Betreff
Ermächtigung der Verwaltung zu formellen Änderungen
Vorlage
201/031/2021
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage
Die Verwaltung wird ermächtigt im Haushalt 2022 und in der
mittelfristigen Finanzplanung
2021 – 2025 mit Investitionsprogramm redaktionelle Änderungen durchzuführen,
die aus haushaltsrechtlichen oder organisatorischen Gründen notwendig sind –
insbesondere Korrekturen zwischen Ansätzen für Investitionen und
Unterhaltungsmaßnahmen -, den sachlichen Inhalt der Pläne aber nicht ändern.