Betreff
Bericht zur Betreuungssituation Hermann-Hedenus-Grundschule; Fraktionsantrag Nr. 005/2022 der Grünen Liste
Vorlage
40/099/2022
Aktenzeichen
IV/40-1
Art
Beschlussvorlage

1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Der Fraktionsantrag Nr. 005/2022 der Grünen Liste vom 11.01.2022 ist damit bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Betreuungssituation im offenen und gebundenen Ganztag an der Hermann-Hedenus-Grundschule war im Jahr 2021 wiederholt Thema im Bildungsausschuss. Um für die kommenden Schuljahre langfristige Lösungen zur Optimierung der Betreuungssituation im Sprengel zu eruieren, fand am 04.10.2021 eine Schulsprengelkonferenz statt, bei der neben Schule, Jugendamt, Schulverwaltungsamt und Staatlichem Schulamt auch Vertreter*innen des Eltern- und Stadtteilbeirats, der Betreuungseinrichtungen im Sprengel sowie des Bildungsbüros beteiligt waren.

 

Mit Fraktionsantrag Nr. 005/2022 beantragt die Grüne Liste am 11.01.2022, über folgende Punkte in der Sitzung des Bildungsausschusses am 17.02.2022 zu berichten:

 

1.      Welche Ergebnisse brachte die im Anschluss an die Sprengelkonferenz durchgeführte Abfrage zum Betreuungsbedarf an der Hermann-Hedenus-Grundschule für das Schuljahr 2022/2023? Um Vorlage des Fragebogens wird gebeten.

2.      Wie kann sichergestellt werden, dass zum kommenden Schuljahr ausreichend Betreuungsplätze im Ganztag zur Verfügung stehen, nicht nur für Familien, in denen beide Eltern ganztags arbeiten?

3.      Könnten die Container am Wendeplatz kurzfristig für eine private Betreuung zur Verfügung gestellt werden?

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Zu Frage 1:

Die Befragung wurde in Schriftform in den drei Kindergärten des HedenusGrundschulsprengels, Flohkiste, Kindergarten St. Heinrich und Johanneskindergarten, im Oktober 2021 durchgeführt. Zielgruppe waren dabei die Familien, deren Kinder in den Jahren 2022 bzw. 2023 eingeschult werden. Die Bögen wurden durch die Einrichtungen an die Eltern verteilt. Der Fragebogen ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

Insgesamt betrug der Rücklauf 69 Bögen. Diese gehen vollständig in den Datenbestand ein. Wie bei Befragungen dieser Art üblich, bilden die Ergebnisse nur eine Momentaufnahme ab. Sie können ohne weiteren Kontext nicht eins zu eins zu einem allgemeinen Bedarf „hochgerechnet“ werden, sondern stellen ein Instrument zur Faktenfundierung der weiteren Diskussion dar.

 

Zu den Ergebnissen der einzelnen Fragen:

1.       Benötigen Sie für Ihr zukünftiges Schulkind im Schuljahr ….. einen Betreuungsplatz nach Schulschluss?

Schuljahr

ja

nein

22/23

87,5%

12,5%

23/24

84,6%

15,4%


Diese Rückmeldung bewegt sich in Bezug auf das artikulierte Betreuungsbedürfnis im Rahmen des gesamtstädtischen Durchschnitts.

 

2.       An welchen Wochentagen benötigen Sie eine Betreuung bis mindestens 14.00/14.30 Uhr?

3.       An welchen Wochentagen benötigen Sie eine Betreuung bis mindestens 16:00/17:00 Uhr?

Montag

kurz

lang

nein

22/23

37,5%

48,2%

14,3%

23/24

38,5%

46,2%

15,4%

 

Dienstag

kurz

lang

nein

22/23

35,7%

53,6%

10,7%

23/24

30,8%

53,8%

15,4%

 

Mittwoch

kurz

lang

nein

22/23

33,9%

51,8%

14,3%

23/24

38,5%

46,2%

15,4%

 

Donnerstag

kurz

lang

nein

22/23

41,1%

48,2%

10,7%

23/24

30,8%

53,8%

15,4%

 

Freitag

kurz

lang

nein

22/23

50,0%

26,8%

23,2%

23/24

61,5%

23,1%

15,4%

 

4.       Welche Betreuungsform wäre Ihre erste Wahl?

 

