Bedarfsnachweis für die Planung und Errichtung von mobilen Einheiten auf dem Schulgelände
- Der Bedarf für die Errichtung von 4 mobilen
Unterrichtseinheiten am Schulstandort Steigerwaldallee zum Schuljahr
2022/2023 wird festgestellt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Planungen unverzüglich aufzunehmen und die erforderlichen Schritte einzuleiten.
- Die erforderlichen Haushaltsmittel werden zum Haushalt 2022 angemeldet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Schulraumsituation am Standort Steigerwaldallee in Büchenbach war in
der Vergangenheit regelmäßiges Thema verschiedener Gesprächsrunden, die
zwischen den Schulleitungen der Grund- und Mittelschule, dem Staatlichen
Schulamt, dem Schulverwaltungssamt und Referat IV geführt wurden, um Lösungen
für die Zweihäusigkeit bzw. insgesamt Verbesserungen für die räumliche
Situation der Grund- und Mittelschule am Standort zu erörtern. Die Situation am
Standort Schallershoferstraße wurde in die Überlegungen einbezogen. Aus diesem
Grunde wurde der Schulstandort bereits im Richtungsbeschluss zum Programm
Zukunft Grundschulen und Ganztagsbetreuung Vorlagen Nr. IV/054/2018 als eine
der priorisierten Maßnahmen aufgenommen und mögliche Handlungsfelder
aufgezeigt.
Die Raumsituation ist außerdem seit längerem Gegenstand der Betrachtungen im
Rahmen der Schulentwicklungsplanung als auch im Rahmen städtebaulicher
Überlegungen im Zusammenhang mit dem ISEK Büchenbach-Nord. Auf die jeweiligen
Beschlussfassungen zur langfristigen Entwicklung des Schulstandortes wird
verwiesen (vgl. hierzu 610.3/022/2021 Entwicklung des Schulstandortes als
Schlüsselmaßnahme).
Zuletzt
wurde die räumliche Situation mit Fraktionsantrag 218/2021 der CSU und SPD
thematisiert, welcher in der Sitzung des Bildungsausschusses am 07.10.2021
aufgelegt und mündlich behandelt wurde. Seitens Referat IV wurde ein Gespräch
zugesagt, um den dringendsten Raumbedarf, ggf. auch interimsweise bis zur
Umsetzung langfristiger Maßnahmen zu identifizieren und Abhilfemöglichkeiten zu
prüfen.
Dieses Gespräch zwischen den Schulleitungen, der Bildungsreferentin, dem
Staatlichen Schulamt sowie den Ämtern 24 und 40 fand am 01.12.2021 vor Ort
statt.
Neben der räumlichen Situation der Mittelschule wurden auch aktuelle Entwicklungen hinsichtlich der Schülerentwicklung an der Mönauschule (Grundschule) sowie die laufenden Planungen zur Einrichtung einer Deutschklasse im Grundschulbereich aufgegriffen und in die Überlegungen einbezogen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Zur
Verbesserung der Gesamtsituation am Standort Steigerwaldallee sollen daher
folgende Maßnahmen ergriffen werden:
Die
Hermann-Hedenus-Mittelschule belegt im Grundschultrakt der Mönauschule aktuell
3 Klassenzimmer, was schulorganisatorisch für beide Schularten eine sehr
ungünstige Situation hinsichtlich der Laufwege, der Aufsicht und des
störungsfreien Unterrichtsbetriebes darstellt.
Aus diesem Grunde wird die Mittelschule aus diesen Räumen ausziehen, so dass in
der Grundschule der notwendige Raum für ein zusätzliches Klassenzimmer sowie
für einen dringend benötigten Ganztags- und Differenzierungsraum frei wird.
Darüber
hinaus ergibt sich durch den Auszug der Mittelschule die dringend benötigte
Raumressource für die Einrichtung einer neuen Deutschklasse im
Grundschulbereich. Nach Aussagen des Staatlichen Schulamtes, welches zum neuen
Schuljahr 2022/2023 seinerseits die personellen Ressourcen für eine
Deutschklasse zur Verfügung stellen wird, ist der Standort Mönauschule für die
Einrichtung einer Deutschklasse im Hinblick auf die Schülerschaft und Lage
geradezu prädestiniert.
Zum
Ausgleich der abgegebenen Räume sowie zur Deckung eines fehlenden
Differenzierungsraumes für die Mittelschule bedarf es laut Aussagen der
Schulleitung der Errichtung von 4 mobilen Raumeinheiten möglichst in
unmittelbarer Nähe zum Mittelschultrakt, um die Unterrichtssituation deutlich
zu entspannen. Allein die räumliche Anbindung an den Mittelschultrakt bewirkt
eine gravierende Verbesserung der Schulorganisation und in Kombination mit
einem zusätzlichen Differenzierungsraum kann sich die Mittelschule wieder
deutlich entlastet ihren pädagogischen Aufgaben widmen.
Anlässlich
der Begehung am 01.12.2021 wurde die Situation vor Ort in Augenschein genommen
und es zeichnet sich eine geeignete Fläche ab. Weitergehende Aussagen können
allerdings erst nach einer konkreten Standortuntersuchung gemacht werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Nach Untersuchung und Festlegung eines geeigneten Standortes auf dem Gelände der Schule sowie nach Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel, werden die korrespondierenden Aufträge unter Beachtung der vergaberechtlichen Bestimmungen vergeben.
Parallel dazu ist die Ausstattung der Räume einschließlich der benötigten digitalen Ausstattung zu planen und rechtzeitig zu beauftragen. Aktuell wird je neu zu möblierender Raumeinheit ein Betrag von 8.000 € kalkuliert zuzüglich evtl. Ersatzmöblierung in den freiwerdenden Räumen. Die zusätzliche IT-Ausstattung von mindestens 4 Beamern, Dokumentenkameras, Lehrerarbeitsplatzausstattung sowie WLAN-Anbindung wird im Rahmen von smartERschool berücksichtigt.
Die Ressourcen hierfür können zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nur basierend auf Erfahrungswerten grob geschätzt werden. Belastbare Zahlen können nach genauerer Planung der Maßnahme erbracht werden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein* Aufgrund der Kurzfristigkeit der
Maßnahme und um sich für spätere Planungen einer Schulerweiterung bzw. eine
spätere Entwicklung des Schulgeländes nicht zu blockieren, gibt es zur
Errichtung von mobilen Raumeinheiten keine Alternative.
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten für Ausstattung |
€ 50.000€ |
bei Sachkonto: jeweils 25.000€ auf SKO 525521/KSt
405311/KTr 21110010 (BUN) SKO 525521/KSt
405212/KTr 21210010 (HHS) |
Sachkosten |
ges. ca. 410.000 € - davon
2022: - Miete
jährlich (ab 2023): - Rückbau
(2026): |
Bei Sachkonto: 521 112 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Die Maßnahme war bislang nicht
Teil des Arbeitsprogramms von Amt 24.
Eine Umsetzung bis zum Schuljahresbeginn Sept. 2022 bedingt daher die Vergabe der Planungsleistungen sowohl für das Aufstellen der Container aber zusätzlich auch für die bereits vorgesehene Sondermaßnahme zur Erneuerung von Fenstern (vgl. Arbeitsprogramm 2022/ Ergebnishaushalt/ Sondermaßnahmen 24.21BUS Mönauschule, Erneuerung Fenster 305.000 EUR).
Die Honorarkosten für beide
Maßnahmen sind in den o.g. Sachkosten mit jeweils ca. 30.000 EUR in 2022
enthalten.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Luftbild