Betreff
Wiederverwertung von Elektroschrott zur Verringerung von Müll(mengen); gem. Antrag Nr. 073/2021 der FDP, FWG, Grüne Liste, Klimaliste, Erlanger Linke und ÖDP vom 19.03.2021
Vorlage
31/125/2021
Aktenzeichen
VII/31
Art
Beschlussvorlage

Den Ausführungen der Verwaltung in Ergänzung zu den am 15.06.2021 eingebrachten Ausführungen wird zugestimmt. Der gem. Antrag Nr. 073/2021 der FDP, FWG, Grüne Liste, Klimaliste, Erlanger Linke und ÖDP vom 19.03.2021 ist hiermit bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Seit dem Beschluss vom 15. Juni 2021 gibt es nun folgende Vereinbarungen:

 

Bei einem Vor-Ort-Termin mit Vertreter*innen der Erlanger Stadtratsfraktionen, des UVPA-Beirats sowie BN-Vertreter*innen, der Geschäftsführerin des Zweckverbands Abfallwirtschaft und Ihrem Team sowie Vertreter*innen des Umweltreferats/ Umweltamts/ der Abfallberatung an der Müll-Umladestation wurde folgendes beschlossen und mittlerweile umgesetzt:

 

-       Die Rücknahmeboxen „von Privat für Privat“ wurden durch zwei Regale ersetzt. Das Regal wurde Mitte November am festgelegten überdachten Platz aufgebaut und wird seitdem rege genutzt.

-       Weiße Ware unterteilt sich in Kühl- und Gefrierschränke sowie andere Geräte wie z.B. Waschmaschinen / Wäschetrockner, etc. Diese unterschiedlichen Gerätegruppen werden unterschiedlich gesammelt:
Aus hygienischen Gründen sind Kühlschränke und Gefrierschränke für eine Wiederverwendung / Wiederverwertung nicht gut geeignet. Sie werden in einen bereit gestellten Container von den Eigentümer*innen abgegeben, der den vorgeschriebenen Entsorgungsweg über die Stiftung Elektroaltregister (ear) nimmt.

 

-       Alle anderen Geräte wie z.B. Waschmaschinen / Wäschetrockner, Elektroherde und Backöfen bergen jedoch ein größeres Potential für Wiederverwendung / Wiederverwertung und werden in größeren Mengen abgegeben. Diese Geräte werden auf einer Fläche im oberen Bereich der Müllumladestation gesammelt und sobald drei Geräte zusammengekommen sind in den unteren Teil der Müllumladestation gefahren und in einen großen, nicht begehbaren Container, umgeladen. Die Sammelstelle im oberen Bereich wird als Schenkfläche gekennzeichnet. Dort können Interessierte Geräte oder Geräteteile mitnehmen. Eigentümer*innen von Geräten, die diese nicht verschenken wollen, können ihre Ware diesbezüglich mit einem bereit gestellten Aufkleber kennzeichnen. Diese neue Praxis wird für ein Jahr, also bis Ende 2022 erprobt.

-       Um diese Möglichkeiten der Wiederverwendung und Verwertung von Elektroaltgeräten bekannt zu machen, ist das Personal am Eingang der Müllumladestation / Wertstoffhofes durch die Geschäftsführerin des ZVA angewiesen diese Informationen an die Kunden des Wertstoffhofes bei Anlieferung von Elektrogeräten weiterzugeben.

 

Das Angebot „von Privat für Privat“ wird seit April 2021 von einem ehrenamtlichen Mitarbeiter der Abfallberatung im Umweltamt und einem kleinen Team sehr engagiert jeden Samstag betreut. Klar ist jedoch, dass so eine Arbeit auf Dauer nicht ehrenamtlich betreut werden kann und Wege gefunden werden müssen die Weiterverwendung / Wiederverwertung von Elektrogeräten in das Abfallmanagement / Kreislaufwirtschaftmanagement der Stadt Erlangen in Kooperation mit dem Zweckverband Abfallwirtschaft zu integrieren.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlage:
gem. Fraktions-Antrag Nr. 073/2021 der FDP, FWG, Grüne Liste, Klimaliste, Erlanger Linke und ÖDP vom 19.03.2021; Wiederverwertung von Elektroschrott zur Verringerung von Müll (mengen)