Betreff
Mittelbereitstellung für das Stadtjugendamt
Vorlage
510/061/2021
Aktenzeichen
IV/510
Art
Sitzungsvorlage Mittelbereitstellung

Die Verwaltung beantragt nachfolgende überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:

Erhöhung der Aufwendungen um

 

 

   insg. 1.700.000 €   

davon

 

Sachmittelbudget

Kostenstelle 512590     

Allgem. KST SGB Wirtschaftliche Hilfen
(Abt. 512)

Produkt 36335010

Sozialpädagogische

Familienhilfe

400.000 für

 

Sachkonto 533101

Jugendhilfe an nat. Personen a. v. E.

 

 

 

 

Sachmittelbudget

 

 

Kostenstelle 512590     

Allgem. KST SGB Wirtschaftliche Hilfen
(Abt. 512)

Produkt 36338110
Heimerziehung

               500.000 € für

 

Sachkonto 533201

Jugendhilfe an nat.
Personen i. E.

 

 

Sachmittelbudget

 

 

Kostenstelle 512590     

Allgem. KST SGB Wirtschaftliche Hilfen
(Abt. 512)

Produkt 36342010

Inobhutnahme, Notaufnahme

            200.000 € für

 

Sachkonto 533201
Jugendhilfe an nat.
Personen i. E.

 

Sachmittelbudget

 

Kostenstelle 512590     

Allgem. KST SGB Wirtschaftliche Hilfen
(Abt. 512)

Produkt 36343310

Eingliederungshilfe - Heimunterbringung

            600.000 € für

 

Sachkonto 533201 Jugendhilfe an nat.
Personen i. E.

 

 

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahme

Allgemeiner Haushalt

 

 

Kostenstelle 202090

Allgem. KST, Abt. Gemeindesteuern

 

in Höhe von

         1.700.000 bei

 

Produkt 61110010

Steuern, allgem. Zuweisungen, Umlagen

 

 

Sachkonto 401301

Gewerbesteuer

 


1. Ressourcen

Wie bereits im Zwischenbericht des Amtes 51 zum Budget und Arbeitsprogramm 2021 – Stand 31.07.2021 – mitgeteilt (Vorlagen-Nr. 510/048/2021), reichen die Mittel im Sachkostenbudget nicht aus. Entsprechend mehrjähriger Praxis wurde der angemeldete Bedarf des Jugendamtes im Haushalt 2021 nicht vollständig berücksichtigt.

Zu den im Zwischenbericht aufgezeigten Mehraufwendungen (voraussichtlich 750.000 €) haben sich folgende Änderungen ergeben:

 

1.1  Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe und Inobhutnahmen

 

Die erneute Hochrechnung aufgrund der aktuellen Fallzahlen und monatlichen Aufwendungen hat einen Mehrbedarf von mindestens 1,7 Mio. € ergeben. Für die Einzelhilfen bestehen individuelle Rechtsansprüche nach dem SGB VIII.

Im aktuellen Jahr werden bisher mehr Hilfen neu eingeleitet als in den Vorjahren. Die Hilfebedarfe der Kinder und Jugendlichen sind teilweise eine Folge von Corona, teilweise durch Corona verstärkt. Dadurch kommt es in den Bereichen Hilfen zur Erziehung, Inobhutnahme und Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) seelischen Behinderung zwangsläufig zu höheren Aufwendungen.

Auch die Komplexität der einzelnen Hilfen und der individuelle Hilfebedarf nehmen zu: Hilfen müssen bspw. kombiniert werden, oft braucht es kostenintensive therapeutische stationäre Hilfen oder ISEs (Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung), in Einzelfällen sind kostenträchtige Nebenleistungen notwendig (z. B. Sicherheitsdienst, führt in Einzelfällen zu Tagessätzen von 1.200 €). Tagessätze von therapeutischen Einrichtungen liegen bei bis zu 350 €, in Einzelfällen mit Zusatzleistungen bei knapp 500 €.

Hinzu kommen dann noch die üblichen Kostensteigerungen wie Entgelterhöhungen und die Corona-Zuschläge. Auch wurde der angemeldete Bedarf für diesen Bereich bei der Haushaltsplanung 2021 nicht vollständig bereitgestellt.

 

 

1.2  Zuschüsse an Kindertageseinrichtungen freier Träger

 

Auch hier (KTR 3652) sind Mehraufwendungen von ca. 560.000 € zu erwarten, da u. a. der Haushaltsansatz nicht bedarfsgerecht ausgestattet wurde.
Belastend hinzu kommen hier noch die Corona-bedingten Defizitausgleichszahlungen an die freien Träger und die kommunale Beteiligung am Corona-Elternbeitragsersatz für die Monate Januar bis Mai 2021.

Dieser Bereich kann aber voraussichtlich durch Mehrerträge, die Budgetrücklage und im Rahmen des Sachmittelbudgets des Jugendamtes ausgeglichen werden, so dass hierfür keine Mittel beantragt werden. 

 

Zur Durchführung des Leistungsangebots / der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-,     Sach- und / oder Personalmittel notwendig:

Für den Verwendungszweck Hilfen zur Erziehung (KTR 3633), Inobhutnahme (KTR 36342) und Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (KTR 36343) stehen im Sachkostenbudget (Ansatz Aufwendungen) zur Verfügung

 

 


13.942.000

 

Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz)  

 

---

Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von

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Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von

     
0 €

 

 

Summe der bereits vorhandenen Mittel

13.942.000  

Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Mittelbereitstellung)      

15.642.000

 

Die Mittel werden benötigt      auf Dauer

                                                einmalig für das Haushaltsjahr 2021      

 

Nicht ausgegebene Mittel aus der Bereitstellung werden vollständig entsprechend den Budgetierungsregeln an den Gesamthaushalt zurückgeführt.

Nachrichtlich:

Verfügbare Mittel im Budget (KTR 3633, 36342, 363343) zum Zeitpunkt der
Antragstellung                                                                                          2.156.170 €

 Das Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.

Verfügbare Mittel im Deckungskreis                                                                             

 Die IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.

 

2. Ergebnis/Wirkungen

(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Sicherstellung der Pflichtaufgaben-Erfüllung des Jugendamtes.

3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen

(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Bereitstellung der Mittel.


Anlagen: