Das Maßnahmenkonzept zum zukünftigen Vorgehen bei Sondernutzungen im Innenstadtbereich (siehe Anlage) wird beschlossen. Das Konzept beschreibt die Zielsetzung der einzelnen Maßnahmen und trifft Aussagen zum geplanten Umsetzungszeitraum. Der Großteil der Handlungsschritte soll im Jahr 2022 umgesetzt werden.
1.
Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die
Nutzung des öffentlichen Raums (Straßen, Wege, Plätze etc.) ist jeder Person im
Rahmen seines Zwecks und der Verkehrsvorschriften gestattet. Nutzungen wie zum
Beispiel Warenauslagen und Außenbestuhlungen, die über diesen „Gemeingebrauch“
hinausgehen, werden als „Sondernutzungen“ bezeichnet. Sie bedürfen einer
besonderen Erlaubnis durch die die Stadt Erlangen, die darüber nach
pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden hat. Entscheidungsgrundlagen sind neben
den einschlägigen Rechtsvorschriften in erster Linie die „Satzung der Stadt
Erlangen für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen“ und die „Richtlinie zur
Gestaltung von Sondernutzungen
im öffentlichen Raum – Bereich Innenstadt“.
Die Rahmenbedingungen für Sondernutzungen haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Der Umgang mit Sondernutzungen sieht sich zunehmend im Zielkonflikt mit neuen Anforderungen. Dem Wunsch nach einer Anpassung des Sondernutzungsverfahrens aus der Politik und Öffentlichkeit soll Rechnung getragen werden. Das erarbeite Konzeptpapier (siehe Anlage) stellt ein Maßnahmenpaket dar, welches dazu beiträgt, dass:
1. die Stadtverwaltung durch eine überarbeite Sondernutzungssatzung (inkl. Antragsformular, Gebührensatzung etc.) den derzeitigen Ansprüchen und Anforderungen besser gerecht werden kann, z.B. durch Genehmigung größerer und mehr Außengastronomieflächen. Die positiven Erfahrungen aus der Pandemiezeit sollen hier Niederschlag finden.
2. das Sondernutzungsverfahren effizienter und klarer gestaltet ist, um den Arbeitsaufwand zu reduzieren und Abläufe zu beschleunigen
3. ein überarbeiteter Außenauftritt für mehr Klarheit und Nachvollziehbarkeit bei der Antragstellung, den notwendigen Grundlagen und Formularen und den verantwortlichen Ansprechpartner*innen sorgt
4. durch die entsprechende Anpassung der Gestaltungsrichtlinie mehr Raum für Kreativität und alternative Gestaltungsideen geschaffen wird.
5. bei Sondernutzungen mehr Raum für Flexibilität gegeben ist, um besser auf die sich ändernden Rahmenbedingungen (Klimawandel, Pandemie, Leerstände etc.) reagieren zu können
6. es in der Innenstadt durch die Gestaltung der Sondernutzungen dennoch zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des hochwertigen Stadtbildes kommt
Die Inhalte des Konzepts wurden mit den betroffenen Fachstellen der Stadt Erlangen und den Interessensvertretungen aus Gastronomie und Handel zusammen erarbeitet. Schon früh im Prozess haben sich verschiedene allgemeine Fragestellungen ergeben, welche sich nicht räumlich auf den Innenstadtbereich alleine begrenzen lassen.
In diesem Zusammenhang wurden zunächst die derzeitigen Abläufe und Regularien, welche für die Beantragung von Sondernutzungen notwendig sind, zusammengestellt und verwaltungsintern geprüft, um eventuelle Verbesserungspotentiale festzustellen.
Anschließend wurden in mehreren Abstimmungsrunden Anregungen, Probleme und Wünsche zusammen mit den betroffenen Fachämtern und den Interessensvertreter*innen für Einzelhandel und Gastronomie gesammelt diskutiert und gemeinsam Lösungsansätze erarbeitet.
Aus den gewonnenen Erkenntnissen wurden zielgerichtete Maßnahmen abgeleitet und zusammengefasst. Das daraus resultierende Maßnahmenpapier zählt zahlreiche Bausteine auf, welche zu einer Verbesserung im Umgang mit Sondernutzungen beitragen können. Die Inhalte resultieren aus dem gemeinsamen Erfahrungsaustausch mit den Betroffenen und zielen somit auf die aktuellen Themenstellungen der Stadt Erlangen ab.
Die möglichen Maßnahmen lassen sich drei verschiedenen Handlungsfeldern zuordnen. Diese lauten:
- Rechtliche Grundlagen (Satzung inkl. Gebührensatzung)
- Sondernutzungsverfahren
- Gestaltung (Gestaltungsrichtlinie)
2. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Das Maßnahmenkonzept bietet konkrete Arbeitsschritte und trifft Aussagen zum geplanten Umsetzungszeitraum, um den zukünftigen Umgang mit Sondernutzungen in der Innenstadt zu verbessern, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die unter Punkt 1 genannten Ergebnisse zu erreichen.
Die Zuständigkeit für das Themenfeld Sondernutzungen liegt weiterhin beim Bürgeramt (33).
3. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption
nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen
werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Maßnahmenkonzept Sondernutzungen