Betreff
Einsehbarkeit erhöhen mit Verkehrsspiegeln, Antrag Nr. 350/2021 der SPD-Fraktion
Vorlage
614/028/2022
Aktenzeichen
Vi/61/614
Art
Beschlussvorlage

Der Antrag auf Anbringung von Verkehrsspiegeln wird abgelehnt. Der Antrag Nr. 350/2021 der SPD-Fraktion ist damit abschließend bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Generell bieten Verkehrsspiegel nur eine trügerische Sicherheit, da diese häufig wetterbedingt beschlagen oder vereist sind und auch verdreht werden. Die Verkehrsspiegel sind dann wirkungslos.
Selbst bei optimaler Einstellung verzerren die Verkehrsspiegel die Sicht, wodurch sich Entfernung und Geschwindigkeit herannahender Fahrzeuge nur schlecht einschätzen lassen.
Für die Funktion der Spiegel ist es zudem notwendig, dass der Verkehrsteilnehmende, für den der Spiegel gedacht ist, vorfahrtsrechtlich untergeordnet ist, steht oder annähernd steht und zudem stets an der gleichen Stelle wartet bzw. annähert. Für den fließenden Verkehr sind die Spiegel wirkungslos, da in der Regel die Beurteilung der Lage nicht während des Fahrens vorgenommen werden kann.
Insbesondere sind diese für Radfahrer aufgrund des nur geringen Sichtwinkels, den die Verkehrsspiegel bieten, für die Verbesserung der Sichtverhältnisse von Radfahrern ungeeignet.
Zudem sind zuerst Maßnahmen, die die Geschwindigkeit reduzieren und / oder für die Einhaltung der vorfahrtsrechtlichen Regelungen sorgen, vorrangig zu ergreifen.
Im Ergebnis werden deshalb Verkehrsspiegel nur dann montiert, wenn diese für die Verkehrssicherheit notwendig sind und eine erhebliche Verbesserung der Verkehrssicherheit versprechen.

Zu den vorgeschlagenen Einzelstellen:

-       Kurve sowie “Fahrrad-U-Turn” an der Rad-Fuß-Brücke an den Werkern / Windmühle 3
Bei der Abfahrt von der Brücke an der Kreuzung könnte ein Verkehrsspiegel die Sicht der Abwärtsfahrenden verbessern, aber auch zusätzliche Gefahren erzeugen, da möglicherweise durch höhere Geschwindigkeiten auch die Unfallschwere steigt.

Beim zweiten Verkehrsspiegel, der in der langgezogenen Kurve gewünscht wurde, wird ebenfalls erwartet, dass dies die Geschwindigkeiten steigert.

Eine Steigerung der Verkehrssicherheit ist bei beiden Örtlichkeiten nicht zu erwarten.

-       Bereich der Kreuzung Schiffstraße / Wasserturmstraße, auch
Kurve Wasserturmstraße / Apfelstraße
Beide Örtlichkeiten sind Teil eines Verkehrsberuhigten Bereiches. Bei Fahrten in Schrittgeschwindigkeit kann ein Verkehrsspiegel nicht notwendig sein.

-       Bereich Kreuzung Schloßplatz / Halbmondstraße,
auch Schloßplatz / Apfelstraße
Der Bereich ist ein gemeinsamer Fuß- und Radweg, die die Fußgängerzone des Schlossplatzes umschließt. Auf dem gemeinsamen Fuß- und Radweg ist der Radfahrende zur Rücksichtnahme auf den Fußgänger verpflichtet, schlimmstenfalls auch zum Fahren in Schrittgeschwindigkeit. An beiden Örtlichkeiten ist das Verkehrsgeschehen durch ein hohes Fußgänger- und Radverkehrsaufkommen geprägt. Aufgrund des vielen Verkehrs verbietet sich hier ein Verkehrsspiegel. Eine Bodenmarkierung auf dem gemeinsamen Fuß- und Radweg kann ebenfalls nichts zur Verbesserung der Lage beitragen.
Der Fahrverkehr darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten, er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

-       Kreuzung Kammererstraße/Südliche Stadtmauerstraße,
Kreuzung Kammererstraße/ Friedrichstraße
Beide Kreuzungen befinden sich mittlerweile in der Fußgängerzone, in der Radfahrer zugelassen sind. Radfahrer müssen sich dort in Schrittgeschwindigkeit bewegen und auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Aufgrund der vielen möglichen Fahrlinien kann dort ein Verkehrsspiegel nicht zur Sicherheit beitragen und verleitet Radfahrer möglicherweise erst recht zur erhöhten Geschwindigkeit und damit letztlich zur Rücksichtslosigkeit.
Der Verkehrsspiegel ist an dieser Stelle abzulehnen.


Die Verwaltung wird weitere Vorschläge zur Verbesserung der Situation der Radfahrer prüfen und einbringen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Antrag Nr. 350/2021 mit Anlagen