- Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis
genommen.
- Der Fraktionsantrag Nr. 238/2021 ist hiermit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Staatlichen Gymnasien stehen bereits jetzt zusätzliche Stunden zur Verfügung, aus denen u.a. die in jedem Schuljahr anfallenden längerfristigen Vertretungen zumindest in Teilen abgedeckt werden können.
Der Bedarf hierzu besteht nach Auffassung der Grüne Liste-Fraktion, Klimaliste, Erlanger
Linke, FDP und FWG auch am städtischen MTG. Diese beantragen daher, folgende Budget-
zuschläge bei der Personalplanung zu berücksichtigen und ggf. entsprechende Stellen zu
schaffen.
• Integrierte Lehrer*innenreserve: Bei einer Schülerzahl bis 850 stehen jedem staatlichen Gymnasium 14 Stunden für die integrierte Lehrerreserve zur Verfügung. Hiermit können längerfristige Ausfälle (z.B. durch Krankheit, Schwangerschaften und Elternzeiten) abgefangen werden und gezielte Förderangebote z.B. durch die Teilung großer Klassen ermöglicht werden.
• Budgetzuschlag individuelle Lernzeit: Staatliche Gymnasien erhalten im Schuljahr 2021/22 für das Förderkonzept „Individuelle Lernzeit“ bei einer Schülerzahl bis zu 850 neun Stunden Budgetzuschlag für den Förderunterricht.
• Budgetzuschlag Individuelle Lernzeitverkürzung (neu ab Schuljahr 2021/21 im G9): Für strukturierte Förder- und Begleitmodule erhalten Schulen nach §34a GSO bei ein bis zehn angemeldeten Schüler*innen drei Stunden Budgetzuschlag für die Jahrgangsstufe 9. Am MTG sind hier drei Schüler*innen angemeldet.
• Budgetzuschlag „Förderzuschlag an der Schnittstelle G8/G9“: Der individuellen Förderung von Schüler*innen an der Schnittstelle zwischen G8 du G9 kommt eine besondere Bedeutung zu. Wenn Schüler*innen im letzten Jahrgang des achtjährigen Gymnasiums (Jahrgangsstufe 10 im Schuljahr 2021/22) eine Jahrgangsstufe wiederholen müssen, verlängert sich ihre Lernzeit um zwei Jahre. Zur gezielten Förderung lernschwacher Schüler*innen des letzten G8-Jahrgangs erhalten Schulen bis 850 Schüler 3 Stunden Budgetzuschlag.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Laut Stellungnahme der Schulleitung des MTG handelt sich hier nicht um „Programme“ (wie im Fraktionsantrag angegeben), sondern um die in der jährlichen Planungsgrundlage zu den Unterrichtsübersichten verankerten Budgetzuschläge, die den staatlichen Gymnasien seit vielen Jahren zur Verfügung stehen. Diese Budgetzuschläge ergeben sich nicht aus pandemiebedingten Förderkonzepten, welche unabhängig davon durch das Förderprogramm „gemeinsam.Brücken.bauen“ abgedeckt werden.
Die Budgetzuschläge ermöglichen den Schulen vielmehr, einerseits ihrer Pflichtaufgabe der verlässlichen Unterrichtsversorgung nachzukommen (u.a. durch die integrierte Lehrerreserve, die den Einsatz von Kolleg*innen im Rahmen von längerfristigen Vertretungen ermöglicht, die regelmäßig etwa durch Mutterschutzfristen, Elternzeiten, Ausfall wegen längerer Krankheiten etc. anfallen), andererseits auf Antrag spezifische Aufgaben wie die Inklusion, die Sprachbegleitung von Schüler*innen mit Migrationshintergrund oder Fluchtgeschichte etc. umzusetzen.
Entsprechend gibt es zwei Arten von Budgetzuschlägen:
1.
Einerseits diejenigen, die durch das
Kultusministerium genehmigt sind und allen staatlichen Schulen antragslos
zur Verfügung stehen. Diese Aufgaben
müssen jedoch von allen (also auch den kommunalen) Gymnasien angeboten werden
(u.a. die individuelle Lernzeitverkürzung, der Förderzuschlag an der
Schnittstelle G8/G9, die Begleitung des Übertritts ans Gymnasium etc).
Anmerkung zum Budgetzuschlag Individuelle Lernzeitverkürzung (ILV): Im
Schuljahr 2022/2023 sind hier neben den drei Wochenstunden für die
Jahrgangsstufe 9 weitere vier Wochenstunden für die Jahrgangsstufe 10
vorgesehen (Aufwachsen des G9!). Dieses Budget von sieben Stunden für die ILV
verdoppelt sich, wenn elf oder mehr Schüler*innen teilnehmen.
2. Andererseits gibt es Budgetzuschläge, die von den konkreten Verhältnissen an den einzelnen Schulen abhängig sind. Diese müssen jeweils beantragt werden und werden für längstens drei Jahre gewährt. Hierzu gehören u.a. die (Einzel-)Inklusion oder die Projekte Sprachbegleitung und ReG In-flex für die Aufnahme von Schüler*innen mit Fluchtgeschichte.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Durch Nutzung von vorhandenen unbesetzten Stellenplanvolumen im Marie-Therese-Gymnasium kann das Personal- und Organisationsamt die erforderlichen Budgetzuschläge analog der Regelung für staatliche Schulen (siehe unter 2., Ziffer 1.) ab dem Schuljahr 2022/2023 für die im Fraktionsantrag genannten Aufgaben im Einvernehmen mit der Schulleitung zur Verfügung stellen.
Basis für die Festlegung der konkreten Budgetzuschläge sind die Daten der prognostizierten Schüler*innenzahl. Diese werden im Frühjahr 2022 gemeinsam mit der Schulleitung ermittelt.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Gemeinsamer Fraktionsantrag Nr. 238/2021