Betreff
Teilhabebericht des Referats für Soziales
Vorlage
50/065/2021
Aktenzeichen
50/WM021
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

1. Hintergrund

Im Dezember 2021 wurde vom Sachgebiet Statistik und Stadtforschung der aktuelle Sozialbericht 2021 der Stadt Erlangen veröffentlicht. Er bietet eine ausführliche und detaillierte Datengrundlage mit Kennzahlen und Indikatoren zur Bevölkerungs- und Haushaltsstruktur, zur ökonomischen Lage der Erlanger Bevölkerung, zu schulischer und beruflicher Bildung, zu Wohnen und gefördertem Wohnraum, zur sozialstaatlichen Absicherung (ALG I und II, Grundsicherung im Alter), zur gesellschaftlichen Partizipation und zu Fragen der subjektiven Gesundheit sowie des Gesundheitsverhaltens. Diese Daten werden auch auf kleinräumiger Ebene auf der Basis statistischer Bezirke und anhand einer Gebietstypisierung betrachtet und anhand sozialstruktureller Merkmale (z.B. Alter, Geschlecht, Haushaltstyp, Erwerbssituation, Zuwanderungsgeschichte) differenziert dargestellt.

 

2. Teilhabebericht: Teilhabechancen als Leitbild sozialer Gerechtigkeit

Der Sozialbericht 2021 weist in vielen Bereichen auf soziale Ungleichheiten hin, die mit ungleichen Chancen zur Teilhabe und Verwirklichung von Lebenschancen verbunden sein können. Daraus entstehen Handlungserfordernisse für die kommunale Sozialpolitik und die soziale Arbeit.

Die aus dem Sozialbericht 2021 zur Verfügung stehenden Daten werden deshalb aus Sicht der Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten des Referats für Soziales und seinen Dienststellen (Sozialamt, Jobcenter / GGFA) mit ihren jeweiligen Fachbereichen vertieft analysiert. Leitbild hierfür ist die Stärkung von Chancengleichheit in der sozialen und gesellschaftlichen Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen. Aus dieser Analyse soll ein gesonderter Teilhabebericht erarbeitet werden.

Das Ziel des Teilhabeberichts ist es, statistische Kennwerte und Indikatoren zur sozialen Lage der Erlanger Bevölkerung auf der Grundlage verschiedener Lebenslagen zu betrachten und in ihren möglichen Wirkungen für die Teilhabechancen zu reflektieren. Daraus sollen Handlungsschwerpunkte zur Stärkung der Teilhabechancen von Menschen abgeleitet werden, die aufgrund struktureller Ungleichheiten benachteiligt sind.

Der Teilhabebericht des Sozialreferats greift hierfür aus dem Spektrum des Sozialberichts 2021 jene Themenbereiche auf, die im Rahmen der eigenen Handlungsfelder und Geschäftsbereiche vom Referat für Soziales strategisch und operativ bearbeitet werden können.

 

Der Bericht gliedert sich somit in folgende schwerpunktmäßige Aspekte:

·         Bevölkerung: Sozialstrukturelle Merkmale als Determinanten sozialer Ungleichheit (z.B. Alter, Geschlecht, Haushaltsform und Familientypen, Zuwanderungsgeschichte)

·         Materielle Lage: Erwerbsarbeit und Einkommenssituation, materielle Armut und Armutsgefährdung, Leben mit sozialstaatlichen Leistungen

·         Wohnen: Bezahlbarer Wohnraum und Wohnungslosigkeit

·         Alter und Pflegebedürftigkeit

 

Neben der differenzierten Betrachtung ungleicher Teilhabechancen, die auf individueller Ebene durch sozialstrukturelle Merkmale bestimmt werden, werden jeweils auch kleinräumige Unterschiede von Teilhabechancen auf der Ebene statistischer Bezirke analysiert. Über personenbezogene Hilfen hinaus werden dadurch auch Erfordernisse aufgrund sozialer Segregationstendenzen erkennbar, die innerhalb des Geschäftsbereichs des Referats für Soziales im Sinne quartiersorientierter Handlungsansätze zu bearbeiten sind.

In einem Exkurs soll die gesellschaftliche Partizipation (z.B. bei Wahlen, Teilhabe in Vereinen) unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen als spezifische Form von Teilhabe und sozialer Einbindung betrachtet werden. Hierbei stellt sich etwa die Frage, inwiefern benachteiligte Bevölkerungsgruppen in gesellschaftlichen Prozessen eine Stimme erhalten oder von diesen Prozessen ausgeschlossen sind bzw. Beteiligungsgelegenheiten nicht wahrnehmen.

Mit dem Sozialbericht 2021 liegt für den Teilhabebericht eine verlässliche datengestützte Entscheidungsgrundlage vor, aus der Schlussfolgerungen für sozialpolitische Strategien und Handlungsschwerpunkte auf kommunaler Ebene gezogen werden sollen. Soweit möglich und sinnvoll werden zu Einzelaspekten auch weitere Daten des Sachgebiets Statistik und Stadtforschung hinzugezogen, etwa aus Bevölkerungsbefragungen oder thematisch spezifischen Berichten (z.B. „Leben in Erlangen 2020“ mit Fragen zu den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Stadtgesellschaft in Erlangen).

3. Beteiligung des Ratschlags für soziale Gerechtigkeit

Die Bezugnahme des Berichts auf die Geschäftsfelder des Referats für Soziales bringt notwendigerweise eine Fokussierung mit sich, die die Komplexität von Teilhabechancen nicht umfassend abbildet. Im Sinne eines handlungsorientierten Ansatzes wird die Begrenzung auf jene ausgewählten Themenbereiche aber bewusst „in Kauf genommen“, die innerhalb des Geschäftsbereichs des Referats für Soziales auch tatsächlich bearbeitet werden können.

Der Bericht versteht sich so als Grundlagen- und Planungsbericht für die strategische und operative Arbeit innerhalb des Sozialreferats. Darüber hinaus versteht er sich als ein „Baustein“, der aus der Perspektive der Zuständigkeiten und Kompetenzen des Sozialreferats für ein (größeres) Gesamtgefüge sozialer Gerechtigkeit im Sinne gerechter Teilhabechancen beitragen kann.

Über die Perspektive des Referats für Soziales hinaus wird die Perspektive des Ratschlags für soziale Gerechtigkeit mit einbezogen. Die Beteiligung des Ratschlags für soziale Gerechtigkeit soll dazu beitragen, die in diesem Gremium vorhandene sozialpolitische Expertise sowie Erfahrungswissen aus der Praxis sozialer Arbeit mit benachteiligten Bevölkerungsgruppen in die Interpretation der Daten und in daraus folgende Schlussfolgerungen einfließen zu lassen. Die inhaltlichen Perspektiven und Argumentationslinien für die Auseinandersetzung mit den Daten des Sozialberichts und dem handlungsorientierten Ansatz des vorliegenden Berichts sollen damit erweitert und gestärkt werden.

Hierzu sind bereits mehrfache Arbeitsgruppen mit dem Referat für Soziales sowie dem Ratschlag für soziale Gerechtigkeit geplant.

 

 

4. Zeitliche Perspektive 

Eine Fertigstellung des Berichts ist für die zweite Jahreshälfte 2022 vorgesehen.

 

 


Anlagen: