Betreff
Ermächtigung der Verwaltung zu formellen Änderungen
Vorlage
201/031/2021
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird ermächtigt im Haushalt 2022 und in der mittelfristigen Finanzplanung
2021 – 2025 mit Investitionsprogramm redaktionelle Änderungen durchzuführen, die aus haushaltsrechtlichen oder organisatorischen Gründen notwendig sind – insbesondere Korrekturen zwischen Ansätzen für Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen -, den sachlichen Inhalt der Pläne aber nicht ändern.