Betreff
Entschärfung Gefahrensituation Konrad-Zuse-Straße, Antrag 403/2021 des Stadtteilbeirates Ost
Vorlage
614/031/2022
Aktenzeichen
VI/61/614
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Der Wunsch auf Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches zwischen Konrad-Zuse-Straße im Westen, Carl-Thiersch-Straße im Norden, Paul-Gordan-Straße im Osten sowie Parkplatz DM/Ebl/Sparkasse/Aldi im Süden wird an den Grundstückseigentümer herangetragen.
Der Antrag Nr. 402/2021 des Stadtteilbeirates Ost ist damit abschließend bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Es wurde beantragt, dass ein Verkehrsberuhigter Bereich zwischen Konrad-Zuse-Straße im Westen, Carl-Thiersch-Straße im Norden, Paul-Gordan-Straße im Osten sowie dem Parkplatz DM/Ebl/Sparkasse/Aldi im Süden ausgewiesen werden soll.

Voraussetzungen eines Verkehrsberuhigten Bereiches

  1. Niveaugleicher Ausbau:
    Dieser ist weitestgehend vorhanden. Eine Umsetzung könnte nur in den Bereichen ohne Gehsteig erfolgen.
  2. Gestaltung:
    Der Verkehrsberuhigte Bereich soll nur kurze gerade Strecken besitzen, die in regelmäßigen Abständen mit Engstellen durchsetzt sind. Auf den jetzt vorhandenen langen geraden Strecken wird sich sicherlich eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf Schrittgeschwindigkeit nicht erreichen lassen. Insofern wären Beschwerden wegen zu hoher Geschwindigkeit zu erwarten.
    Die notwendige Umgestaltung kann nur mit Umbaumaßnahmen erreicht werden.
  3. Verkehr:
    Es soll generell wenig Verkehr durch den verkehrsberuhigten Bereich fließen, damit Kinderspiele, die auf der gesamten Straße erlaubt sind, auch durchgeführt werden können. Dies gilt für den Ziel- und Quellverkehr und in viel größerem Maße für den Durchgangsverkehr. Zudem sollte der zusammenhängende Bereich nicht zu groß sein.
    Hier ist festzuhalten, dass der Bereich um das Kaufland und den DM/Ebl/Sparkasse/Aldi hier bereits aufgrund der Frequentierung ausscheidet.
    In der Konrad-Zuse-Straße und der Paul-Gordan-Straße wäre eine Verkehrszählung notwendig, dazu müssten hier aller Wahrscheinlichkeit nach physische Einfahrtssperren in der Konrad-Zuse-Straße nördlich der Einmündung des Parkplatzes DM/Ebl/Sparkasse/Aldi installiert werden.
  4. Widmung:
    Der Bereich ist weitestgehend als Eigentümerweg (Anlage Konrad-Zuse-Straße, Widmung, blaue Fläche) gewidmet. D.h. die Baulast (Verkehrssicherheit, Betrieb, Erhaltung, Aus- und Umbau) für diese Straßen und Wege liegt bei den jeweiligen Eigentümern. Teile der Carl-Thiersch-Straße um den Ludwig-Feuerbach-Platz herum sind überhaupt nicht gewidmet (Anlage Konrad-Zuse-Straße, Widmung, weiße Fläche).
  5. Eigentum:
    Beinahe der gesamte Bereich steht nicht im Eigentum der Stadt Erlangen (Anlage Konrad-Zuse-Straße, städt. Flächen). Ein Umbau kann hier nur durch die Eigentümer und auf Kosten der Eigentümer erfolgen.

 

Fazit:
Für einen funktionierenden Verkehrsberuhigten Bereich sind infrastrukturelle Maßnahmen notwendig. Darüber hinaus ist eine Verkehrsreduzierung und – ausbremsung notwendig. Dies kann voraussichtlich nur durch Anbringung einer Straßensperre geschehen, um den Verkehr von der Konrad-Zuse-Straße in die Carl-Thiersch-Straße zu verlagern und damit auch zu reduzieren. Dazu sind regelmäßige wechselseitige Einengungen der Fahrbahn notwendig, um die Geschwindigkeit zu dämpfen.
Aufgrund der Eigentumsverhältnisse wird eine Ausweisung eines Verkehrsberuhigten Bereiches zeitnah nicht umzusetzen sein. Die Verwaltung wird aber an den Eigentümer mit dem Wunsch nach einem Verkehrsberuhigten Bereich herantreten. Dies kann aus personellen Gründen nicht zeitnah geschehen.

Ein Haltverbot gegenüber der Konrad-Zuse-Straße 20 wird als sinnvoll erachtet und umgesetzt.
Die Planungen hierzu beginnen demnächst.
Am nördlichen Ende der Konrad-Zuse-Straße/ Ecke Carl-Thiersch-Straße ist das gesetzliche Parkverbot nach § 12 Abs. 3 Nr.1 StVO (5m-Bereich) ausreichend, so das weitergehende Anordnungen nicht möglich und nicht notwendig sind.

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Antrag Nr. 403/2021

                        Konrad-Zuse-Str., Städt. Flächen

                        Konrad-Zuse-Str, Widmung