Der Stellenplan 2022 wird bei Amt 11 durch die Neuschaffung von zbV-Stellen im Umfang von 30,0 Volumen (Stellenwert EG 8 TVöD) zur Fortführung des Betriebs des Impfzentrums ergänzt.
Die Stadtverwaltung betreibt das
Impfzentrum für die Stadt Erlangen und den Landkreis Erlangen-Höchstadt. Auch
wenn die offizielle Mitteilung durch die Regierung von Mittelfranken noch nicht
vorliegt, ist durch Ankündigungen in der Presse davon auszugehen, dass die
Impfzentren über den bisher kommunizierten Zeithorizont bis 30.04.2022 hinaus,
nunmehr bis mindestens 31.12.2022 den Betrieb fortsetzen sollen.
Zur Sicherstellung der Fortführung des Impfzentrums mit erforderlicher Personalausstattung über den 30.04.2022 hinaus ist die Schaffung eines Planstellenvolumens in Form eines zweckgebundenen zbV-Kontingents für die derzeit bei der Stadt Erlangen beschäftigten Mitarbeitenden des Impfzentrums mindestens im Umfang des derzeitigen Personalbestandes von 30 VZÄ zwingend erforderlich. Eine weitere überplanmäßige Abbildung der Besetzungen ist stellenplanrechtlich nicht zulässig. Nachdem sich ein längerfristiger Betrieb abzeichnet, ist die Einrichtung entsprechender Stellen notwendig.
Die Stellen werden durch Kostenerstattung vom Freistaat Bayern vollständig refinanziert und verändern das bisherige Finanzvolumen für Stellenschaffungen daher nicht.
Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: