Betreff
Tempo 30 für den Laubweg und Eichenlohe in Hüttendorf, Antrag Nr. 189/2021 der Freien Wähler
Vorlage
614/025/2021
Aktenzeichen
VI/61/614
Art
Beschlussvorlage

Der Antrag auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h im Laubweg und Eichenlohe wird nicht befürwortet. Der Antrag Nr. 189/ 2021 der Freien Wähler ist damit abschließend bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die streckenbezogene Beschränkung der Geschwindigkeit auf 30 km/h ist hier nicht möglich, da eine Gefahrenlage aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse nicht vorhanden ist.
Die Einrichtung einer Zone 30 wird als nicht notwendig erachtet, da die Ausweisung der Zone 30 keine Änderung des Verkehrsgeschehens erwarten lässt. Zwar sind die baulichen Gegebenheiten hierfür gegeben. Es ist aber weder zu erwarten, dass sich die Zahl der durchfahrenden Fahrzeuge ändert noch das sich das Geschwindigkeitsniveau ändert bzw. ändern müsste. Aufgrund der kurzen Strecke und der beengten Verhältnisse wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit sicherlich nur in äußerst seltenen Fällen erreicht, womit die Zone 30 keinen Nutzen hätte, womit die zwingende Erforderlichkeit des Verkehrszeichens nach § 45 Abs. 9 StVO nicht gegeben ist.

Nachdem in dem Bereich eigentlich nicht 50 km/h gefahren werden kann, müssten insgesamt 6 Schilder aufgestellt sowie 3 Bodenmarkierungen aufgebracht werden. Im Sinne des sparsamen Umgangs mit Ressourcen und vor dem Hintergrund des Klimanotstandes erscheinen diese schlicht unnötig.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:       
Antrag Nr. 189/2021