1.
Das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg erhält für
den Ersatzneubau der Erlanger Studentenwerks-Krippen KraKadU I und
KraKadU II mit Erweiterung um eine dritte Gruppe einen Zuschuss zu den
Baukosten nach Art. 28 BayKiBiG in Höhe von 1.434.864 €.
2. Zusätzlich erhält das Studentenwerk einen freiwilligen Ausstattungskostenzuschuss von maximal 45.000 € (36 Plätze x 1.250,00 €/Platz).
3. Sollten sich während der Bauzeit die Berechnungsgrundlagen (z. B. Kostenrichtwert, förderfähige Fläche, Fördersatz) ändern, verändern sich die Zuschüsse entsprechend.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Fortführung der Ausbauplanung im Stadtgebiet um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Vorschulalter zu gewährleisten. Hierbei sollen die bestehenden Einrichtungen zusammengeführt und an die aktuellen gesetzlichen, brandschutzrechtlichen und fachaufsichtlichen Anforderungen angepasst werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Bezuschussung der Baukosten für
den Ersatzneubau der Erlanger Studentenwerks-Krippen KraKadU I und
KraKadU II mit Erweiterung um eine dritte Gruppe nach
Art. 28 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 FAG.
Bezuschussung der Ausstattungskosten gemäß dem Beschluss über die Gewährung von freiwilligen Ausstattungszuschüssen der Stadt Erlangen (Vorlage Nr. 512/062/2018).
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Das Studentenwerk Erlangen ist Träger der Kindertagesstätten KraKadU I (Hofmannstraße 27) und KraKadU II (Henkestraße 35). Die Räume sind seit 1989 bzw. 1992 in Betrieb. Die beiden
liegenschaftlich voneinander getrennten Einrichtungen wurden in zwei Studentenwohnheime des Trägers integriert und wurden bisher noch keiner Generalsanierung unterzogen.
Dementsprechend sind die beiden Einrichtungen nach der jahrzehntelangen
Nutzung sanierungsbedürftig und entsprechen nicht mehr den aktuellen bau-,
brandschutz- und sicherheitstechnischen Standards. Darüber hinaus decken die
verfügbaren Flächen nur zum Teil den aktuell angemessenen Flächenbedarf ab. Als
Alternative zu einer Generalsanierung kommt ein Ersatzneubau in Betracht,
hierbei sollen die beiden bestehenden eingruppigen Kinderkrippen KraKadU
I und KraKadU II in einem Gebäude zusammengeführt und um eine weitere dritte
Gruppe erweitert werden. Mit einem
Ersatzneubau sind auch die zusätzlichen Ziele der Barrierefreiheit und
Inklusion leichter umsetzbar als bei einer Sanierung im Bestand.
Die Finanzierung der Baumaßnahme soll nach dem Erlanger Grundsatzbeschluss (Vorlage Nr. 512/116/2014/1) erfolgen. Demnach wird dem Träger ein Zuschuss der Stadt Erlangen in Höhe von 80% der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt.
In der Sitzung des Stadtrates am 24.02.2021 (Vorlage Nr. 510/023/2021) wurde dem Bedarf der 36 Krippenplätze (davon drei integrativ) zugestimmt.
Nach förderrechtlicher Beurteilung durch das Stadtjugendamt sind für die Baumaßnahme folgende Kosten zuweisungsfähig:
Zuschuss zu den
Baukosten nach Art. 28 BayKiBiG |
||
Förderfähige Fläche lt. Summenraumprogramm |
- |
358 m² |
Kostenrichtwert (Stand 11/2021) |
- |
5.010 €/m² |
Förderfähige Kosten
|
358 m² x 5.010
€/qm |
1.793.580 € |
Baukostenzuschuss
geplant |
80% |
1.434.864 € |
Anteil der Regierung Mittelfranken (55%) |
1.434.864 €* 55 % |
789.000 € |
+ Anteil Stadt Erlangen (45%) |
1.434.864 € * 45 % |
645.864 € |
Zuschuss zu den
Ausstattungskosten nach den Erlanger Grundsatzbeschluss (512/062/2018) |
||
Anzahl Plätze |
- |
36 Stück |
Fördersatz |
- |
1.250 €/Platz |
Ausstattungszuschuss
geplant |
36 Plätze x 1.250 €/Platz |
45.000 € |
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
1.434.864 € |
bei IPNr.: 365D.880 |
Ausstattungszuschuss: |
45.000 € |
bei IPNr.: 365D.880 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
789.000 € |
bei Sachkonto:365D.610ES |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 365D.880
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: