Die Verwaltung beantragt
nachfolgende Umschichtung von Verpflichtungsermächtigungen für:
IP-Nr. 561.884 Zuschüsse
für Anschaffung privater Lasten-E-Bikes |
Kostenstelle
310090 Allgem.
KST Amt f. Umweltschutz und Energiefragen Hinweis: Ab 01.01.2022
Kostenstelle 618090 (Zuordnung zu Amt 61 / Stabstelle PET) |
Produkt
56110010 Umweltschutz
|
40.000 € für |
Sachkonto
017802 Zugänge
Immat. VG a. gel. Zuwend. an übrige Bereiche |
Die Deckung erfolgt durch Nichtinanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen bei:
IP-Nr. 541.541 Erschließungsstr.
NVZ - BP E229B |
Kostenstelle
660090 Allgem. KST Amt 66
(Tiefbauamt) |
in Höhe von |
40.000 € bei |
Produkt
54110010 Gemeindestraßen |
Sachkonto
048002 Zugänge
Straßennetz mit Wegen und Plätze |
1. Ressourcen
Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:
Für den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung |
-- € |
Im Investitionsbereich stehen dem Fachamt zur Verfügung (Ansatz) |
105.000,00 € |
Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von |
18.526,99 € |
Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von |
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Summe der bereits vorhandenen Mittel |
123.526,99 € |
Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Umschichtung von VE) |
163.526,99 € |
Die Mittel werden
benötigt auf
Dauer
einmalig im Haushaltsjahr 2021
Hinweis: Für die Haushaltsjahre 2022 bis
2024 beträgt der Mittelbedarf jeweils 105.000 €.
Nachrichtlich:
Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung €
Das
Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.
Verfügbare Mittel im Deckungskreis 1.803.604,84 €
Diese Mittel sind jedoch anderweitig
verplant und stehen für den Verwendungszweck
nicht zur Verfügung.
Die
IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Der Stadtrat
hat in seiner Sitzung am 28.10.2021 beschlossen, dass das
Lastenradförderprogramm fortgeführt werden soll.
Die derzeit zur Verfügung stehenden Mittel für das Lastenradförderprogramm 2021 sind ausgeschöpft bzw. mit einem bereits erteilten Zuwendungsbescheid gebunden. Um weitere Anträge für das Lastenradförderprogramm prüfen und bewilligen zu können, sind für das Jahr 2021 zusätzliche Haushaltsmittel erforderlich. Für die verbleibenden Restmittel wird ein Antrag auf Übertragung in das Jahr 2022 gestellt.
Das Lastenradförderprogramm soll bis 2024 fortgeführt werden. Die hierfür erforderlichen Mittel sollen laut Beschluss in der Stadtratssitzung am 28.10.2021 in die Haushaltsberatungen für 2022 eingebracht und auch für die Folgejahre entsprechend angemeldet werden.
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Haushaltsmittel:
Für die Jahre 2021 bis 2024 sind noch folgende Haushaltsmittel erforderlich:
2021: 40.000 €
2022: 105.000 €
2023: 105.000 €
2024: 105.000
€
Die Deckung der im
Jahr 2021 zusätzlich benötigten Haushaltsmittel erfolgt durch Umschichtung
einer bei der IP-Nr. 541.541 „Erschließungsstr. NVZ - BP E229B“ vorhandenen
Verpflichtungsermächtigung.
Das Projekt Erschließungsstraße
NVZ - BP E229B hat sich zeitlich nicht so entwickelt, wie dies in den Planungen
zum Investitionsplan 2021 vorgesehen war. Die Verpflichtungsermächtigung zu
dieser Investitionsnummer wird nicht, wie im Investitionsplan 2021 vorgesehen,
benötigt.
4. Prozesse und Strukturen
(Wie
sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)
Lastenradförderung:
Im Jahr 2020 wurde die Förderrichtlinie im Rahmen einer Zuwendung durch die
Stadt Erlangen für die Anschaffung eines Lastenfahrrades oder eines
Fahrradanhängers begonnen. Die Maßnahme wird im Jahr 2021 fortgesetzt
(Beschluss 31/021/2020).
Auch in den Jahren 2022 bis 2024 soll die Maßnahme weitergeführt werden (Beschluss VI/079/2021). In diesem Beschluss schlägt die Verwaltung schlägt vor, für 2022 und die Folgejahre jeweils 105.000 € zu beantragen. Es wurde beschlossen, den Mittelbedarf in die Haushaltsberatungen zum Haushalt 2022 einzubringen.
Der Inhalt der Förderrichtlinie wird jährlich angepasst und zur Beschlussfassung vorgelegt.
5.
Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
Anlagen: