Der Antrag auf Anbringung von Verkehrsspiegeln wird abgelehnt. Der Antrag Nr. 350/2021 der SPD-Fraktion ist damit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Generell bieten Verkehrsspiegel nur
eine trügerische Sicherheit, da diese häufig wetterbedingt beschlagen oder
vereist sind und auch verdreht werden. Die Verkehrsspiegel sind dann
wirkungslos.
Selbst bei optimaler Einstellung verzerren die Verkehrsspiegel die Sicht,
wodurch sich Entfernung und Geschwindigkeit herannahender Fahrzeuge nur
schlecht einschätzen lassen.
Für die Funktion der Spiegel ist es zudem notwendig, dass der Verkehrsteilnehmende,
für den der Spiegel gedacht ist, vorfahrtsrechtlich untergeordnet ist, steht
oder annähernd steht und zudem stets an der gleichen Stelle wartet bzw.
annähert. Für den fließenden Verkehr sind die Spiegel wirkungslos, da in der
Regel die Beurteilung der Lage nicht während des Fahrens vorgenommen werden
kann.
Insbesondere sind diese für Radfahrer aufgrund des nur geringen Sichtwinkels,
den die Verkehrsspiegel bieten, für die Verbesserung der Sichtverhältnisse von
Radfahrern ungeeignet.
Zudem sind zuerst Maßnahmen, die die Geschwindigkeit reduzieren und / oder für
die Einhaltung der vorfahrtsrechtlichen Regelungen sorgen, vorrangig zu
ergreifen.
Im Ergebnis werden deshalb Verkehrsspiegel nur dann montiert, wenn diese für
die Verkehrssicherheit notwendig sind und eine erhebliche Verbesserung der
Verkehrssicherheit versprechen.
Zu den vorgeschlagenen Einzelstellen:
-
Kurve sowie “Fahrrad-U-Turn” an der
Rad-Fuß-Brücke an den Werkern / Windmühle 3
Bei der Abfahrt von der Brücke an der Kreuzung könnte ein Verkehrsspiegel die
Sicht der Abwärtsfahrenden verbessern, aber auch zusätzliche Gefahren erzeugen,
da möglicherweise durch höhere Geschwindigkeiten auch die Unfallschwere steigt.
Beim zweiten Verkehrsspiegel, der in der langgezogenen Kurve gewünscht wurde,
wird ebenfalls erwartet, dass dies die Geschwindigkeiten steigert.
Eine Steigerung der Verkehrssicherheit ist bei beiden Örtlichkeiten nicht zu
erwarten.
-
Bereich der Kreuzung Schiffstraße /
Wasserturmstraße, auch
Kurve Wasserturmstraße / Apfelstraße
Beide Örtlichkeiten sind Teil eines Verkehrsberuhigten Bereiches. Bei Fahrten
in Schrittgeschwindigkeit kann ein Verkehrsspiegel nicht notwendig sein.
-
Bereich Kreuzung Schloßplatz / Halbmondstraße,
auch Schloßplatz / Apfelstraße
Der Bereich ist ein gemeinsamer Fuß- und Radweg, die die Fußgängerzone des
Schlossplatzes umschließt. Auf dem gemeinsamen Fuß- und Radweg ist der
Radfahrende zur Rücksichtnahme auf den Fußgänger verpflichtet, schlimmstenfalls
auch zum Fahren in Schrittgeschwindigkeit. An beiden Örtlichkeiten ist das
Verkehrsgeschehen durch ein hohes Fußgänger- und Radverkehrsaufkommen geprägt.
Aufgrund des vielen Verkehrs verbietet sich hier ein Verkehrsspiegel. Eine
Bodenmarkierung auf dem gemeinsamen Fuß- und Radweg kann ebenfalls nichts zur
Verbesserung der Lage beitragen.
Der Fahrverkehr darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern. Wenn
nötig, muss der Fahrverkehr warten, er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit
fahren.
-
Kreuzung Kammererstraße/Südliche
Stadtmauerstraße,
Kreuzung Kammererstraße/ Friedrichstraße
Beide Kreuzungen befinden sich mittlerweile in der Fußgängerzone, in der
Radfahrer zugelassen sind. Radfahrer müssen sich dort in Schrittgeschwindigkeit
bewegen und auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Aufgrund der vielen
möglichen Fahrlinien kann dort ein Verkehrsspiegel nicht zur Sicherheit
beitragen und verleitet Radfahrer möglicherweise erst recht zur erhöhten
Geschwindigkeit und damit letztlich zur Rücksichtslosigkeit.
Der Verkehrsspiegel ist an dieser Stelle abzulehnen.
Die Verwaltung wird weitere Vorschläge zur Verbesserung der Situation der
Radfahrer prüfen und einbringen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag Nr. 350/2021 mit Anlagen