Betreff
Bedarfsbeschluss zum Projekt „Kooperative Ganztagsbildung"
Vorlage
IV/021/2021
Aktenzeichen
IV
Art
Beschlussvorlage

1.    Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen entsprechend der genannten Meilensteine bis zum Endausbau mit den beteiligten Partnern und Dienststellen voranzutreiben und umzusetzen.

 

3.    Die Personalbedarfe im Stadtjugendamt werden aufgrund der zukünftigen Bedarfslage zur Umsetzung des Projekts „Kooperative Ganztagsbildung“ anerkannt.

 

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, den erforderlichen Personalbedarf zum Stellenplanverfahren 2023 sowie in den darauffolgenden Jahren anzumelden.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

        Rückblick und aktueller Stand:

·         Entscheidung zur Durchführung eines Modellvorhabens zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Betreuung von Grundschulkindern in kooperativen Formen zwischen Schule und Jugendhilfe (s. hierzu Vorlagen-Nr. IV/006/2021).

·         Bedarfsfeststellung zur baulichen Erweiterung der Michael-Poeschke-Schule zur Umsetzung des Modellvorhabens „Kooperative Ganztagsbildung“ (KoopGTB) (s. hierzu Vorlagen-Nr. IV/013/2021).

·         26.08.2021: Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung über die Durchführung einer Kombieinrichtung von Schule und Jugendhilfe an der Michael-Poeschke-Schule (MPS).

·         01.09.2021: Start des Modellvorhabens in der ersten Ausbaustufe mit der flexiblen Variante (Erweiterung einer Hortgruppe, Kooperation und enge Verzahnung mit MPS, gemeinsame Konzeption). Die flexible Variante ergänzt die Halbtagsschule, in der Weise, dass nach Unterrichtsende und in den Ferien das Angebot des Ganztagskooperationspartners dazu gebucht werden kann. Es gelten flexible Abholzeiten (Kurz- und Langbuchung).

 

 

 

        Ziele; Inhalte und zeitliche Planung des Projekts mit Blick auf Inklusion:

        Die Modellphase soll dazu dienen, ein neues Ganztagsmodell für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen zu entwickeln, in dem die Systeme „Schule“ und „Kinder- und Jugendhilfe“ vernetzt werden (sog. Kombieinrichtungen). Dabei wird stufenweise eine Gesamtkonzeption aufgebaut und während der Erprobungsjahre Erfahrungen gesammelt und evaluiert. Besonderes Hauptaugenmerk ist die Schaffung eines inklusiven Angebotes für Kinder aus den Partnerklassen (in Kooperation mit der Georg-Zahn-Schule). Die Kombieinrichtung wird im Modell durch einen Ganztagskooperationspartner (Hort HoList) und der Schulleitung der Michael-Poeschke-Schule sowie in weiterer Kooperation mit der Lebenshilfe Erlangen e.V. als Träger der Georg-Zahn-Schule partnerschaftlich umgesetzt. Sie geht von einem gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schule sowie Kinder- und Jugendhilfe aus und erfolgt durch eine organisatorische und personelle Verzahnung von Schule und Jugendhilfeeinrichtung. Dabei wirken alle Partner mit dem sozialräumlichen Umfeld der Schule zusammen.

 

        Die Inkludierung des an der Schule bereits seit 2018 etablierten Partnerklassenmodells ist hierbei eine Besonderheit und Herausforderung zugleich. Der inklusive Ansatz und die Umsetzung des aus dem Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention resultierenden Anspruchs auf Chancengleichheit und des Rechts von Menschen mit Behinderung auf Bildung wird in dieser Form bayernweit einmalig sein. Die Stadt Erlangen hat sich bereits 2011 mit Beschluss des Stadtrats dazu bekannt, den Anspruch umzusetzen. Das Kultus- wie auch das Sozialministerium unterstützen dieses Leuchtturmprojekt ebenfalls; es greift die Intention einer vollumfänglichen Inklusion des SGB VIII auf. Die Besonderheit liegt insbesondere darin, dass es um die Integration von Menschen unabhängig ihrer individuellen Hilfebedarfe geht. Ermöglicht werden soll eine uneingeschränkte Teilhabe von körperlich und/oder geistig behinderten Kindern an den Regelangeboten von Schule und Jugendhilfe. Dementsprechend soll, beginnend ab dem Schuljahr 2022/23, für alle Kinder der neuen Jahrgangs-Partnerklasse ein Angebot der Ganztagsbetreuung im Hort HoList zur Verfügung stehen. Derzeit werden die Kinder im Partnerklassenmodell am Vormittag gemeinsam wie auch getrennt von der MPS und der Georg-Zahn-Schule unterrichtet. Die Anschlussbetreuung für Kinder der Lebenshilfe erfolgt über die heilpädagogische Tagesstätte in der Schenkstr. 113. Nur die Regelkinder haben bisher die Möglichkeit der Hortbetreuung. Im Modellprojekt der KoopGTB soll zukünftig für alle Kinder, d.h. auch für die Kinder der Lebenshilfe, ein Platz im Hort HoList zur Verfügung stehen. Damit wäre eine durchgängige ganztägige Inklusion am Schulstandort gewährleistet; Kindern mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen wäre das Angebot zum Besuch einer Regeleinrichtung (HoList) eröffnet. Dieser würde sich als erster Hort zu einer vollumfänglichen inklusiven Einrichtung weiterentwickeln. Die Möglichkeit der Anschlussbetreuung in der heilpädagogischen Tagesstätte bleibt dennoch weiterhin erhalten, sodass den individuellen Elternwünschen Rechnung getragen werden kann. In den Partnerklassen befinden sich jeweils 8 Kinder aus Georg-Zahn-Schule/Lebenshilfe. 2024 und 2026 starten dann die nächsten Partnerklassenjahrgänge. Im Endausbau 2029 ist ein durchgängiger 4-zügiger Partnerklassenzug mit insgesamt 32 Kindern geplant.

 

        Neben dem Bereich Inklusion sind weitere konzeptionelle Angebotserweiterungen geplant. So soll ab dem Schuljahr 2023 neben der bereits etablierten flexiblen Variante auch die rhythmisierte Variante eingeführt werden. Hierbei bieten Schule und Jugendhilfe ein kombiniertes Ganztagsklassenmodell (gebundener Ganztag) an. Die Besonderheit hierbei wird sein, dass der Hort HoList als Einrichtung der Jugendhilfe Ganztagskooperationspartner der Schule wird. Auch dies macht den Modellcharakter aus und ist zumindest stadtweit einmalig.

 

        Die Zeitschiene sieht folgende Meilensteine vor:

 

  • 2022: Erweiterung Hort HoList um eine weitere Hortgruppe und gleichzeitige Übernahme eines weiteren (barrierefreien) Gruppenraumes (bisher MiBe), Start eines neuen Partnerklassenjahrgangs mit gleichzeitigem Angebot der inklusiven Ganztagsbetreuung im Hort HoList für bis zu 8 Kinder der ersten Jahrgangsstufe.
  • 2023: Einführung gebundener Ganztag und Beginn des Ausbaus eines kompletten Ganztagszuges mit gleichzeitiger Übernahme der restlich verbliebenen Räume der MiBe (ab diesen Zeitpunkt sind alle MiBe-Plätze ins BayKiBiG überführt und damit qualitativ aufgewertet.)
  • 2024: Start der neuen Partnerklassenjahrgänge mit gleichzeitigem Angebot der inklusiven Ganztagsbetreuung im Hort HoList für bis zu insg. 16 Kinder der ersten und dritten Jahrgangsstufe sowie einer gebundenen Ganztagsklasse
  • 2025: Start einer weiteren gebundenen Ganztagsklasse
  • 2026: Start der neuen Partnerklassenjahrgänge (4-zügiger Ausbau bis 2029 geplant) sowie einer gebundenen Ganztagsklasse
  • 2026: Voraussichtliche Fertigstellung/Bezug des Erweiterungsbaus (s. hierzu Vorlagen-Nr. IV/013/2021)

 

        Die vorgesehenen Planungen wurden mit dem Elternbeirat sowie einem Vorstandsmitglied des Stadtteilbeirates abgesprochen. Schule und Lebenshilfe Erlangen sind Partner des Modellvorhabens. Der Träger der Mittagsbetreuung (Förderverein MPS) sowie die Leiterin der Mittagsbetreuung wurden informiert; Nachqualifizierungsmöglichkeiten für das Personal wurden besprochen; Informationen werden zur Verfügung gestellt, ebenso eine Prüfung der einzelnen Qualifikationsvoraussetzungen. Der Fachdienst Integration des Jugendamtes sowie der Frühförderung und Beratung der Lebenshilfe unterstützt die inklusive Förderung. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Schule, Hort und Lebenshilfe konzipiert und evaluiert die inklusiven Prozesse.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

        Ziel ist es, dass das Modell nicht nur die Kinder nach §35a SGB VIII (Kinder mit seelischen Behinderungen, welche bereits jetzt im Jugendhilfesystem aufgefangen werden) erreicht, sondern zukünftig auch die Kinder mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung der Partnerklasse (pro Klasse bis zu acht Kinder der Lebenshilfe mit Eingliederungshilfebedarf aus dem Rechtskreis des SGB IX). Ab 2022 sehen o.g. Meilensteine den schrittweisen Aufbau, beginnend mit acht inklusiven Plätzen im Hort HoList vor. Falls räumlich und rechtlich (Änderung der Betriebserlaubnis) möglich, würde in den Jahren 2024, 2026, 2027 und 2028 und 2029 ein weiterer Aufbau um jeweils bis zu acht Plätze erfolgen. Ab 2029 wäre somit ein durchgängiger Partnerklassenzug (1. – 4. Jahrgangsstufe) etabliert und die Teilnahme von bis zu 32 Kinder der Lebenshilfe möglich. Bei einem Vollausbau würden bis zu 33 inklusive Plätze (32 gem. § 99 SGB IX plus einer zusätzlich gem. § 35a SGB VIII) mit einem förderrechtlichen Gewichtungsfaktor von 4,5 (gem. Art. 21 Abs. 5 BayKiBiG) angeboten werden. Dies hat folgende personelle Konsequenzen:

 

        Zusätzlicher Personalbedarf bei 100 Hortplätzen, davon 8 integrativ (ab 2023):

        3,1455 VZÄ

 

        Zusätzlicher Personalbedarf bei Einführung des gebundenen Ganztags in Kooperation mit dem Hort HoList (ab 2023):

        1,0 VZÄ

 

        Weiterer Personalbedarf bis zum Endausbau bei 100 Hortplätzen, davon 33 integrativ (schrittweiser Aufbau von 2023 bis 2029), abhängig vom jährlichen Platzbedarf und von der Betriebserlaubnis:

        4,8108 VZÄ

 

        D.h. in den Jahren 2022 bis 2029 ist ein Personalaufbau von insgesamt 8,9563VZÄ notwendig, welcher verteilt auf die Jahre über das jeweilige Stellenplanverfahren geschaffen werden muss.

 

        Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass das Anforderungsprofil und die Qualifikation des Personals auf die Besonderheiten sowie körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen der Kinder abgestellt sein müssen. So werden im Hort HoList neben den BayKiBiG-Fachkräften zukünftig auch z.B. Heilerziehungspfleger/innen eingesetzt werden.

 

        Als weiterer Faktor sind besondere baulichen Voraussetzungen zu nennen, z.B. müssten große Gruppenräume in kleinere Räume unterteilt werden. Auch sind Therapieräume vorzuhalten. Der gesamte Neubau muss barrierefrei gestaltet sein, Bezugsräume im Schulgebäude müssen unter Abwägung der Verhältnismäßigkeit ggf. ertüchtigt werden. Derzeit konzipiert eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Stadtjugendamt, Schulverwaltungsamt, Amt für Gebäudemanagement, Schule, Staatlichem Schulamt und der Lebenshilfe das entsprechende Programm für den Erweiterungsbau.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

-       Beantragung der jeweiligen Stellen in den Stellenplanverfahren 2022 bis 2028 (insgesamt 8,9563VZÄ)

-       Möglichkeiten der Förderung:

Die staatliche Förderung erfolgt nach der kindbezogenen Förderung des BayKiBiG (gesetzliche Leistung). Im Rahmen des Modellvorhabens wurde wie folgt eine Abweichung von der gesetzlichen Leistung bewilligt und die Buchungszeitfaktoren pauschaliert (modellbedingter Aufschlag):

 

·         Die Inanspruchnahme des Kinder- und Jugendhilfeangebots im Anschluss an die Halbtagsgrundschule und in den Ferien wird mit dem Buchungszeitfaktor 1,5 (entspricht fünf bis sechs Stunden durchschnittliche Buchungszeit) gefördert.

·         Die Inanspruchnahme des Kinder- und Jugendhilfeangebots im Anschluss an die gebundene Ganztagsschule wird mit dem Buchungszeitfaktor 0,75 (entspricht zwei bis drei Stunden durchschnittliche Buchungszeit) gefördert; ergänzend können Ferienbuchungen als Kurzzeitbuchungen abgerechnet werden.

 

Hinzu kommt eine erhöhte Betriebskostenförderung für die Kinder mit anerkanntem 4,5-Faktor.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden