Betreff
Umsetzung von SSP Sanierungsprojekten;
Bedarfsnachweis 1. Sanierungsabschnitt: Chemie-Räume am Gymnasium Fridericianum
Vorlage
40/097/2021
Aktenzeichen
IV/40
Art
Beschlussvorlage

1.       Der Bedarf für die Sanierung der Chemie-Räume des Gymnasium Fridericianum wird festgestellt.

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen aufzunehmen und im beschriebenen Zeitrahmen umzusetzen.

3.       Die notwendigen Haushaltsmittel sind zum Haushalt 2023 anzumelden.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Gymnasium Fridericianum ist eine der im laufenden Schulsanierungsprogramm (SSP) für eine Generalsanierung vorgesehenen Schulen. Wie in der Vergangenheit mehrfach dargestellt, können die Zeitplanungen des SSP nicht generell als verbindlich angenommen werden, sondern stehen immer unter dem Vorbehalt der aktuellen städtischen Entwicklungen sowie der Mittelbereitstellungen im Haushalt und der sonstigen zur Verfügung stehenden Ressourcen. So ist die Sanierung des Fridericianums bereits mehrfach nach hinten verschoben worden

 

Angesichts der Tatsache, dass die Chemie-Räume des Gymnasium Fridericianum zwischenzeitlich aber deutlich überaltert sind und aufgrund ihrer Sanierungsbedürftigkeit bereits mehrfach betriebstechnische Ertüchtigungsmaßnahmen zur Vermeidung einer Schließung erforderlich machten, duldet deren zeitgemäße Ertüchtigung auch zur Erfüllung der Lehrpläne tatsächlich keinen weiteren Aufschub mehr.
 

Daher wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, einen der Generalsanierung vorgezogenen Sanierungsabschnitt im Bereich der Chemieräume anzugehen, um dem Sanierungsstau in den naturwissenschaftlichen Fachräumen des Gymnasium Fridericianum wirksam zu begegnen, einen zeitgemäßen, dem Lehrplan entsprechenden naturwissenschaftlichen Unterricht zu ermöglichen und die in diesem Bereich am deutlichsten zutage tretenden Unterschiede in der Ausstattung zu den generalsanierten Gymnasien auszugleichen.

Die weitere Umsetzung der Generalsanierung wird sich mittelfristig anschließen müssen, um den weiteren wesentlichen Sanierungsbedarf u.a. in Form funktionaler Verbesserungen, Sanierung der baulichen Substanz und der technischen Gebäudeausrüstung (Energieversorgung, PV), einer energetischen Sanierung der Gebäudehülle incl. Erneuerung des außenliegenden Sonnenschutzes bis hin zur Verbesserung des Brandschutzes und der Rettungswegesituation sowie der Neukonzeption der Beleuchtung, WCs und der Außenanlagen umzusetzen.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Sanierung der beiden Fachräume Chemie mit Vorbereitungsraum, Flur und Verlegung des Chemielagers (Lagerschränke).

Erneuerung des Innenausbaus (Fußböden, Wände, abgehängte Decken, Installationen) und Berücksichtigung des Brandschutzes.

Weiterhin Erneuerung sämtlicher haustechnischer Anlagen u.a. Abluftanlagen sowie der Einrichtung.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

        Die Maßnahmen sind kurzfristig umzusetzen.
Bei Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel können die Planungen bis Oktober 2022 bis zur Entwurfsplanung vorangetrieben werden, sodass ein entsprechender FAG-Antrag fristgerecht bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht werden kann.

        Die Umsetzung der Maßnahme könnte direkt nach Erteilung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns durch die Regierung im Jahr 2023 begonnen werden, so dass eine Inbetriebnahme zum Jahresende 2023 möglich erscheint.

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

Begründung: Dringender Ersatz veralteter haustechnischer Ausrüstungen insbesondere im Bereich Lüftung durch effizientere, energiesparendere Anlagen.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Die Kostenannahme (ohne tiefere Planung) liegt hierfür bei:

 

-       Baukosten           360.000€

-       Elektro                 100.000€

-       HLS                     190.000€

-       Einrichtung          300.000€

Summe               950.000€

(Hinweis: Planungsmittel (Externe) sind enthalten, keine energetische Behandlung der Hülle, ohne Fenstererneuerung)

 

Die im Jahr 2022 erforderlichen Planungskosten sind auf der IP-Nr. 217D.401 vorhanden. Die für die Bau-und Ausstattungsphase im Jahr 2023 erforderlichen Mittel werden im Zuge der Haushaltsanmeldungen zum Haushalt 2023 planmäßig angemeldet.

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Ausschnitt Grundriss EG