Bedarfsnachweis 1. Sanierungsabschnitt: Chemie-Räume am Gymnasium Fridericianum
1. Der Bedarf für die Sanierung der Chemie-Räume des Gymnasium Fridericianum wird festgestellt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen aufzunehmen und im beschriebenen Zeitrahmen umzusetzen.
3. Die notwendigen Haushaltsmittel sind zum Haushalt 2023 anzumelden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Das Gymnasium Fridericianum ist eine der im laufenden Schulsanierungsprogramm (SSP) für eine Generalsanierung vorgesehenen Schulen. Wie in der Vergangenheit mehrfach dargestellt, können die Zeitplanungen des SSP nicht generell als verbindlich angenommen werden, sondern stehen immer unter dem Vorbehalt der aktuellen städtischen Entwicklungen sowie der Mittelbereitstellungen im Haushalt und der sonstigen zur Verfügung stehenden Ressourcen. So ist die Sanierung des Fridericianums bereits mehrfach nach hinten verschoben worden
Angesichts der Tatsache, dass
die Chemie-Räume des Gymnasium Fridericianum zwischenzeitlich aber deutlich
überaltert sind und aufgrund ihrer Sanierungsbedürftigkeit bereits mehrfach
betriebstechnische Ertüchtigungsmaßnahmen zur Vermeidung einer Schließung
erforderlich machten, duldet deren zeitgemäße Ertüchtigung auch zur Erfüllung
der Lehrpläne tatsächlich keinen weiteren Aufschub mehr.
Daher wird seitens der
Verwaltung vorgeschlagen, einen der Generalsanierung vorgezogenen
Sanierungsabschnitt im Bereich der Chemieräume anzugehen, um dem Sanierungsstau
in den naturwissenschaftlichen Fachräumen des Gymnasium Fridericianum wirksam
zu begegnen, einen zeitgemäßen, dem Lehrplan entsprechenden
naturwissenschaftlichen Unterricht zu ermöglichen und die in diesem Bereich am
deutlichsten zutage tretenden Unterschiede in der Ausstattung zu den
generalsanierten Gymnasien auszugleichen.
Die weitere Umsetzung der Generalsanierung wird sich mittelfristig anschließen müssen, um den weiteren wesentlichen Sanierungsbedarf u.a. in Form funktionaler Verbesserungen, Sanierung der baulichen Substanz und der technischen Gebäudeausrüstung (Energieversorgung, PV), einer energetischen Sanierung der Gebäudehülle incl. Erneuerung des außenliegenden Sonnenschutzes bis hin zur Verbesserung des Brandschutzes und der Rettungswegesituation sowie der Neukonzeption der Beleuchtung, WCs und der Außenanlagen umzusetzen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Sanierung der beiden Fachräume Chemie mit Vorbereitungsraum, Flur und Verlegung des Chemielagers (Lagerschränke).
Erneuerung des Innenausbaus (Fußböden, Wände, abgehängte Decken, Installationen) und Berücksichtigung des Brandschutzes.
Weiterhin Erneuerung sämtlicher haustechnischer Anlagen
u.a. Abluftanlagen sowie der Einrichtung.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Maßnahmen sind kurzfristig
umzusetzen.
Bei Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel können die Planungen bis
Oktober 2022 bis zur Entwurfsplanung vorangetrieben werden, sodass ein
entsprechender FAG-Antrag fristgerecht bei der Regierung von Mittelfranken
eingereicht werden kann.
Die Umsetzung der Maßnahme könnte direkt nach Erteilung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns durch die Regierung im Jahr 2023 begonnen werden, so dass eine Inbetriebnahme zum Jahresende 2023 möglich erscheint.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
Begründung: Dringender Ersatz veralteter
haustechnischer Ausrüstungen insbesondere im Bereich Lüftung durch
effizientere, energiesparendere Anlagen.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Die Kostenannahme (ohne tiefere Planung) liegt hierfür bei:
-
Baukosten
360.000€
-
Elektro
100.000€
-
HLS
190.000€
-
Einrichtung
300.000€
Summe
950.000€
(Hinweis: Planungsmittel
(Externe) sind enthalten, keine energetische Behandlung der Hülle, ohne
Fenstererneuerung)
Die im Jahr 2022 erforderlichen
Planungskosten sind auf der IP-Nr. 217D.401 vorhanden. Die für die Bau-und
Ausstattungsphase im Jahr 2023 erforderlichen Mittel werden im Zuge der
Haushaltsanmeldungen zum Haushalt 2023 planmäßig angemeldet.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Ausschnitt Grundriss EG