Die Stadt Erlangen benennt für
die 14. Amtsdauer vom 01.07.2022 bis 30.06.2028 ein stellvertretendes sowie ein
ordentliches Mitglied des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Fürth.
Der Neuberufung von Frau/Herrn ____________ als stellvertretendes Mitglied vom 01.07.2022 bis 30.06.2025 wird zugestimmt.
Der Neuberufung von Frau/Herrn ____________ als ordentliches Mitglied vom 01.07.2025 bis 30.06.2028 wird zugestimmt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des
Verwaltungsausschusses ist regelmäßig die Neuberufung von Mitgliedern
erforderlich. Der Verwaltungsausschuss überwacht und berät die Agentur für
Arbeit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Er setzt sich zu gleichen Teilen aus
Mitgliedern zusammen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Arbeitgeber und
öffentliche Körperschaften vertreten.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die von der
Verwaltung vorgeschlagenen Personen werden bestätigt.
Die
gesetzlichen Vorgaben des § 378 SGB III wurden berücksichtigt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Berufung der Mitglieder erfolgt durch den Verwaltungsrat der
Bundesagentur für Arbeit.
Die Zahl der Mitglieder der Verwaltungsausschüsse ist grundsätzlich auf vier
Mitglieder
je Gruppe festgesetzt. Hierzu bedarf es entsprechender Vorschläge durch die
vorschlagsberechtigten Stellen. Vorschlagsberechtigt für die Mitglieder der
Gruppen der öffentlichen
Körperschaften im Verwaltungsausschuss sind die gemeinsamen
Rechtsaufsichtsbehörden, der zum Bezirk der Agentur für Arbeit gehörenden
Gemeinden und Gemeindeverbände,
mithin die Regierung von Mittelfranken.
Die Regierung von Mittelfranken wird als gemeinsame Rechtsaufsichtsbehörde - wie bisher - ein Mitglied stellen.
Somit entfallen auf die Landkreise Erlangen-Höchstadt, Fürth, Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim sowie auf die kreisfreien Städte Erlangen und Fürth insgesamt drei Sitze.
Bereits in der vorherigen und in der aktuellen Amtszeit haben sich die
Stadt Fürth und die Stadt Erlangen die reguläre Amtszeit geteilt und je zur
Hälfte einen „ordentlichen“ Sitz im
Verwaltungsausschuss bzw. je einen stellvertretenden Sitz eingenommen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: