1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Abschluss des notwendigen Vergabeverfahrens den Auftrag zur Erbringung von Labor- und Logistikdienstleistungen zur Durchführung von PCR-Pooltests in den Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Erlangen zu erteilen.
3. Bei einer möglichen Verlängerung der Förderrichtlinie wird die Verwaltung beauftragt, die Pooltests im Bedarfsfall unter Einhaltung der haushaltsrechtlichen Vorgaben weiterzu- führen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Seit dem 10.01.2022 besteht eine Testnachweisnachpflicht für alle nicht schulpflichtigen, in Kindertageseinrichtungen betreuten Kinder in Bayern. Eltern haben die Möglichkeit, dieser mit Selbsttests, die mittels Bezugscheine kostenlos vom Freistaat Bayern zur Verfügung gestellt werden, nachzukommen. Bei diesen Tests wird aktuell die Sensitivität, auch bezüglich der
Omikron-Variante diskutiert.
Der Verwaltung liegen auch Anfragen aus der Bürgerschaft der Stadt Erlangen
vor, die gerne eine Alternative in Form von PCR-Pooltests in den Einrichtungen
ihrer Kinder haben möchte.
Zur Gesunderhaltung von Kindern und Mitarbeitenden sowie um die Auswirkungen
der Corona-Pandemie auf die Kindertageseinrichtungen hinsichtlich von
Schließzeiten und Erreichbarkeit möglichst gering zu halten, ist die
Durchführung von PCR-Pooltests zu präferieren.
Polymerase-Kettenreaktion-Tests reagieren auf das Erbgut von SARS-CoV-2. Aufgrund der Sensitivität dieser Tests sind sie ein geeignetes Mittel Infektionen schneller zu erkennen und somit ein wichtiger Beitrag zur Pandemiebekämpfung. Ein im Jahr 2021 durchgeführter Pilottest in zwei städtischen Einrichtungen verlief positiv, so dass sich weitere städtische Einrichtungen sowie Einrichtungen der freien Träger an PCR-Pooltestverfahren beteiligen wollen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Beauftragung eines Labors mit der zweimal wöchentlichen Durchführung von PCR-Pooltests sowie der Organisation der Logistik des Probentransports für alle teilnehmenden Kindertagesbetreuungseinrichtungen, ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt, voraussichtlich frühestens 01.03.2022, bis einschließlich 31.08.2022.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Der Freistaat Bayern hat mit Richtlinie vom 30.09.2021 eine Fördermöglichkeit für Kreis-verwaltungsbehörden für die Durchführung von PCR-Pooltests in den Kinderbetreuungseinrichtungen geschaffen. Mit Fassung vom 20.01.2022 wurde der Durchführungszeitraum auf die Zeit vom 01.10.2021 bis 31.08.2022 verlängert und der Kreis der Antragsteller um die freien Träger der Kindertagesbetreuung ergänzt (siehe Anlage 1). Der Antrag auf Förderung kann während des gesamten Förderzeitraumes gestellt werden.
Freie Träger haben zwar die Möglichkeit in Eigenregie PCR-Pooltests einzuführen und sich diese anteilig fördern zu lassen, machen hiervon jedoch aktuell keinen Gebrauch, da sie lediglich eine Förderung in Höhe von bis zu 55,00 € pro Pooltest erhalten. Den dann noch notwendigen Eigenanteil können die Träger nicht leisten. Die Stadt Erlangen als Kreisverwaltungsbehörde erhält hingegen neben der Förderung von bis zu 55,00 € pro Pooltest noch bis zu 3,00 € pro einfachen Kilometer in der Logistik und 5.000,00 € als Einmalzahlung für den organisatorischen Aufwand.
Unter den freien Trägern
gibt es viele starke Befürworter der PCR-Pooltests, die gerne mit in das
städtische Verfahren mit aufgenommen werden wollen. Für die Stadt sind durch
die
Aufnahme der Einrichtungen der Freien Träger in das städtische
PCR-Pooltestverfahren
Mengenrabatte und Synergieeffekte in nicht unerheblicher Höhe zu erwartet. So
sind Anbieter-abhängig zum Beispiel ab 65 Pools pro Testtag teilweise bereits
Kostenersparnisse von 15 % realisierbar.
