Die von der Verwaltung dargestellten Sachverhalte werden zu Kenntnis genommen.
Der Antrag 028/2021 der CSU-Fraktion ist hiermit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit Antrag 028/2021 der CSU-Fraktion wird ein durchgängiges Radwegekonzept für Eltersdorf gefordert.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass ein vom UVPA beschlossenes gesamtstädtisches Plannetz Radverkehr im Zusammenhang mit dem „Verkehrsentwicklungs- und Mobilitätsplan 2030“ vorliegt (vgl. 613/200/2018 u. 613/219/2018), das auch in Eltersdorf Netzelemente unterschiedlicher Hierarchiestufen enthält und vor allem auf eine verbesserte Verbindung in die Nachbargemeinden abzielt.
Zu den konkret genannten Punkten im Antrag ergeht nachfolgende Information:
1) Verbindung zwischen Ortsende Eltersdorf Süd und Bahnübergang Fürther Straße
Hierzu wird auf den Zukunftsplan Fahrradstadt (insbesondere Netzelemente 12 a, b, c, vgl. OBM/002/2021), den B-Plan E392 (Enteignungsverfahren noch nicht abgeschlossen) sowie den bereits erfolgten Ausbau der Brücke über die BAB 3 verwiesen. Gemäß Zukunftsplan soll der Bau einer verbesserten Radwegeverbindung bis 2024 zwischen Bruck und Eltersdorf erfolgen. Im Bereich zwischen Lindenweg und Tennenloher Straße wurden im Zuge der Fahrbahndeckenerneuerung bereits Verbesserungsmaßnahmen für den Radverkehr ergriffen.
2) durchgängige Radverkehrsverbindung durch Eltersdorf
Die vorhandenen Fahrbahnbreiten lassen die Markierung eines beidseitigen Schutzstreifens größtenteils nicht zu. Die Verwaltung prüft aktuell die Kombination aus einseitigen Schutzstreifen und Piktogrammketten in der Gegenrichtung.
3) Rad- und Gehwegverbindung nach Tennenlohe
Es besteht bereits eine mit Wegweisung ausgestattete Verbindung zwischen Eltersdorf und Tennenlohe, auf der die Grünroute 2 verläuft. Ein weiterer Ausbau der als städtische Hauptroute festgehaltenen Verbindung entlang der Weinstraße ist im weiteren Verlauf der Umsetzung des „Verkehrsentwicklungs- und Mobilitätsplans 2030“ vorgesehen.
4) Radschnellverbindung Erlangen-Fürth
Derzeit befinden sich die Radschnellverbindungen nach Herzogenaurach und Nürnberg in der Planung. Die Planungen für die Radschnellverbindung nach Fürth sollen wie im Zukunftsplan Fahrradstadt festgehalten bis 2023 aufgenommen werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Verwaltung wird die begonnenen Planungen weiter fortführen. Der Ausschuss wird bei Bedarf über den Umsetzungsfortschritt benachrichtigt.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1) Antrag 028/2021 der CSU-Fraktion