Betreff
Westausgang Bergkirchweihgelände: Umsetzungsstopp
Vorlage
OBM/003/2022
Aktenzeichen
OBM/PMA
Art
Beschlussvorlage

1.    Der Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau des Bau- und Werkausschusses vom 12.10.2021 (66/082/2021) wird zunächst bis auf weiteres nicht umgesetzt.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und ggf. mit welchen Einschränkungen alternative Lösungsmöglichkeiten bestehen und umsetzbar sind, mit denen alle Anforderungen an den Westausgang des Bergkirchweihgeländes ausreichend berücksichtigt sind und der Baumbestand in weiterem Umfang als bislang geplant erhalten werden kann. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Planungsleistung in Einklang mit den geltenden Vergabevorschriften auszuschreiben.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Ausgangspunkt der Maßnahme ist das Sicherheitskonzept zur Bergkirchweih, in dem festgestellt wird, dass eine sichere Entfluchtung auf Basis der Personalstromanalyse im Falle eines Schadensereignisses ohne den Umbau nicht im notwendigen Umfang möglich ist. Weiterhin ist auch die Erreichbarkeit des Böttigersteiges (über „An den Kellern“ und die untere Bergstraße) und des Festgeländes (von der Bayreuther Straße aus) durch die Feuerwehr sicherzustellen.

 

Mit dem Entwurfsplanungsbeschluss nach DA-Bau des Bau- und Werkausschusses (BWA) vom 12. Oktober 2021 wurde die Verwaltung beauftragt, die Maßnahmen zur Verbesserung des Bergkirchweih-Westausgangs umzusetzen (vgl. 66/082/2021). Vorangegangen waren die vom Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) am 16. März 2021 beschlossene Vorplanung (vgl. 613/059/2020) sowie umfangreiche verwaltungsinterne Abstimmungen und Vor-Ort-Termine. Seit dem Beschluss im Oktober ist die Ausführungsplanung erfolgt.

 

Im Rahmen des sorgfältigen Planungsprozesses waren verschiedene Anforderungen definiert worden, die beim Ausbau des Westausgangs zu erfüllen sind. Die Minimierung von Eingriffen in den Baumbestand war dabei bereits explizit enthalten. Im Einzelnen lauteten die Anforderungen:

·         Anforderungen an die Entfluchtung gemäß Personenstromanalyse/Sicherheitskonzept Bergkirchweih: Wegebreite von insgesamt 5,00 m

·         Gewährleistung der Feuerwehrzufahrt auf das Bergkirchweihgelände über die Bayreuther Straße

·         Gewährleistung der Feuerwehrzufahrt des Böttigersteigs über „An den Kellern“ sowie von der Bergstraße aus

·         Anforderungen des Festbetriebs (WC-Anlage, Lieferverkehr an die Keller)

·         Weitestgehende Minimierung des Eingriffs in den Baumbestand

·         Nicht-Einbeziehung privater Grundstücke

·         Topografie des Geländes – Wege sollen nicht steiler werden

 

Aufgrund der Hanglage des komplexen Kreuzungsbereichs am Westausgang handelt es sich um eine schwierige Topografie, die spezielle technisch-konstruktive Anforderungen mit sich bringt. In der Variantenuntersuchung im Rahmen der Vorplanung konnte eine Variante identifiziert werden, die die genannten Anforderungen bestmöglich miteinander in Einklang bringt. Andere Varianten gewährleisten beispielsweise nicht die Feuerwehrzufahrt auf das Gelände oder ziehen noch mehr Baumfällungen nach sich. Der UVPA ist dieser Einschätzung mehrheitlich gefolgt. Im weiteren Verlauf erfolgte die Entwurfsplanung, die vom BWA am 12. Oktober mehrheitlich beschlossen wurde. Die Verwaltung hält am Ergebnis dieses sorgfältigen und ausgewogenen Planungsprozesses weiterhin ausdrücklich fest.

