Betreff
Vergabe gastronomischer Verpachtungen und Bewirtung durch die Stadt Erlangen Antragnr. 226/2021 des Nachhaltigkeitsbeirats vom 07.10.2021
Vorlage
31/115/2021
Aktenzeichen
VII/31
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung erarbeitet eine Dienstanweisung „Richtlinien und Standards für eine nachhaltige, öko-soziale Beschaffung der Stadt Erlangen“. Diese Dienstanweisung wird dem Stadtrat Anfang 2022 zur Abstimmung vorgelegt.

Der Antrag des Nachhaltigkeitsbeirats Nr. 226/2021 vom 07.10.2021 ist damit bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ziel ist es, in allen Tätigkeitsbereichen der Stadtverwaltung, bei Produkten und Dienstleistungen, Kriterien der Nachhaltigkeit angemessen zu berücksichtigen. Dies soll auch gelten für die städtischen Eigenbetriebe und Tochterunternehmen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Fachstelle Nachhaltige Beschaffung erstellt einen Entwurf in Zusammenarbeit mit dem Personal/Organisations- und Rechtsamt für eine Dienstanweisung, angelehnt an die Stadt Neumarkt „Richtlinien und Standards für eine nachhaltige, öko-soziale Beschaffung bei der Stadt Neumarkt i.d.Opf.“  Am 28.10.2021 hat der Stadtrat dem bereits zugestimmt (Fraktionsantrag Nr. 212/2021 vom 21.09.2021.

Ein Bereich der Dienstanweisung wird das Thema „Vergabe gastronomischer Verpachtungen und Bewirtung durch die Stadt Erlangen“ sein.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Fachstelle Nachhaltige Beschaffung ist mit den städtischen Tochterunternehmen weiterhin im Gespräch und bietet hier Beratung an.

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1: Antrag Nachhaltigkeitsbeirat Antragsnr. 226/2021
Anlage 2: Beschluss Stadtrat „Handlungsleitlinien für nachhaltige Beschaffung“ vom 28.10.21