Betreff
Neuberufung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Fürth
Vorlage
13-2/078/2021
Aktenzeichen
OBM/13-2/OE002
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Erlangen benennt für die 14. Amtsdauer vom 01.07.2022 bis 30.06.2028 ein stellvertretendes sowie ein ordentliches Mitglied des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Fürth.

 

Der Neuberufung von Frau/Herrn ____________ als stellvertretendes Mitglied vom 01.07.2022 bis 30.06.2025 wird zugestimmt.

 

Der Neuberufung von Frau/Herrn ____________ als ordentliches Mitglied vom 01.07.2025 bis 30.06.2028 wird zugestimmt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Verwaltungsausschusses ist regelmäßig die Neuberufung von Mitgliedern erforderlich. Der Verwaltungsausschuss überwacht und berät die Agentur für Arbeit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Er setzt sich zu gleichen Teilen aus
Mitgliedern zusammen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Arbeitgeber und öffentliche Körperschaften vertreten.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Personen werden bestätigt.

Die gesetzlichen Vorgaben des § 378 SGB III wurden berücksichtigt.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Berufung der Mitglieder erfolgt durch den Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit.
Die Zahl der Mitglieder der Verwaltungsausschüsse ist grundsätzlich auf vier Mitglieder
je Gruppe festgesetzt. Hierzu bedarf es entsprechender Vorschläge durch die vorschlagsberechtigten Stellen. Vorschlagsberechtigt für die Mitglieder der Gruppen der öffentlichen
Körperschaften im Verwaltungsausschuss sind die gemeinsamen Rechtsaufsichtsbehörden, der zum Bezirk der Agentur für Arbeit gehörenden Gemeinden und Gemeindeverbände,
mithin die Regierung von Mittelfranken.

Die Regierung von Mittelfranken wird als gemeinsame Rechtsaufsichtsbehörde - wie bisher - ein Mitglied stellen.

 

 

Somit entfallen auf die Landkreise Erlangen-Höchstadt, Fürth, Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim sowie auf die kreisfreien Städte Erlangen und Fürth insgesamt drei Sitze.

Bereits in der vorherigen und in der aktuellen Amtszeit haben sich die Stadt Fürth und die Stadt Erlangen die reguläre Amtszeit geteilt und je zur Hälfte einen „ordentlichen“ Sitz im
Verwaltungsausschuss bzw. je einen stellvertretenden Sitz eingenommen.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: