Im Vollzug der DA Bau wird
- der Vorentwurfs- / Entwurfsplanung für den Umbau RÜB 11 Würzburger Ring sowie dem Neubau des Sammlers DN 1200 (Anschlusssammler) zugestimmt
und
- der Entwässerungsbetrieb beauftragt, das Vorhaben mit der Ausführungsplanung und Abwicklung fortzusetzen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
- Umsetzung der Auflagen des Wasserrechtsbescheids vom 17.12.2020 bis zum 31.12.2025
- Umsetzung des Grundsatzbeschlusses (BWA Beschluss vom 09.02.2021, Az. EBE-2/005/2021) und der darin enthaltenen Maßnahmen
- Reduzierung der entlasteten Schmutzfracht durch die Nutzungsoptimierung des RÜB 11 inkl. Erstellung eines Verbindungssammlers DN 1200
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Zur Optimierung der Beckennutzung und der sich somit reduzierenden Mischwasserabschläge im darunterliegenden Kanalnetz wird der vorh. Sammlerstrang aus Richtung Dechsendorf auf neuer Trasse auf den Zulauf des RÜB 11 umgebunden. Zur Verbesserung der Becken-bewirtschaftung werden die erforderlichen Umbaumaßnahmen im Beckeninneren durchgeführt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Im Vollzug des
Wasserhaushaltsgesetzes wurden vom Wasserwirtschaftsamt Nürnberg
nach einer Prüfung an mehreren Bauwerken Abweichungen zwischen den erfassten
Entlastungskenngrößen aus der Eigenüberwachung und der Schmutzfrachtberechnung
festgestellt.
Daher wurde die Vorlage eines Sanierungskonzeptes für die Entlastungsanlagen
gefordert. Hierfür wurde im März 2020 eine neue Schmutzfrachtberechnung durch
das Ingenieurbüro Müller-Kalchreuth Planungsgesellschaft mbH Berlin
durchgeführt sowie das geforderte
Sanierungskonzept aufgestellt. Mit dem Wasserrechtsbescheid vom 17.12.2020
wurde
vorgegeben,
dass die Sanierungsmaßnahmen gemäß dem vorgelegten Konzept bis 31.12.2025 zu
realisieren sind.
Mit Beschluss des BWA vom
09.02.2021 wurde der EBE beauftragt, die im Bescheid
genannten Maßnahmen entsprechend umzusetzen.
Der Umbau des RÜB 11 am
Würzburger Ring ist als einer der Sanierungsbausteine darin
enthalten. Die Maßnahmen an dieser Anlage sollen das bislang noch freie
Rückhaltevolumen des RÜB aktivieren, um den Schmutzfrachtaustrag in die Regnitz
im darunterliegenden Kanalnetz zu reduzieren.
Das Regenüberlaufbecken RÜB 11 am Würzburger Ring wird im aktuellen Bauzustand nur zum Teil bewirtschaftet.
Das Sanierungskonzept sieht zum
einen Umbaumaßnahmen im Beckeninneren, wie z.B.
die Absenkung der Schwellenhöhen sowie eine optimierte und geregelte
Bewirtschaftung
mit Hilfe eines zusätzlichen Schiebers vor.
Weiterhin soll ein neuer Sammler DN 1200 von Schacht Nr. 9711120 an das Becken angeschlossen und damit das Einzugsgebiet des RÜB 11 deutlich vergrößert werden. Die ca. 290 Meter lange Trasse unterquert den Steinforstgraben unmittelbar südlich des Adenauer Rings und wird mittig auf dem parallel laufenden Geh- und Radweg in östlicher Richtung verlaufen. Ein Lageplan mit der geplanten Trasse liegt diesem Beschluss zur Übersicht bei.
Nach ersten Rücksprachen mit Amt 31 müssen die unvermeidbaren Rodungs- und Rückschnittarbeiten bis Ende Februar 2022 durchgeführt werden.
Ein Vor-Ort-Termin mit Amt 31
und EB 77 ist für die KW 47 angesetzt. Die Eingriffe in die
Natur werden jedoch so gering wie möglich gehalten, während der Maßnahme wird
eine
ökologische Begleitung durch die Baumpflege in EB 77 durchgeführt.
Auf die separate Beschlussfassung der Vorentwurfsplanung mit Variantenabwägung muss mangels Alternativen zwischen Schacht Nr. 9711120 und RÜB Würzburger Ring verzichtet werden.
Voraussichtliche Terminplanung
Ausführungsplanung, Ausschreibung und Vergabe bis Juni 2022
Baubeginn Juli bis Aug. 2022
Fertigstellung und Inbetriebnahme bis Dez. 2023
4. Klimaschutz
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Bei der Maßnahme handelt es sich um eine
wasserrechtlich verpflichtende Bescheidauflage, die bis 31.12.2025 zwingend
umzusetzen ist. Zudem stellt sie durch die Verringerung des
Schmutzfrachtaustrages eine wesentliche Verbesserung für die aqua-tische Umwelt
dar.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
2,06 Mio € |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Einsichtnahme durch
das Revisionsamt
Das Revisionsamt hat die
Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.
Anlagen: Lageplan