 

In der inzwischen aufgekommenen öffentlichen Diskussion sind verschiedene Fragen aufgeworfen worden. Beispielsweise wird diskutiert, ob es unter Berücksichtigung weiterer Wegebeziehungen, unter Einbeziehung nicht-städtischer Grundstücke und unter Nutzung bislang nicht berücksichtigter Techniken aus dem Garten- und Landschaftsbau möglich ist, den Westausgang im nötigen Maß zu verbessern und gleichzeitig den Baumbestand zu erhalten. Eine Bürgerinitiative hat dazu eine Unterschriftensammlung initiiert.

 

Die vorliegende Planung der Verwaltung stellt eine bis Leistungsphase 3 sorgfältig und ausgewogen geplante und intensiv abgestimmte Maßnahme dar. Bei den Ideen der Bürgerinitiative handelt es sich um Überlegungen, die nicht in dieser Tiefe geplant sind. Eine fundierte Prüfung der Ideen der Bürgerinitiative erfordert eine vertiefte Planung bis Leistungsphase 3. Diese Planung ist zeitlich nicht in Einklang zu bringen mit dem für die Umsetzung notwendigen Zeitraum für die Fällung der Bäume vor dem Beginn der Vogelbrutzeit Ende Februar.

 

Am 26. Januar fand ein Gespräch zwischen der Bürgerinitiative und der Verwaltung statt. Die Verwaltung hat dabei in Würdigung des bisherigen Planungsprozesses einerseits und der öffentlichen Diskussion andererseits vorgeschlagen, den DA-Bau-Beschluss vom 12.10.2021 bis auf weiteres nicht umzusetzen. Die kommenden Monate sollen genutzt werden, um anhand der Überlegungen der Bürgerinitiative zu prüfen, ob und ggf. mit welchen Einschränkungen tatsächlich alternative Lösungsmöglichkeiten bestehen und umsetzbar sind, mit denen alle Anforderungen an den Westausgang des Bergkirchweihgeländes ausreichend berücksichtigt sind und der Baumbestand in weiterem Umfang als bislang geplant erhalten werden kann. Die Ideen der Bürgerinitiative, an dieser Stelle mit sog. Schraubfundamenten oder vergleichbaren Techniken zu arbeiten, liegen der Verwaltung vor und werden selbstverständlich auch Gegenstand dieser Prüfung sein.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Im Rahmen dieses Prozesses sind durch die Verwaltung, wie im bisherigen Planungsverlauf auch, alle Anforderungen zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Sicherheitsaspekte sind dabei von Anfang an von besonderer Bedeutung und der Abwägung nur eingeschränkt zugänglich. In einem ersten Schritt sind daher zunächst die Möglichkeiten der Entfluchtung erneut zu analysieren, inkl. der alternativen Überlegungen. Die Verwaltung wird auch in dieser Frage im Laufe des Prozesses gutachterliche Unterstützung hinzuziehen.

 

Auf der Grundlage eines möglichen positiven Ergebnisses würde dann in einem zweiten Schritt die Planungsleistung der Leistungsphasen 1-3 durchgeführt werden. Die Verwaltung wird diese Planungsleistung in Einklang mit den geltenden Vergabevorschriften und in einem dann um ökologische Aspekte angepassten Anforderungsprofil ausschreiben und an ein qualifiziertes Ingenieurbüro vergeben.

 

Bis auf weiteres erfolgen selbstverständlich keine Fällungen am Westausgang. Maßnahmen zur Verbesserung des Westausgangs der Bergkirchweih können durch den Umsetzungsstopp frühestens nach der Kirchweih 2023 erfolgen. Bei den im Bergkirchweih-Sicherheitskonzept (Fassung für 2019) verantwortlich zeichnenden Personen besteht Einverständnis mit diesem Vorgehen.

 

Die Verantwortung für den Planungsprozess liegt bei der Verwaltung. Die Gesamtabwägung obliegt dem Stadtrat. Die Initiative wird zu geeigneten Zeitpunkten, insbesondere vor weiteren Gremienbehandlungen, in den Prozess einbezogen.

 

Im Gespräch am 26. Januar zeigte sich die Initiative mit diesem Vorgehen einverstanden.

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten: ca. 25.000

bei IPNr.: 541.860 (Entfluchtungskonzepte separat)

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: