Den von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen der Förderrichtlinie der Stadt Erlangen zur Gewährung von Zuschüssen für CO2-mindernde Maßnahmen am Gebäude sowie der Änderung des Titels des Förderprogramms wird zugestimmt.

Eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 700.000 € ist in die Haushaltsberatungen 2022 für 2023 einzubringen.

 

Der Fraktionsantrag der SPD zum Arbeitsprogramm 2021 Nr. 271/2021 vom 19.10.2021

„Erhöhung sowie Ausweitung der Förderung für Sanierung und Solarenergie“ sowie die Fraktionsanträge der Grünen Liste Nr. 304/2021 vom 19.10.2021 „Förderprogramm Nachhaltiges Bauen“ und Nr. 432/2020 vom 15.12.2020 „Förderprogramm CO2-neutrale Baustoffe für Wohn- und Geschäftsgebäude Schallershofer Straße/Kosbacher Damm“ sind damit abschließend behandelt.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Anschlussquote von PV-Anlagen bis 10 kWp hat sich im letzten Jahr gegenüber den Vorjahren verdreifacht, in diesem Jahr sind die Vorjahreswerte nochmals übertroffen worden und bereits im Oktober wurde eine Vervierfachung erreicht.
Auch im Bereich der energetischen Sanierung ist ein starker Anstieg von beantragten Maßnahmen zu verzeichnen, ganz besonders durch die Förderung zusätzlicher Boni für Vollsanierungen zum Effizienzhaus.

Durch weitere Ergänzungen des Förderprogramms 2021 soll für das Jahr 2022 noch stärker zur Ergreifung CO2-mindernde Maßnahmen am Gebäude, nachhaltiger Bauweise, dem Einsatz nachhaltiger Baustoffe und der Nutzung erneuerbarer Energien motiviert werden.

 

Förderfähig sind generell nur freiwillige Maßnahmen, die nicht im Rahmen öffentlich-rechtlicher Verpflichtung (z.B. solare Baupflicht oder Bebauungsplänen) durchzuführen sind.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Besonders im Bereich von Nichtwohngebäuden, gerade dort, wo die Installation großer PV-Anlagen möglich und sinnvoll wäre, scheint eine weitergehende Motivation erforderlich zu sein. Bislang liegen lediglich vier Antrage zur Förderung von PV-Anlagen für Nichtwohngebäude vor.

 

Im Sektor von Mehrfamilienhäusern ist der Ausbau von Mieterstrom-PV-Anlagen nach wie vor sehr schleppend und soll durch zusätzliche Zuschüsse verstärkt gefördert werden.

 

Für Neubauten, sowohl für Wohn- als auch Nichtwohngebäude hat der Gesetzgeber bereits durch strengere Vorgaben eine Energieeinsparung bei der Nutzung der Gebäude erwirkt. Das Verhältnis zwischen der Energie für die Erstellung des Gebäudes (Graue Energie) und dem Energieverbrauch durch die Nutzung des Gebäudes hat sich dadurch massiv verschoben: Während bis in die 90er Jahre davon ausgegangen wurde, dass ein Gebäude nach 10 Jahren so viel Energie durch die Nutzung und Beheizung verbraucht hat wie durch die Erstellung, rechnet man heute durch den gesunkenen Energiebedarf mit 50 Jahren. Daraus resultiert, dass in Zukunft ein verstärktes Augenmerk auf den Verbrauch von Energie und natürlichen Ressourcen bei der Erstellung von Gebäuden gerichtet werden muss. Dies soll durch die Förderung von nachhaltiger Bauweise und der Verwendung nachhaltiger Baustoffe bewirkt werden.

 

Im Bereich energieeffizienter Gebäudetechnik scheinen besonders der Anschluss an Nahwärmenetze, die erneuerbare Energieträger nutzen sinnvoll. Bei energetisch sanierten Bestandsbauten soll auch der Einsatz von Wärmepumpen noch stärker gefördert werden.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Förderrichtlinie 2021 wird im Detail ergänzt um Zuschüsse für

-       Wärmepumpen

-       Anschluss an Nahwärmenetzte aus erneuerbaren Energien

-       Zusätzliche Förderung von Mieterstromanlagen

-       Förderung von PV-Anlagen bis maximal 100 kWp

-       Bonus bei der Sanierung im Bestand für die Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe

-        Nachhaltiger Neubau von Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden

 

Um der zusätzlichen Förderung Nachhaltiger Bauweise im Neubau Rechnung zu tragen, soll die Förderrichtlinie umbenannt werden in:

Förderrichtlinie der Stadt Erlangen zur Gewährung von Zuschüssen für CO2-mindernde Maßnahmen am Gebäude und Nachhaltig Bauen

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

 

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

1 Mio. €

bei IPNr.: 561.K880

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

zzgl. VE 700.000 €

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:            

Anlage 1 Förderrichtlinie 2022

Anlage 2 Förderrichtlinie 2021

Anlage 3 Fraktionsantrag der SPD zum Arbeitsprogramm 2021 Nr. 271/2021 vom 19.10.2021

   „Erhöhung sowie Ausweitung der Förderung für Sanierung und Solarenergie“

Anlage 4 Fraktionsantrag der Grünen Liste Nr. 304/2021 vom 19.10.2021 „Förderprogramm
               nachhaltiges Bauen“

Anlage 5 Fraktionsantrag der Grünen Liste Nr. 432/2020 vom 15.12.2020 „Förderprogramm
               CO2-  neutrale Baustoffe für Wohn- und Geschäftsgebäude
               Schallershofer Straße/Kosbacher Damm“