Betreff
Gebühren für den Kirchenaustritt - Antrag der Stadtratsgruppe Erlanger Linke
Vorlage
34/009/2022
Aktenzeichen
III/34
Art
Beschlussvorlage

1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Antrag 013/2022 der Stadtratsgruppe Erlanger Linke vom 17.01.2022 ist damit bearbeitet.


Die Kirchenaustrittserklärung wurde im übertragenen Wirkungskreis in Bayern den Standesämtern, alternativ den Notariaten, zur Entgegennahme übertragen.

 

Die Gebühren für diese Amtshandlung sind im Bayerischen Kostengesetz und dem Kostenverzeichnis (Ziff. 3.II.2) festgelegt.

 

Jede bayerische Kommune hat daher eine einheitliche Gebühr zu erheben und ist nicht befugt, eigenständig mit einem Gebührenerlass die genannten rechtlichen Regelungen außer Kraft zu setzen.

 


Anlagen:

Antrag der Stadtratsgruppe Erlanger Linke „Gebühren für den Kirchenaustritt