Betreff
Schädlingsbekämpfung Erba-Kindertagesstätte; Fraktionsantrag Nr. 192/2021
Vorlage
242/113/2021
Aktenzeichen
VI/24
Art
Beschlussvorlage

1.     Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Der Schädlingsbekämpfung in der

Erba-Kindertagesstätte mit dem Gas Sulfuryldifluorid im Oktober 2022 wird zugestimmt.

2.     Der Antrag Nr. 192/2021 der ÖDP ist damit bearbeitet.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Substanzerhalt des gesamten Gebäudes bis zur Generalsanierung unter geringstmöglichen Einschränkungen für die Nutzer.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Hintergrund zur vorgesehenen Maßnahme

Bei der Kindertagesstätte Äußere Brucker Straße 54 (Erba Kindergarten) wurde ein Schädlingsbefall im Dachstuhl festgestellt. Es erfolgte eine punktuelle statische Überprüfung der Holzkonstruktionen im Beisein eines Schädlingsbekämpfers. In den Holzbalkendecken über EG und 1.OG konnte im Bereich der Bauteilöffnungen kein Befall festgestellt werden. Bei den darüber liegenden Holzbauteilen, Decke über 2.OG sowie der gesamten Dachstuhlkonstruktion liegt eine Beschädigung durch den Holzbock vor. Eine weitere Ausbreitung ist nicht auszuschließen.

Die Schädlingsbekämpfung wurde ursprünglich, nach Abwägung der Behandlungsmethode, für die Schließzeit der Kindertageseinrichtung im August 2021 vorgesehen. Im Zuge der Beteiligung des Umweltamtes wurde jedoch festgestellt, dass sich Gebäudebrüter an dem Gebäude eingenistet haben. Zulässige Zeitfenster zur Ausführung wären demnach nur nach der Brutzeit und bevor Fledermäuse ihr Winterquartier beziehen, also jeweils im Oktober. Eine Verschiebung der Maßnahme auf Oktober 2021, mit der damit verbundenen Schließung der Einrichtung war jedoch für die Mitarbeiter*innen aber auch für die Elternschaft zu kurzfristig. Daher wurde die Maßnahme und die Schließzeit der Einrichtung auf Oktober 2022 verschoben.

Die befallene Holzkonstruktion wird derzeit bis zur geplanten Bekämpfung im Oktober 2022 als ausreichend tragfähig eingestuft. Bis dahin erfolgt im Abstand von 2 Monaten und

nach besonderen Ereignisses wie Unwettern eine regelmäßige Überprüfung durch einen Statiker.

 

Für die Schädlingsbekämpfung wurden zwei zugelassene Behandlungsmethoden in Betracht gezogen:

Behandlung des Gebäudes mittels Gas Sulfuryldifluorid

Um eine Schädigung bis hin zum Versagen der Holzkonstruktion zu vermeiden bzw. zu stoppen, existiert eine zugelassene Methode der Behandlung des Gebäudes mittels Gas Sulfuryldifluorid.

 

Für die Zeit der Behandlung wird das gesamte Gebäude mit Folien luftdicht verpackt, das Gas eingeleitet und verbleibt für einige Tage im Gebäude bevor es abgelüftet wird. Dabei verteilt sich das Gas in alle Gebäudebereiche und behandelt auch befallene Stellen, welche ggf. aktuell noch nicht offensichtlich sind. Um sicher zu gehen, dass nach dem Ablüften keine Restmenge des Gases im Gebäude verbleibt, ist dies mittels Freimessung durch die ausführende Firma und bestätigt durch einen externen unabhängigen Gutachter (z.B. TÜV oder LGA) vor Wiederinbetriebnahme nachzuweisen.

 

Das Gas ist für diese Art Anwendung aber auch z.B. zur Behandlung von Lebensmitteln und damit in Verwendung beim Import/Export von Waren v.a. aus Übersee zugelassen.

Eine klimaschädigende Wirkung ist lt. Literatur gegeben. Lt. Wikipedia besitzt es ein Treibhauspotential im Vergleich zur gleichen Masse CO2 von 4780 bezogen auf 100 Jahre bei einer Verweilzeit von 36 Jahren in der Atmosphäre. Alternative Gase mit einer Zulassung für diesen Anwendungsfall sind der Verwaltung nicht bekannt. Die berechnete Menge für die Behandlung beträgt lt. ausführender Firma 56 kg. Eine Absaugung nach Behandlung ist technisch aufgrund der Flüchtigkeit und der Vermischung mit der Innenluft nicht möglich.

 

Von Seiten des staatlichen Gesundheitsamts SG 73 - Hygiene und Infektionsschutz liegt folgende Stellungnahme zur Verwendung von Sulfuryldifluorid vor: „Bei einer sachgerechten Anwendung des Produktes durch einen Schädlingsbekämpfer (Fachfirma) gehen wir davon aus, dass es keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen, Nicht-Zielorganismen oder auf die Umwelt hat.“

 

Nachdem die Behandlung ursprünglich für August 2021 vorgesehen war, wurde der Elternbeirat und die angrenzenden Nachbarn bereits Anfang Juli durch ein Schreiben darüber informiert und zu einer separaten Informationsveranstaltung eingeladen. Auf Grund dieses Schreibens wurden verschiedene Bedenken einzelner Nachbarn gegen den Einsatz von Sulfuryldifluorid bei der Maßnahme geäußert bzw. eine Unterschriftensammlung über die muslimische Gemeinde angestoßen. Diese wurden durch den Oberbürgermeister Dr. Florian Janik und den Bürgermeister Jörg Volleth beantwortet und die Nachbarn über den aktuellen Stand der Planung und Alternativplanung informiert.

 

Stellungnahme Amt 51 Beteiligung Elternbeirat:

Der Elternbeirat und auch die Elternschaft wurden frühzeitig mit ein bezogen. Über verschiedene Elternbriefe erfolgten die Informationen zu den notwendigen Maßnahmen der Schädlingsbekämpfung. Ein Informationsabend wurde ebenfalls angeboten. Über die geänderten Schließzeiten wurde nach Abstimmung mit dem Elternbeirat informiert. Zur geplanten Notbetreuung der Kinder wird vertrautes Personal eingesetzt. Die Eingewöhnung für die Kinder, die normalerwiese im September/ Oktober erstmalig die Kita besuchen würden, wird in den August vorgezogen.

 

Bei einer Ausführung im Oktober 2022 sollen der Elternbeirat und die Nachbarschaft im Vorfeld nochmals über das Vorhaben informiert und zu einer Informationsveranstaltung eingeladen werden. Bei dieser Veranstaltung können Fragen und Bedenken zur Ausführung direkt an die Fachfirma gestellt werden.

 

 

Alternative Behandlungsform mittels Heißluftverfahren

Alternativ wäre die Behandlung der Holzkonstruktionen mittels Heißluftverfahren nach Einpacken/Einhausen des Gebäudes bzw. des potentiell befallenden Bereichs und Aufheizen des Innenraums auf bis zu 80°C über einen längeren Zeitraum. Hierfür müssen alle Holzbauteile frei liegen, damit die Hitze an und v.a. in die Holzbauteile (Kerntemperatur von 55°C notwendig) gelangt. Dabei besteht durch die vermehrte Austrocknung die Gefahr der Bildung und Vergrößerung von Trockenrissen die die Tragfähigkeit der bereits ausgereizten Holzkonstruktion negativ beeinträchtigen.

 

Im Erba-Kindergarten sind im Dach und im betroffenen Geschoss ausgebaute Aufenthaltsräume und sämtliche Bauteile daher gedämmt und/oder verkleidet. Der Sanierungsbereich muss daher komplett entkernt und zurückgebaut werden. Die Behandlung beschränkt sich anschließend auf die freigelegten Bauteile. Ggf. weitere befallene Bauteile im Gebäude werden nicht behandelt. Eine derartige Maßnahme ist zudem nicht im laufenden Betrieb mit nur kurzzeitiger Sperrung des Gebäudes umzusetzen, sondern nur mittels Auslagerung. Für die provisorische Unterbringung wäre eine Containeranlage auf dem Grundstück der Kindertagesstätte notwendig. Diese könnte aber lediglich einen Gruppenraum mit ca. 45 m² und einen Sanitärbereich abdecken. Der Wegfall weiterer Räume (Personalraum, Besprechungsraum, Werkraum) könnte wegen Platzmangels nicht kompensiert werden.

Ein Wiederausbau der Räume ist anschließend nur im Zusammenhang mit einer Generalsanierung wirtschaftlich sinnvoll und derzeit in der mittelfristigen Finanz- und Projektplanung nicht vorgesehen. Daher wird für die Containernutzung ein Zeitraum von ca. 5 Jahren kalkuliert. Durch die Stellung der Containeranlage wird in dieser Zeit auch der Außenspielbereich der Kindertagesstätte um die Anlagenfläche reduziert.

 

Stellungnahme Amt 51 zur Nutzungseinschränkung, Betriebsausrichtung und Betriebserlaubnis:

Das Stadtjugendamt klärt aktuell noch, inwieweit der Wegfall von Räumen Auswirkungen auf die Betriebserlaubnis der Einrichtungen haben wird. Falls diese Räume dauerhaft nicht mehr zur Verfügung stehen, müssten laut erster Einschätzung der Regierung von Mittelfranken (Mail vom 03.11.2021) 15 Betreuungsplätze wegfallen. Die alternativen Betreuungsräume hierzu wären Container mit einer Fläche von ca. 60-70 qm zuzüglich eines Abstellraumes mit 30 qm.

 

 

Gegenüberstellung der Behandlungsmetoden

 

Gas

Heißluftverfahren

Dauer vorbereitende Arbeiten

3 Tage

ca. 4-6 Wochen

Behandlungsdauer

4 Tage

1 Woche

Einschränkung der Nutzung

gesamt ca. 2 Wochen

Lärm- und Staubbelastung während der Rückbauarbei-ten weitestgehend im laufen-den Betrieb;

Flächenreduktion bis zur Generalsanierung

Behandeltes Gebäudevolumen

Gesamtgebäude                                ca. 5520 m³

ab Decke über 2. OG                        ca. 720 m³

Umweltbelastung pro m³

Sulfuryldifluorid: 10 g/m³

entspr. rechnerisch ca. 47,8 kg CO2/m³

CO2: 12,9 kg/m³

Umweltbelastung

Sulfuryldifluorid: 56 kg entspr. rechnerisch ca. 263,9 t CO2

CO2: 9,3 t

bei einem Verbrauch von ca. 3000 l Heizöl

Kosten

ca. 34.000 €

ca. 324.000 €                                           einschl. Containerstellung und –miete für 5 Jahre

 

Auf Grund der deutlich höheren Einschränkungen für die Gebäudenutzer über einen erheblich längeren Zeitraum bei dem Heißluftverfahren, sowie dem wirtschaftlichen Aspekt, empfiehlt die Verwaltung die Behandlung des Gebäudes mittels Gas Sulfuryldifluorid obgleich der negativeren Klimabilanz und der 3,7-fachen Umweltbelastung pro behandeltem m³-Raumvolumen. 

 

 

Laufende Abstimmungen und Bedingungen zu Ausführungsterminen

Eine Ausführung ohne größere Einschränkungen des Kindergartenbetriebes und Einhaltung der Auflagen des Umweltamtes ist nur bei einer außerordentlichen Schließzeit im Oktober 2022 zielführend.

 

Stellungnahme Amt 51 zur Schließzeit:

Eine Schließzeit im Oktober für drei Wochen ist aus Sicht des Stadtjugendamtes zu präferieren. Die angesetzten zeitlichen Angaben beim Heißluftverfahren würden eine längere Schließzeit und somit eine höhere Belastung für die Kinder und die Eltern bedeuten. Da die Arbeiten nicht ohne Baulärm und Baustäube durchgeführt werden, kann keine Gewähr für eine in sich geschlossene Schließzeit gegeben werden. Ein normaler Rhythmus des Einrichtungsbesuches ist somit für die Kinder nicht gewährleistet. Die begonnenen Eingewöhnungsprozesse würden immer wieder unterbrochen werden.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

        Weiterführung der Planung unter Einbeziehung aller beteiligten Dienststellen, Umsetzung der Maßnahme im Oktober 2022.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

34.000 €

bei Sachkonto: 521112

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk   920291/36510010/521112     

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Antrag der ödp-Fraktion im Erlanger Stadtrat Nr. 192/2021 vom 22.08.2021