Betreff
Umschichtung von Verpflichtungsermächtigungen (VE) für die Fortführung des Lastenradförderprogramms 2021
Vorlage
VI/092/2021
Aktenzeichen
Referat VI und VII/31
Art
Sitzungsvorlage Mittelbereitstellung

Die Verwaltung beantragt nachfolgende Umschichtung von Verpflichtungsermächtigungen für:

IP-Nr. 561.884

Zuschüsse für Anschaffung privater Lasten-E-Bikes

 

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstelle 310090

Allgem. KST Amt f. Umweltschutz und Energiefragen

 

Hinweis: Ab 01.01.2022 Kostenstelle 618090 (Zuordnung zu Amt 61 / Stabstelle PET)

Produkt 56110010

Umweltschutz



 

 

 

 

 

40.000 € für

Sachkonto 017802

Zugänge Immat. VG a. gel. Zuwend. an übrige Bereiche

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung erfolgt durch Nichtinanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen bei:

 

IP-Nr. 541.541

Erschließungsstr. NVZ - BP E229B

 

 

 

 

Kostenstelle 660090

Allgem. KST Amt 66 (Tiefbauamt)

 

 

in Höhe von

40.000bei

 

Produkt 54110010

Gemeindestraßen

 

 

 

Sachkonto 048002

Zugänge Straßennetz mit Wegen und Plätze

 


1. Ressourcen

Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:

Für den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung

 

     --  

Im Investitionsbereich stehen dem Fachamt zur Verfügung (Ansatz)

105.000,00 €

Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von

18.526,99 €

Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von


0,00

 

 

Summe der bereits vorhandenen Mittel

123.526,99

Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Umschichtung von VE)

163.526,99

 

Die Mittel werden benötigt      auf Dauer

                                                einmalig im Haushaltsjahr 2021      

                                              
Hinweis: Für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 beträgt der Mittelbedarf jeweils 105.000 €.

 

Nachrichtlich:

Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung            

 Das Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.

Verfügbare Mittel im Deckungskreis                                                       1.803.604,84

Diese Mittel sind jedoch anderweitig verplant und stehen für den Verwendungszweck
nicht zur Verfügung.

 Die IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.

 

2. Ergebnis/Wirkungen

(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28.10.2021 beschlossen, dass das Lastenradförderprogramm fortgeführt werden soll.

Die derzeit zur Verfügung stehenden Mittel für das Lastenradförderprogramm 2021 sind ausgeschöpft bzw. mit einem bereits erteilten Zuwendungsbescheid gebunden. Um weitere Anträge für das Lastenradförderprogramm prüfen und bewilligen zu können, sind für das Jahr 2021 zusätzliche Haushaltsmittel erforderlich. Für die verbleibenden Restmittel wird ein Antrag auf Übertragung in das Jahr 2022 gestellt.

Das Lastenradförderprogramm soll bis 2024 fortgeführt werden. Die hierfür erforderlichen Mittel sollen laut Beschluss in der Stadtratssitzung am 28.10.2021 in die Haushaltsberatungen für 2022 eingebracht und auch für die Folgejahre entsprechend angemeldet werden.

 

3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen

(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Haushaltsmittel:


Für die Jahre 2021 bis 2024 sind noch folgende Haushaltsmittel erforderlich:


2021:                40.000 €

2022:              105.000 €

2023:               105.000 €

2024:               105.000 €

Die Deckung der im Jahr 2021 zusätzlich benötigten Haushaltsmittel erfolgt durch Umschichtung einer bei der IP-Nr. 541.541 „Erschließungsstr. NVZ - BP E229B“ vorhandenen Verpflichtungsermächtigung.

 

Das Projekt Erschließungsstraße NVZ - BP E229B hat sich zeitlich nicht so entwickelt, wie dies in den Planungen zum Investitionsplan 2021 vorgesehen war. Die Verpflichtungsermächtigung zu dieser Investitionsnummer wird nicht, wie im Investitionsplan 2021 vorgesehen, benötigt.

 

4. Prozesse und Strukturen

(Wie sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)

Lastenradförderung:
Im Jahr 2020 wurde die Förderrichtlinie im Rahmen einer Zuwendung durch die Stadt Erlangen für die Anschaffung eines Lastenfahrrades oder eines Fahrradanhängers begonnen. Die Maßnahme wird im Jahr 2021 fortgesetzt (Beschluss 31/021/2020).

 

Auch in den Jahren 2022 bis 2024 soll die Maßnahme weitergeführt werden (Beschluss VI/079/2021). In diesem Beschluss schlägt die Verwaltung schlägt vor, für 2022 und die Folgejahre jeweils 105.000 € zu beantragen. Es wurde beschlossen, den Mittelbedarf in die Haushaltsberatungen zum Haushalt 2022 einzubringen.

 

Der Inhalt der Förderrichtlinie wird jährlich angepasst und zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

5. Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

 


Anlagen: