Betreff
Nutzung von Getränkekühlschränken
Vorlage
243/012/2022
Aktenzeichen
VI/24
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

Die Verwaltung nimmt zur Anregung der Stadtratsfraktion Grüne Liste bzgl. der Nutzung von Getränkekühlschränken in Konferenz- und Besprechungsräumen Stellung:

 

 

Als Betreiber der Rathauskantine und des Cateringbetriebs ist Amt 24 Dienstleister für die gesamte Stadtverwaltung mit dem Anspruch, unseren Kund*innen ein serviceorientiertes Angebot zu machen. Die Bereitstellung von gekühlten Getränken sowohl in der Rathauskantine als auch beim Catering gehört zu diesem Service und wird auch von den Gästen und Veranstaltungsteilnehmer*innen in der Regel erwartet.

 

Die Nachfrage nach Cateringleistungen, vor allem die Bereitstellung von Kaltgetränken war in den vergangenen Jahren dementsprechend hoch. Im Vor-Corona-Jahr 2019 profitierten insgesamt über 7500 Teilnehmer*innen bei 437 Veranstaltungen davon, dass sie sich am vorhandenen Kühlschrank mit gekühlten Getränken bedienen konnten. Im Jahr 2020 waren es trotz Corona-Pandemie immer noch knapp 5000 Teilnehmer*innen bei über 400 Veranstaltungen.

 

In den nachfolgend aufgeführten Konferenz- und Besprechungsräumen wurden deshalb zur Bewirtung Getränkekühlschränke aufgestellt, da ein Beliefern von Getränken jeweils kurz vor Veranstaltungsbeginn mit bestehenden Personalressourcen nicht machbar ist.

Die Geräte werden von den Getränkeherstellern kostenlos überlassen und entsprechen dem aktuellen Stand der Technik. Veraltete Geräte mit hohem Stromverbrauch sind nicht im Einsatz.

 

Mit Kühlschränken ausgestattete Konferenz- und Besprechungsräume:

 

Raum

Standort

Ratssaal

Rathaus, 1. OG

Kleiner Sitzungssaal

Rathaus, 1. OG

Besprechungsraum

Rathaus, 8. OG

Besprechungsraum

Rathaus, 11. OG

Konferenzraum

Rathaus, 14. OG

Konferenzraum

Schuhstr. 40, EG

Seminarküche (ab 09/21)

Werner-v.-Siemens-Str. 61, EG

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zum sparsamen Betrieb und Beachtung des Energieverbrauchs werden folgende Maßnahmen durchgeführt:

 

1.    Reduzierung der Kühlstufe bei allen Geräten von Stufe 3 auf Stufe 1

Kühlschränke werden in der Regel auf mittlerer Stufe betrieben. Nachdem es sich lediglich um die Kühlung von Getränken handelt, bei denen im Gegensatz zu verderblichen Lebensmitteln keine hygienerechtlichen Vorgaben zu beachten sind, können diese auch bei einer geringeren Stufe (= höherer Temperatur) gelagert werden. Durch die Reduzierung der Kühlstufe wird automatisch weniger Strom verbraucht, ohne dass die Teilnehmer auf gekühlte Getränke verzichten müssen.

2.    Abschaltung der Geräte bei längerer Nichtnutzung

In den Ferien-/Urlaubszeiten sowie in Zeiten mit niedriger Nutzungsfrequenz (z.B. bei aktueller Coronalage) finden kaum Besprechungen statt. In diesen Zeiten werden weiterhin die Geräte außer Betrieb genommen. Der Einsatz von Zeitschaltprogrammen wird jeweils geprüft.

3.    Regelmäßige Kontrolle der eingesetzten Geräte

Die eingesetzten Geräte werden auch künftig regelmäßig hinsichtlich ihrer Energieeffizienz kontrolliert und gegebenenfalls ausgetauscht.


Anlagen:             -