 

OGTS

GGTS

Hort

Lernstube

MiBe

22/23

46%

18%

11%

4%

21%

23/24

38%

38%

15%

0%

8%

 


 

5.       Wenn sich Ihre Erstwahl nicht realisieren lässt, welche anderen Betreuungsformen kämen für Sie in Betracht? (Mehrfachnennung möglich)

 

OGTS

GeBGTS

Hort

Lernstube

MiBe

22/23

32%

30%

41%

14%

29%

23/24

39%

15%

15%

15%

15%

 

6.       In welchen Ferien benötigen Sie für ihr Kind eine Ferienbetreuung?

 

Fasching

Ostern

Pfingsten

Sommer

Herbst

22/23

43%

52%

41%

68%

45%

23/24

31%

38%

54%

54%

38%

 

Zusammenfassend lässt sich somit folgende Tendenz erkennen: Die Ergebnisse der Bedürfnisabfrage decken sich im Wesentlichen mit den Ergebnissen aus anderen Erlanger Stadtteilen. Auffällige regionale Besonderheiten sind aus den Ergebnissen nicht ablesbar. Der von Teilnehmer*innen der Schulsprengelkonferenz konstatierte hohe Bedarf nach Plätzen für Kinder mit besonderem Förderbedarf spiegelt sich in den Bedürfnisaussagen der Eltern zunächst nicht wieder. Insbesondere die Ergebnisse der Frage nach dem Primärbetreuungswunsch deuten mit 85% der Antworten stark auf eine Betreuung an bzw. durch die Schule hin.

 

Die Frage nach dem Wunsch nach einem integrativen Platz ergab keine stichhaltigen Ergebnisse. Trotz eines beigelegten Erklärungs-Blattes muss aufgrund einiger handschriftlicher Kommentare davon ausgegangen werden, dass bei vielen Befragten die Bedeutung des Begriffes nicht hinreichend klar war. Für zukünftige Befragungen muss davon ausgegangen werden, dass verlässliche Aussagen zu dieser Thematik nicht oder nur sehr eingeschränkt mit der Methode der schriftlichen Befragung ermittelt werden können.

 

Stellungnahme Amt 51:

Nach nochmaliger Rücksprache mit den zuständigen Fachabteilungen 514 und 515 liegen damit derzeit keine hinreichenden Informationen vor, die einen unmittelbaren, kurzfristigen Mehrbedarf von Jugendhilfe-Betreuungsplätzen anzeigen.

Die Aussagen des Stadtteilbeirates, der örtlichen JaS, sowie aktuelle Rückmeldungen aus der Abteilung Sozialdienst ergeben in der Zusammenschau mit den Daten des Erlanger Sozialberichtes und der Erlanger Eltern- und Familienbefragung jedoch deutliche Hinweise, dass es im Zuge der Umsetzung der Ergebnisse des ISEK-Prozesses, mittelfristig einen Mehrbedarf an Betreuungsplätzen, auch hinsichtlich des Rechtsanspruches auf Ganztagesbetreuung, in diesem Schulsprengel geben kann. Dies deckt sich mit den Aussagen, die seitens Amt 51 in der Vorlage 51/019/2020 in den Jugendhilfeausschuss eingebracht wurden.

Sowohl quantitativer Umfang, als auch die konkrete qualitative Ausgestaltung können zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abschließend benannt werden und bedürfen einer weitergehenden Prüfung unter Einbezug der Akteure vor Ort. Insbesondere die perspektivische Schulentwicklung im Sprengel im Zusammenhang mit der vorgesehenen Herstellung der Einhäusigkeit der Hermann-Hedenus-Mittelschule am Standort Büchenbach Nord und dadurch freiwerdende Raumkapazitäten an der Hermann-Hedenus-Grundschule eröffnen neue Raumressourcen für perspektivisch benötigte Betreuungsangebote im Sprengel.

 

 

 

Zu Frage 2:

Im Rahmen der Schulsprengelkonferenz am 04.10.2021 sowie von internen Nachbetrachtungen wurde über die aktuelle Betreuungssituation im Sprengel der Hermann-Hedenus-Grundschule sowie über zukünftige Betreuungsmöglichkeiten diskutiert.

