Betreff
Investitionskostenzuschuss für den Ersatzneubau und die Erweiterung der Kinderkrippe KraKadU am Langenmarckplatz
Vorlage
510/067/2022
Aktenzeichen
IV/510-3
Art
Beschlussvorlage

1.    Das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg erhält für den Ersatzneubau der Erlanger Studentenwerks-Krippen KraKadU I und KraKadU II mit Erweiterung um eine dritte Gruppe einen Zuschuss zu den Baukosten nach Art. 28 BayKiBiG in Höhe von 1.434.864 €.

 

2.    Zusätzlich erhält das Studentenwerk einen freiwilligen Ausstattungskostenzuschuss von maximal 45.000 € (36 Plätze x 1.250,00 €/Platz).

 

3.    Sollten sich während der Bauzeit die Berechnungsgrundlagen (z. B. Kostenrichtwert, förderfähige Fläche, Fördersatz) ändern, verändern sich die Zuschüsse entsprechend.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Fortführung der Ausbauplanung im Stadtgebiet um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Vorschulalter zu gewährleisten. Hierbei sollen die bestehenden Einrichtungen zusammengeführt und an die aktuellen gesetzlichen, brandschutzrechtlichen und fachaufsichtlichen Anforderungen angepasst werden.

     

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Bezuschussung der Baukosten für den Ersatzneubau der Erlanger Studentenwerks-Krippen KraKadU I und KraKadU II mit Erweiterung um eine dritte Gruppe nach Art. 28 BayKiBiG i. V. m.  Art. 10 FAG.

Bezuschussung der Ausstattungskosten gemäß dem Beschluss über die Gewährung von freiwilligen Ausstattungszuschüssen der Stadt Erlangen (Vorlage Nr. 512/062/2018).

     

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Das Studentenwerk Erlangen ist Träger der Kindertagesstätten KraKadU I (Hofmannstraße 27) und KraKadU II (Henkestraße 35). Die Räume sind seit 1989 bzw. 1992 in Betrieb. Die beiden

 

liegenschaftlich voneinander getrennten Einrichtungen wurden in zwei Studentenwohnheime des Trägers integriert und wurden bisher noch keiner Generalsanierung unterzogen.

 

Dementsprechend sind die beiden Einrichtungen nach der jahrzehntelangen Nutzung sanierungsbedürftig und entsprechen nicht mehr den aktuellen bau-, brandschutz- und sicherheitstechnischen Standards. Darüber hinaus decken die verfügbaren Flächen nur zum Teil den aktuell angemessenen Flächenbedarf ab. Als Alternative zu einer Generalsanierung kommt ein Ersatzneubau in Betracht, hierbei sollen die beiden bestehenden eingruppigen Kinderkrippen KraKadU I und KraKadU II in einem Gebäude zusammengeführt und um eine weitere dritte Gruppe erweitert werden. Mit einem Ersatzneubau sind auch die zusätzlichen Ziele der Barrierefreiheit und Inklusion leichter umsetzbar als bei einer Sanierung im Bestand.

 

Die Finanzierung der Baumaßnahme soll nach dem Erlanger Grundsatzbeschluss (Vorlage Nr. 512/116/2014/1) erfolgen. Demnach wird dem Träger ein Zuschuss der Stadt Erlangen in Höhe von 80% der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt.

 

In der Sitzung des Stadtrates am 24.02.2021 (Vorlage Nr. 510/023/2021) wurde dem Bedarf der 36 Krippenplätze (davon drei integrativ) zugestimmt.

 

Nach förderrechtlicher Beurteilung durch das Stadtjugendamt sind für die Baumaßnahme folgende Kosten zuweisungsfähig:

 

Zuschuss zu den Baukosten nach Art. 28 BayKiBiG

Förderfähige Fläche lt. Summenraumprogramm

-

358 m²

Kostenrichtwert (Stand 11/2021)

-

5.010 €/m²

Förderfähige Kosten

358 m² x 5.010 €/qm

1.793.580 €

Baukostenzuschuss geplant

80%

1.434.864 €

Anteil der Regierung Mittelfranken (55%)

1.434.864 €* 55 %

789.000 €

+ Anteil Stadt Erlangen (45%)

1.434.864 € * 45 %

645.864 €

 

Zuschuss zu den Ausstattungskosten nach den Erlanger Grundsatzbeschluss (512/062/2018)

Anzahl Plätze

-

36 Stück

Fördersatz

-

1.250 €/Platz

Ausstattungszuschuss geplant

36 Plätze x 1.250 €/Platz

45.000 €

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

1.434.864 €

bei IPNr.: 365D.880

Ausstattungszuschuss:

45.000 €

bei IPNr.: 365D.880

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

789.000

bei Sachkonto:365D.610ES

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr. 365D.880

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: