Der Stadtrat beschließt die
Haushaltssatzung der Stadt Erlangen
für das Haushaltsjahr 2022
„Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Erlangen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
(1)
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
1. |
im Ergebnishaushalt mit |
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dem Gesamtbetrag der Erträge von |
Euro |
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dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von |
Euro |
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und dem Saldo (Jahresergebnis) von |
Euro |
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2. |
im Finanzhaushalt |
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a) |
aus laufender Verwaltungstätigkeit mit |
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dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von |
Euro |
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dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von |
Euro |
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und einem Saldo von |
Euro |
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b) |
aus Investitionstätigkeit mit |
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dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von |
Euro |
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dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von |
Euro |
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und einem Saldo von |
Euro |
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c) |
aus Finanzierungstätigkeit mit |
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dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von |
Euro |
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dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von |
Euro |
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und einem Saldo von |
Euro |
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d) |
und einem Saldo des Finanzhaushalts von |
Euro |
(2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 des Entwässerungsbetriebes der Stadt Erlangen (EBE) wird hiermit festgesetzt;
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er schließt ab im Erfolgsplan |
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in den Erträgen mit |
28.436.900 Euro |
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in den Aufwendungen mit |
26.444.400 Euro |
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und im Vermögensplan |
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in den Einnahmen und Ausgaben mit |
33.536.530 Euro |
(3) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird hiermit festgesetzt:
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er schließt ab im Erfolgsplan |
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in den Erträgen mit |
37.297.200 Euro |
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darin: Erlöspauschalen seitens der Stadt |
14.252.300 Euro |
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in den Aufwendungen mit |
37.487.000 Euro |
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und im Vermögensplan |
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in den Einnahmen und Ausgaben mit |
7.608.900 Euro |
§ 2
(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 2.628.000 Euro festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 16.769.830 Euro festgesetzt.
(3) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 5.039.800 Euro festgesetzt.
§ 3
(1)
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlung für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf
51.276.000 Euro festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Entwässerungsbetriebs der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 2.050.000 Euro festgesetzt.
(3)
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebs für Stadtgrün,
Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB
77) wird auf
1.983.000 Euro festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wir folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 300 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 425 v. H.
2. Gewerbesteuer 440 v. H.
§ 5
1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 96.000.000 Euro festgesetzt.
2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Entwässerungsbetriebs der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 4.739.480 Euro festgesetzt.
3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 2.000.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.
Erlangen, den
STADT ERLANGEN
Dr. Florian Janik
Oberbürgermeister