 

Wie bereits mehrfach dargestellt, sind die Gesamtflächen der Schule laut Schulbauverordnung für den offenen und gebundenen Ganztag ausreichend. Dies wurde von der Regierung von Mittelfranken im Rahmen eines Vor-Ort-Termins bestätigt. Eine Herausforderung stellt insbesondere die Mittagsverpflegung an der Schule dar, da ein Mittagessen aufgrund des schulischen Ganztagskonzepts derzeit verpflichtend zu buchen ist und somit die räumlichen Kapazitäten der Mensa komplett ausgeschöpft werden. Die Mittagsverpflegung in der Mensa ist in 4 Schichten mit je max. 68 Schüler*innen durchführbar. Die Planung der Schichten ergibt sich zudem aus der Stundenplanung der Schule. Die Nutzung von Räumlichkeiten benachbarter Kirchengemeinden zur Entzerrung der Situation während der Mittagszeit wurde seitens der Schulleitung geprüft und scheidet mangels freien Räumen (Johanneskirche) bzw. auf Grund der Entfernung (St. Heinrich) aus.

 

Im Schuljahr 2022/2023 werden voraussichtlich 41 Betreuungsplätze für Schüler*innen und Schüler der 1. Jahrgangsstufe zur Verfügung stehen (25 Plätze im gebundenen Ganztag und 16 Plätze im offenen Ganztag durch den Weggang der Schüler*innen der jetzigen 4. Klasse).

 

Eine Verbesserung der Betreuungssituation kann nur schulorganisatorisch herbeigeführt werden. Durch Anpassung der aktuellen Rahmenbedingungen können ggf. weitere Plätze zur Verfügung gestellt werden. Eine Änderung des pädagogischen Konzepts zur Entlastung der Mittagsverpflegungssituation ist laut Schulleitung und Staatlichem Schulamt nicht gewünscht, da das gemeinsame Mittagessen eine zentrale Säule im Ganztagskonzept der Schule darstellt. Alternativ ist die Warmanlieferung des Mittagessens durch den Caterer und die Einnahme des Essens im Schwedenhaus oder in einem der Klassenräume denkbar, um die räumliche Situation in der Mensa zu entschärfen. Diese Möglichkeit wird derzeit durch die Schule geprüft.

 

Die im Schuljahr 2022/2023 benötigten Betreuungstage werden im Februar zudem bei den Eltern der jetzigen Zweit-, Dritt- und Viertklässler*innen durch die Schulleitung abgefragt, um die Möglichkeit einer Platzteilung (wie im aktuellen Schuljahr) zu überprüfen. Ergebnisse liegen noch nicht vor.

 

Die Eltern der zukünftigen Erstklässler*innen werden im Rahmen eines im Februar geplanten Elternabends frühzeitig durch die Schulleitung über die Betreuungssituation informiert.

Sollten im Sprengel trotz aller ergriffenen Maßnahmen nicht alle nötigen Betreuungsplätze zur Verfügung gestellt werden können, können im Einzelfall seitens des Staatlichen Schulamtes ggf. Zuweisungen von Schüler*innen an andere Grundschulen erfolgen.

 

Zu Frage 3:

 

Die Containeranlage in der Schallershofer Straße 1e am Wendehammer ist lt. der zuständigen Abteilungsleiterin im Sozialamt ausschließlich für die Unterbringung von Asylsuchenden genehmigt. Eine anderweitige Nutzung ist nicht möglich.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

        Verschiedene Möglichkeiten zur Optimierung der Betreuungssituation werden derzeit geprüft. Weitere Abfragen bei den Eltern werden durch die Schulleitung im Rahmen des Elterninformationsgesprächs im Februar durchgeführt. Die Anmeldezahlen für die 1. Jahrgangsstufe sind abzuwarten.

        Es wird darauf hingewiesen, dass aktuell noch kein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter besteht und selbst bei vorliegendem Rechtsanspruch stadtweite Betreuungsangebote genutzt werden müssen. In den vergangenen Jahren zeigte sich, dass stadtweit immer wieder freie Plätze in Jugendhilfeeinrichtungen vorhanden waren, welche den Eltern durch das Jugendamt angeboten werden konnten.

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:

 

- Fraktionsantrag 005/2022 der Grünen Liste vom 11.01.2022

- Fragebogen der Bedürfnisbefragung an den Kindertageseinrichtungen im Sprengel der Hermann-  Hedenus-Grundschule