Da der Gesetzgeber die
verschiedenen Varianten der Testnachweispflicht nachzukommen als gleichwertig
formuliert hat, will das Stadtjugendamt den Einrichtungen das Angebot machen
sich an den PCR-Pooltests zu beteiligen, ohne dies verpflichtend anzuordnen. Im
Dezember 2021 wurde dazu das Interesse an der Teilnahme in den städtischen
Einrichtungen sowie den Einrichtungen der freien Träger abgefragt. Zum Stichtag
der Abfrage am 22.12.2021 wurde auf Basis der bisherigen Markterkundung von
Kostenneutralität des Verfahrens ausgegangen und den Trägern deshalb im Falle
der Realisierung die Kostenübernahme durch das Stadtjugendamt zugesichert. Da
die Förderrichtlinie die Probenentnahme für die Pooltests durch die Eltern
zuhause zulässt, wurde diese Option den Einrichtungen als möglich aufgezeigt.
59*
Einrichtungen mit ca. 150 Pools haben in der Folge ihr Interesse bekundet
(siehe Anlage 2). Ca. 47 % der Ein-richtungen im Stadtgebiet wünschen somit die
Teilnahme.
Von den 10 städtischen Krippen, Kindergärten und Kinderhäusern haben sich nach Beteiligung der Elternbeiräte 6 Einrichtung für die Teilnahme ausgesprochen. Die anderen 4 bleiben beim Nachweis über Selbsttests. Die Horte wurden an der Befragung nicht beteiligt, da schulpflichtige Kinder außerhalb der Ferienzeiten an den PCR-Pooltests der Schulen teilnehmen und ihrer Testnachweispflicht damit nachkommen.
Von den 106* Krippen,
Kindergärten und Häusern für Kinder der freien Träger haben sich 53* für eine
Teilnahme ausgesprochen, wobei die Träger voraussetzen, dass ihnen hierdurch
keine Kosten entstehen. Viele Träger könnten sich eine kostenpflichtige
Teilnahme an den Pooltests nicht leisten. Um das Personal der Einrichtungen
durch die Pooltests nicht zusätzlich zu
belasten, kommen für die meisten Kitas nur solche Testverfahren in Frage, bei
denen die
Probenentnahme auch durch die Eltern zuhause durchgeführt werden kann.
Anhand der vielen Rückmeldungen der Einrichtungen stellte sich heraus, dass die kosten-intensivere Möglichkeit zur Probenentnahme durch die Eltern zuhause regen Zuspruch findet. Unter Einbezug der Erfahrungswerte des Schulverwaltungsamtes sowie der Ergebnisse der Markterkundung konnte eine vorsichtige, überschlägige Kalkulation der Kosten vorgenommen werden, die eine Kostenneutralität nicht mehr zwangsläufig stützt. Der von der Stadt Erlangen nach Abzug der zu erwartenden Förderung zu übernehmende Betrag kann für städtische wie frei getragene Einrichtungen zusammen bis zu einer Größenordnung von 100.000,00 € betragen. Die untenstehende Tabelle mit vorsichtiger Kostenschätzung ergibt 91.388,92 €.
|
|
Laborleistung |
Logistik |
Sonstiges |
Summe |
|
|
Städtisch |
Freie Träger |
||||
|
(22 Pools) |
(128 Pools) |
(194 km) |
|||
|
Stückkosten |
65,71 € |
65,71 € |
3,92 € |
- € |
135,34 € |
Pro Testtag |
Gesamtkosten |
1.445,62 € |
8.410,88 € |
760,48 € |
- € |
10.616,98 € |
Förderung |
1.210,00 € |
7.040,00 € |
582,00 € |
- € |
8.832,00 € |
|
Eigenanteil |
235,62 € |
1.370,88 € |
178,48 € |
- € |
1.784,98 € |
|
Im Testzeitraum |
Gesamtkosten |
78.063,48 € |
454.187,52 € |
41.065,92 € |
- € |
573.316,92 € |
Förderung |
65.340,00 € |
380.160,00 € |
31.428,00 € |
5.000,00 € |
481.928,00 € |
|
Eigenanteil |
12.723,48 € |
74.027,52 € |
9.637,92 € |
- 5.000,00 € |
91.388,92 € |
*Anzahl gemäß der Betriebserlaubnis
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
573.316,92 € |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
481.928,00 € |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
1. Richtlinie für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Durchführung von PCR-Pool-Tests in der Kindertagesbetreuung
2. Liste der teilnehmenden Einrichtungen