Den von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen der
Förderrichtlinie der Stadt Erlangen zur Gewährung von Zuschüssen für CO2-mindernde
Maßnahmen am Gebäude sowie der Änderung des Titels des Förderprogramms wird
zugestimmt.
Eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 700.000 € ist in die
Haushaltsberatungen 2022 für 2023 einzubringen.
Der Fraktionsantrag der SPD zum Arbeitsprogramm 2021 Nr. 271/2021 vom 19.10.2021
„Erhöhung sowie Ausweitung der Förderung für Sanierung und Solarenergie“ sowie die Fraktionsanträge der Grünen Liste Nr. 304/2021 vom 19.10.2021 „Förderprogramm Nachhaltiges Bauen“ und Nr. 432/2020 vom 15.12.2020 „Förderprogramm CO2-neutrale Baustoffe für Wohn- und Geschäftsgebäude Schallershofer Straße/Kosbacher Damm“ sind damit abschließend behandelt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Anschlussquote von PV-Anlagen bis
10 kWp hat sich im letzten Jahr gegenüber den Vorjahren verdreifacht, in diesem
Jahr sind die Vorjahreswerte nochmals übertroffen worden und bereits im Oktober
wurde eine Vervierfachung erreicht.
Auch im Bereich der energetischen Sanierung ist ein starker Anstieg von
beantragten Maßnahmen zu verzeichnen, ganz besonders durch die Förderung
zusätzlicher Boni für Vollsanierungen zum Effizienzhaus.
Durch weitere Ergänzungen des Förderprogramms 2021 soll für das Jahr 2022 noch stärker zur Ergreifung CO2-mindernde Maßnahmen am Gebäude, nachhaltiger Bauweise, dem Einsatz nachhaltiger Baustoffe und der Nutzung erneuerbarer Energien motiviert werden.
Förderfähig sind generell nur freiwillige Maßnahmen, die nicht im Rahmen öffentlich-rechtlicher Verpflichtung (z.B. solare Baupflicht oder Bebauungsplänen) durchzuführen sind.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Besonders im Bereich von Nichtwohngebäuden, gerade dort, wo die Installation großer PV-Anlagen möglich und sinnvoll wäre, scheint eine weitergehende Motivation erforderlich zu sein. Bislang liegen lediglich vier Antrage zur Förderung von PV-Anlagen für Nichtwohngebäude vor.
Im Sektor von Mehrfamilienhäusern ist der Ausbau von Mieterstrom-PV-Anlagen nach wie vor sehr schleppend und soll durch zusätzliche Zuschüsse verstärkt gefördert werden.
Für Neubauten, sowohl für Wohn- als auch Nichtwohngebäude hat der Gesetzgeber bereits durch strengere Vorgaben eine Energieeinsparung bei der Nutzung der Gebäude erwirkt. Das Verhältnis zwischen der Energie für die Erstellung des Gebäudes (Graue Energie) und dem Energieverbrauch durch die Nutzung des Gebäudes hat sich dadurch massiv verschoben: Während bis in die 90er Jahre davon ausgegangen wurde, dass ein Gebäude nach 10 Jahren so viel Energie durch die Nutzung und Beheizung verbraucht hat wie durch die Erstellung, rechnet man heute durch den gesunkenen Energiebedarf mit 50 Jahren. Daraus resultiert, dass in Zukunft ein verstärktes Augenmerk auf den Verbrauch von Energie und natürlichen Ressourcen bei der Erstellung von Gebäuden gerichtet werden muss. Dies soll durch die Förderung von nachhaltiger Bauweise und der Verwendung nachhaltiger Baustoffe bewirkt werden.
Im Bereich energieeffizienter Gebäudetechnik scheinen besonders der Anschluss an Nahwärmenetze, die erneuerbare Energieträger nutzen sinnvoll. Bei energetisch sanierten Bestandsbauten soll auch der Einsatz von Wärmepumpen noch stärker gefördert werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Förderrichtlinie 2021 wird im Detail
ergänzt um Zuschüsse für
- Wärmepumpen
- Anschluss an Nahwärmenetzte aus erneuerbaren Energien
- Zusätzliche Förderung von Mieterstromanlagen
- Förderung von PV-Anlagen bis maximal 100 kWp
- Bonus bei der Sanierung im Bestand für die Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe
- Nachhaltiger Neubau von Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden
Um der zusätzlichen Förderung
Nachhaltiger Bauweise im Neubau Rechnung zu tragen, soll die Förderrichtlinie
umbenannt werden in:
Förderrichtlinie
der Stadt Erlangen zur Gewährung von Zuschüssen für CO2-mindernde
Maßnahmen am Gebäude und Nachhaltig Bauen
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
1 Mio. € |
bei IPNr.: 561.K880 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
zzgl.
VE 700.000 € |
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1 Förderrichtlinie 2022
Anlage 2 Förderrichtlinie 2021
Anlage 3 Fraktionsantrag der SPD zum Arbeitsprogramm 2021 Nr. 271/2021 vom 19.10.2021
„Erhöhung sowie Ausweitung der Förderung für Sanierung und Solarenergie“
Anlage 4 Fraktionsantrag der Grünen Liste Nr. 304/2021 vom
19.10.2021 „Förderprogramm
nachhaltiges Bauen“
Anlage 5 Fraktionsantrag der Grünen Liste Nr. 432/2020 vom
15.12.2020 „Förderprogramm
CO2- neutrale Baustoffe für Wohn- und
Geschäftsgebäude
Schallershofer
Straße/Kosbacher Damm“