei den im Bergkirchweih-Sicherheitskonzept (Fassung für 2019)
verantwortlich zeichnenden Personen besteht Einverständnis mit diesem Vorgehen.
Die Verantwortung für den Planungsprozess
liegt bei der Verwaltung. Die Gesamtabwägung obliegt dem Stadtrat. Die Initiative
wird zu geeigneten Zeitpunkten, insbesondere vor weiteren Gremienbehandlungen,
in den Prozess einbezogen.
Im Gespräch am 26. Januar zeigte sich die
Initiative mit diesem Vorgehen einverstanden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: ca. 25.000 |
€ |
bei IPNr.: 541.860 (Entfluchtungskonzepte separat) |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: