1. Der Erhöhung der Dozent*innenhonorare bei den Stadtteilzentren auf 29,75 € je Unterrichtseinheit (entspricht 39,67 € / 60 Min.) wird zugestimmt.
2. Die Honorare für Kursdozent*innen der Stadtteilzentren werden grundsätzlich auf das Niveau der Honorare der Jugendkunstschule und der Volkshochschule angehoben.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Da die Leistungen, die
Kursdozent*innen für die VHS, die Jugendkunstschule und die Stadtteilzentren
erbringen, vergleichbar sind, ist eine unterschiedliche Honorierung nicht nachvollziehbar
und nicht vermittelbar. Kursdozent*innen sollen künftig unabhängig davon, für
welches kulturelle Amt sie tätig sind, die gleichen Honorare erhalten.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Bislang wurden Honoraranpassungen für Dozent*innen der Jugendkunstschule und für Dozent*innen der Stadtteilzentren in jeweils eigenen Vorlagen dem Kultur- und Freizeitausschuss vorgelegt. Dies führte in der Vergangenheit immer wieder zu zeitweise unterschiedlichen Honorarhöhen. Künftig soll das Niveau der Honorare für Kursdozent*innen bei den Stadtteilzentren grundsätzlich denen der Jugendkunstschule und der Volkshochschule entsprechen, zukünftige Erhöhungen sollen jeweils auch für die Stadtteilzentren gelten.
Darüber hinaus soll wie bei der VHs auch in den Stadtteilzentren bei den Honoraren künftig nicht mehr unterschieden werden zwischen Kursen im Gesundheitsbereich und Kursen im Kreativbereich. D.h., es werden für alle Kurse, egal aus welchem Bereich, dieselben Honorarsätze gezahlt.
Die Dozent*innenhonorare bei Kursen der Stadtteilzentren betrugen bisher je nach Kurs 32 € - 34,40 € / 60 Minuten.
Es
erfolgt eine Anpassung auf folgende Sätze:
29,75 €
/ 45 Minuten
39,67 €
/ 60 Minuten
59,50 €
/ 90 Minuten
Dies entspricht den Sätzen der Volkshochschule und der
Jugendkunstschule.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: