1. Das Gesamtbudget (die Gesamtbudgethöhe) für das Amt 55 –
Jobcenter wird zur Kenntnis ge-
nommen.
2. Das Arbeitsprogramm 2022 des Amtes 55 – Jobcenter wird vorbehaltlich des noch festzu-
stellenden Budgets, das die finanzielle Basis für das Arbeitsprogramm bildet, inhaltlich
beschlossen.
Bezüglich der Budgetdokumentation wird auf die Unterlagen im
Haushaltsentwurf 2022 (S. 381 ff) verwiesen.
Bezüglich des Änderungsantrags zum Verwaltungsentwurf wird auf die Seite 14 des Abstimmungsskripts – Fachausschüsse (vgl. Schreiben der Stadtkämmerei vom 02.11.2021) verwiesen.
Anlagen:
1. Übersicht über die
Produkte des Jobcenters
2. Erläuterungen zu
den einzelnen Produkten des Jobcenters
3. Auswertung
Sachmittelbudget nach Produkten
4. Abstimmungsvorlage
zum Arbeitsprogramm 2022 mit Änderungsanträgen der Fraktionen
Antrag 338/2021 „Erstellung von Empfangsbestätigungen“