Betreff
Neubau Memelstraße;
hier: Erfahrungen zur nicht erfolgten Markierung in den Zufahrten
Vorlage
66/096/2021
Aktenzeichen
VI/66
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

 


 

Im Rahmen einer Anfrage zu Markierungen in den Zufahrten zu den Schulen hatte die Verwaltung mitgeteilt, dass diese an dieser Stelle weder notwendig noch zulässig wären.

Im Rahmen der Behandlung der MzK wurde die Verwaltung gebeten nach ca. 1 Jahr einen kurzen Erfahrungsbericht abzugeben.

 

Die Verwaltung hat die o.g. Situation in dem Beobachtungsjahr überprüft und sich bei den betroffenen Schulen nach auffälligen oder problematischen Verkehrssituationen erkundigt. Aus den eigenen Erfahrungen und den Rückmeldungen konnten keine Probleme identifiziert werden, die einen weiteren Handlungsbedarf erforderlich machen würden. 

 

Grundsätzlich ist anzumerken, dass der Umgang mit Markierungen sorgfältig abgewogen und nur an gefährlichen Stellen vorgenommen werden sollte, um einem Gewöhnungseffekt entgegenzuwirken.

 


Anlagen: Protokollvermerk