Betreff
Antrag 347/2021 des Jugendparlaments: Antrag auf durchgängiges Fahren der Buslinie 287 nach Steudach
Vorlage
613/142/2022
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

1. Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen

2. Der Antrag Nr. 347/2021 des Jugendparlaments ist abschließend bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit Antrag Nr. 247/2021 beantragt das Jugendparlament die durchgängige Erschließung der Ortsteile Kosbach, Häusling und Steudach mit dem Standardlinienbus der Linie 287 an Stelle der Rufbuslinie 287T.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Rufbuslinie 287T wurde mit der Inbetriebnahme des Verknüpfungspunktes Lindnerstraße auf Basis einer vorangegangenen Nachfrageanalyse der ESTW für die nachfrageschwächeren Zeiten und das Wochenende eingeführt. Im Rahmen der Behandlung des ödp-Fraktionsantrages 025/2021, in welchem die durchgängige Wiedereinführung der Linie 287 beantragt wird, wurde am 20.07.2021 im UVPA beschlossen, dass der Betrieb der Rufbuslinie weitergeführt und evaluiert werden soll, siehe Beschluss 613/073/2021/1.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Rufbusse werden bedarfsorientiert als flexible Bedienungsform dort eingesetzt, wo das Fahrgastaufkommen kaum im Verhältnis zu einem Einsatz eines normalen Linienbusses steht. Vor der Umstellung und auch vor der Corona-Pandemie wurden die Fahrgastzahlen der Linien 287 und 293 im Bereich Kosbach, Häusling und Steudach seitens der ESTW ausgewertet. Ein Großteil der Fahrten war komplett unbesetzt. Es wurden daher die Fahrten ersetzt, die nicht, bzw. kaum genutzt wurden. In der Hauptverkehrszeit sowie Schulzeit verkehren weiterhin Linienbusse.

Hinsichtlich der Nutzung der Rufbusse ist festzuhalten, dass für jeden Rufbus ein Fahrplan zu Grunde liegt. Die Rufbusse sind zudem auf vorgesehene Anschlussbeziehungen der entsprechenden Linie ausgelegt (z.B. 287T auf 287). Ebenfalls besteht die Möglichkeit, einen Rufbus bis zu einer Woche vorzubestellen.

Bei der Verwaltung und den ESTW sind Beschwerden zum Rufbus 287T eingegangen, bei welchen insbesondere hinsichtlich der Zuverlässigkeit bei der Durchführung der Bedarfsfahrten durch die Taxizentrale der Stadt Erlangen auf Probleme hingewiesen wird. Als kurzfristige Verbesserungsmaßnahme ist festzuhalten, dass die ESTW in regelmäßiger Abstimmung mit der Taxizentrale stehen, um die Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit bei Bedarfsfahrten der Linie 287T zu verbessern.

Eine kurzfristige Wiedereinführung von durchgängig erschließenden Standardlinienbussen ist jedoch nicht möglich. Die Kapazitäten für den Einsatz der Standardbusse, die in Folge der Einführung des Rufbusses eingespart werden konnten, wurden für eine Optimierung der Fahrplanstabilität im Liniennetz sowie von betrieblichen Abläufen genutzt und stehen daher nicht unmittelbar zur Verfügung.

Überdies findet regelmäßig eine Auswertung hinsichtlich der Nachfrage aller Rufbusse der Linie 287T und der Linienbusse der Linie 287 seitens der ESTW statt. Laut ESTW können bei einer hohen Nachfrage auch mittelfristig Anpassungen vorgenommen bzw. zum Fahrplanwechsel eingeplant werden.

 

Die Stadt Erlangen befindet sich derzeit in dem Prozess der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes, welcher neben der grundlegenden ÖPNV-Angebotsplanung auch die Thematik Bedarfsverkehre als Schwerpunkt beinhaltet. Insbesondere für den westlichen Stadtbereich ergeben sich unter Umständen Potenziale für ein ergänzendes, flexibles Angebot. Die genannten Optionen werden im Rahmen der Fortschreibung geprüft. Aktuell prüfen die ESTW bereits mögliche/ergänzende Bedienungskonzepte, u.a. die Erschließung der Ortsteile Kosbach, Häusling und Steudach mit der Hilfe von Kleinbussen.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:

Antrag 347/2021 des Jugendparlaments