Die Verwaltung beantragt
nachfolgende überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:
Erhöhung der Aufwendungen um
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insg. 1.700.000 € davon
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Sachmittelbudget |
Allgem.
KST SGB Wirtschaftliche Hilfen |
Produkt
36335010 Sozialpädagogische Familienhilfe |
400.000 € für |
Jugendhilfe an nat. Personen
a. v. E. |
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Sachmittelbudget |
Kostenstelle
512590 Allgem.
KST SGB Wirtschaftliche Hilfen |
Produkt
36338110 |
500.000 € für Sachkonto
533201 Jugendhilfe
an nat. |
Sachmittelbudget |
Kostenstelle
512590 Allgem.
KST SGB Wirtschaftliche Hilfen |
Produkt
36342010 Inobhutnahme,
Notaufnahme |
200.000 € für Sachkonto
533201 |
Sachmittelbudget |
Kostenstelle
512590 Allgem.
KST SGB Wirtschaftliche Hilfen |
Produkt
36343310 Eingliederungshilfe
- Heimunterbringung |
600.000 € für Sachkonto
533201 Jugendhilfe an nat. |
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahme
Allgemeiner
Haushalt |
Allgem. KST, Abt. Gemeindesteuern |
in Höhe von |
1.700.000 € bei |
Produkt 61110010 Steuern, allgem. Zuweisungen, Umlagen |
Sachkonto
401301 Gewerbesteuer |
1. Ressourcen
Wie bereits im Zwischenbericht des Amtes 51 zum Budget und Arbeitsprogramm 2021 – Stand 31.07.2021 – mitgeteilt (Vorlagen-Nr. 510/048/2021), reichen die Mittel im Sachkostenbudget nicht aus. Entsprechend mehrjähriger Praxis wurde der angemeldete Bedarf des Jugendamtes im Haushalt 2021 nicht vollständig berücksichtigt.
Zu den im Zwischenbericht aufgezeigten Mehraufwendungen (voraussichtlich 750.000 €) haben sich folgende Änderungen ergeben:
1.1 Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe
und Inobhutnahmen
Die erneute Hochrechnung aufgrund der aktuellen Fallzahlen und monatlichen Aufwendungen hat einen Mehrbedarf von mindestens 1,7 Mio. € ergeben. Für die Einzelhilfen bestehen individuelle Rechtsansprüche nach dem SGB VIII.
Im aktuellen Jahr werden bisher mehr Hilfen neu eingeleitet als in den Vorjahren. Die Hilfebedarfe der Kinder und Jugendlichen sind teilweise eine Folge von Corona, teilweise durch Corona verstärkt. Dadurch kommt es in den Bereichen Hilfen zur Erziehung, Inobhutnahme und Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) seelischen Behinderung zwangsläufig zu höheren Aufwendungen.
Auch die Komplexität der einzelnen Hilfen und der individuelle Hilfebedarf nehmen zu: Hilfen müssen bspw. kombiniert werden, oft braucht es kostenintensive therapeutische stationäre Hilfen oder ISEs (Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung), in Einzelfällen sind kostenträchtige Nebenleistungen notwendig (z. B. Sicherheitsdienst, führt in Einzelfällen zu Tagessätzen von 1.200 €). Tagessätze von therapeutischen Einrichtungen liegen bei bis zu 350 €, in Einzelfällen mit Zusatzleistungen bei knapp 500 €.
Hinzu kommen dann noch die üblichen Kostensteigerungen wie Entgelterhöhungen und die Corona-Zuschläge. Auch wurde der angemeldete Bedarf für diesen Bereich bei der Haushaltsplanung 2021 nicht vollständig bereitgestellt.
1.2 Zuschüsse an Kindertageseinrichtungen
freier Träger
Auch hier (KTR 3652) sind Mehraufwendungen von ca. 560.000 €
zu erwarten, da u. a. der Haushaltsansatz nicht bedarfsgerecht ausgestattet
wurde.
Belastend hinzu kommen hier noch die Corona-bedingten
Defizitausgleichszahlungen an die freien Träger und die kommunale Beteiligung
am Corona-Elternbeitragsersatz für die Monate Januar bis Mai 2021.
Dieser Bereich kann aber voraussichtlich durch Mehrerträge, die Budgetrücklage und im Rahmen des Sachmittelbudgets des Jugendamtes ausgeglichen werden, so dass hierfür keine Mittel beantragt werden.
Zur Durchführung des Leistungsangebots / der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und / oder Personalmittel notwendig:
Für den Verwendungszweck Hilfen zur Erziehung (KTR 3633), Inobhutnahme (KTR 36342) und Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (KTR 36343) stehen im Sachkostenbudget (Ansatz Aufwendungen) zur Verfügung |
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Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz) |
--- € |
Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von |
--- € |
Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von |
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Summe der bereits vorhandenen Mittel |
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Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Mittelbereitstellung) |
Die Mittel werden
benötigt auf
Dauer
einmalig für das Haushaltsjahr 2021
Nicht ausgegebene Mittel aus der Bereitstellung werden vollständig entsprechend den Budgetierungsregeln an den Gesamthaushalt zurückgeführt.
Nachrichtlich:
Verfügbare Mittel im Budget (KTR
3633, 36342, 363343) zum Zeitpunkt der
Antragstellung 2.156.170
€
Das
Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.
Verfügbare Mittel im Deckungskreis €
Die
IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Sicherstellung
der Pflichtaufgaben-Erfüllung des Jugendamtes.
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Bereitstellung der Mittel.
Anlagen: