Betreff
Selbständige im SGB II während der Corona-Pandemie
Vorlage
55/037/2022
Aktenzeichen
Amt 55
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Bericht „Selbständige im SGB II während der Corona-Pandemie“

Im Jobcenter Stadt Erlangen werden Antragstellende, die einer selbständigen Tätigkeit nachgehen und Existenzgründungswillige, die bereits Leistungen nach dem SGB II beziehen, jeweils in den Bereichen der Passivleistungen (Leistungssachbearbeitung Amt 55) und der Aktivleistungen (Integrationsbereich) von den Fachkräften für Selbständige im SGB II beraten und betreut. Die Antragstellung erfolgt in der Leistungssachbearbeitung. Nach Prüfung der Antragsunterlagen werden die Fälle an den Integrationsbereich gemeldet, wo zunächst im Eingangsgespräch die statistisch notwendigen Daten der Personen erfasst werden. Gleichzeitig wird die persönliche Situation der antragstellenden Personen in Bezug auf die Arbeitsmarktfähigkeit und der aktuelle Stand der Selbständigkeit erfragt. Auf dieser Grundlage beginnt der individuelle Beratungsprozess im Fachteam für Selbständige im Integrationsbereich.

Mit Beginn der Corona-Pandemie nahm der Zugang an Selbständigen im SGB II überproportional zu. Es wurden seit dem 16.03.2020 bis zum 03.01.2022 insgesamt 171 Antragstellende von der Leistungssachbearbeitung des Jobcenters an den Integrationsbereich gemeldet. Davon entfallen 49 Antragstellungen auf das Jahr 2021.

 

Die Antragstellenden sind den folgenden Branchen zuzuordnen:

Neuzugänge Selbständige nach Branchen 16.03.2020 bis 03.01.03.01.2022 

Friseur/ Nagelstudios/ Kosmetik

21

Gastronomie

27

Grafik/ Design/ PR / IT

12

Handel/ Märkte/ Schausteller

23

Handwerk/ Reinigung / Messebau

28

Transport

6

Unterricht/ Trainer

37

Veranstaltungen/ Events /Foto

15

Unbekannt

2

Summe:

171

 

Im gesamten Berichtszeitraum konnten bisher 5 Personen auf eigenen Wunsch die selbständige Tätigkeit durch die Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses beenden. Die Arbeitsaufnahmen erfolgten hauptsächlich als „Quereinstieg“ in den Bereichen Pflege, telefonische Kundenbetreuung, Sicherheitsgewerbe und im Bereich des produzierenden Gewerbes.

Eine Person wurde im Rahmen der weiteren Integrationsplanung zur Ausbildungssuche an das Fachteam „Ausbildung“ übergeben. Eine andere Person wurde auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen an das Fachteam „Reha“ im Fallmanagement angebunden.

Generell ist anzumerken, dass ein Großteil der Kund*innen weiterhin in der angestammten Selbstständigkeit verbleibt und teilweise kurz vor Beendigung der Hilfebedürftigkeit steht.

Einige Fälle wurden bereits wieder beendet:

 

Beendigung der Hilfebedürftigkeit Selbständiger nach Antragstellung 16.03.2020 bis 03.01.2022

Rücknahme Antrag

 28

fehlende Hilfebedürftigkeit

 76

fehlende Mitwirkung

 10

Umzug

 5

sonstiges/unbekannt/in Bearbeitung

 5

Summe:

124

 

 

 

Beratung Selbständiger im Integrationsbereich des Jobcenters in der Corona-Pandemie

Auf Grund der Corona-Pandemie wurde es notwendig die Beratungsprozesse ab dem 16.03.2020 an die Kontaktbeschränkungen anzupassen. Die Kontaktaufnahme der Kund*innen mit dem Fachteam war innerhalb der regulären Servicezeiten sichergestellt, u. a. durch die Einrichtung einer Servicehotline. Die Beratungen fanden in dem Berichtszeitraum zum überwiegenden Teil telefonisch statt. Diese alternative Beratungsform wird vor allem von der Zielgruppe der Selbständigen sehr positiv bewertet, da z. B. die Wegezeit zum persönlichen Termin eingespart werden kann. Die enge zeitliche Anbindung an das Fachteam wird ebenfalls sehr positiv gewertet.

Es ist zu beobachten, dass aktuell eine große Verunsicherung bei den Kund*innen hinsichtlich der ständig wechselnden gesetzlichen Vorschriften wie 3G, 2G, 3G plus etc. und den Auswirkungen auf ihr Gewerbe besteht. Kund*innen des Jobcenters sind zwar in ihrem Gewerbe tätig, dies jedoch mit sehr geringen Umsätzen. Eine vollständige Schließung stellt meist keine Option dar, da dies eventuell einen Ausschluss der staatlichen Hilfen bedeuten und vor allem auch einen Verlust der letzten Kundschaft oder Geschäftsbeziehungen bedeuten kann.

Die aktuell bestehenden Hilfeprogramme „Überbrückungshilfe III“ Plus bzw. „Neustarthilfe“ Plus seitens des Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sind den Kund*innen zum Großteil bekannt und werden auch in Anspruch genommen. Es erfolgt in jedem Fall eine individuelle Information und Beratung seitens des Fachteams.

 

Erfahrungen aus der Leistungssachbearbeitung des Jobcenters in der Corona-Pandemie

Auch in der Leistungssachbearbeitung wurden die Arbeitsprozesse für die Antragsstellung sowie für die Beratung den Vorgaben entsprechend angepasst. Die Antragstellung erfolgt seit März 2020 telefonisch, per Mail oder postalisch. Die telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeitenden in der Leistungssachbearbeitung ist innerhalb der Servicezeiten gegeben.

Die Corona-Hilfen stellen noch immer ein Problem für die Sachbearbeitung dar. Insbesondere die Masse an Unterlagen, die die Selbständigen vorlegen, erfordert einen extrem erhöhten Prüfaufwand. Speziell besteht das Problem, dass sich die Rechtsauffassungen zur Anrechnung im SGB II stark unterscheiden oder ändern, was vor allem zu Unverständnis bei den Beziehern*innen führt.

Die Arbeitslast ist noch immer hoch, aktuell sind beispielsweise Schausteller*innen, Caterer oder Messeveranstalter*innen in Bezug, die ohne Corona gute Gewinne erzielen könnten. Allgemein hat sich die Arbeitslast aber (etwas) verringert, da die Sachbearbeitung nun von zwei Personen durchgeführt wird. Somit kann mehr Zeit für die selbständigen Kund*innen aufgebracht werden.  

Weiterhin ist festzuhalten, dass durch Corona der Ärger/ das Unverständnis über die Bürokratie gestiegen ist. Oftmals erwarten Antragsteller*innen, dass die Leistungen komplett ohne vorige Prüfung ausgezahlt werden. Das ist aber unmöglich und vor allem rechtlich nicht zulässig. Hier kommt es immer wieder zu Diskussionen und längeren Erklärungsversuchen.

Wie auch schon 2021 überfordert vor allem die Prognose zukünftiger Umsätze bzw. Kosten die Selbständigen. Insbesondere Gewerbe, die durch Corona stark betroffen sind, tun sich extrem schwer, Prognosen für das nächste halbe Jahr abzugeben.

 


Anlagen: