Lärmschutz für Tennenlohe
Antrag der ödp-Stadtratsfraktion vom 18.10.2021
Der Sachbericht der Verwaltung unter Pkt. II. /Begründung
wird zu Kenntnis genommen.
Der Antrag der ödp Stadtratsfraktion Nr. vom 18.10.2021 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Grundsätzlich sind für Lärmschutzmaßnahmen die jeweiligen Baulastträger des ursächlichen Verkehrsweges zuständig. In dem beantragen Fall ist dies der Bund als Baulastträger der BAB A3.
In den vergangenen Jahren wurde im Zusammenhang mit dem Ausbau des AK Fürth/Erlangen mehrfach über verschiedene Kanäle (Bayerisches Innenministerium; Regional- bzw. Kommunalpolitische Anfragen; OBR Tennenlohe) versucht den Lärmschutz für Tennenlohe zu verbessern. Im Ergebnis waren leider alle Versuche nicht erfolgreich. Die Autobahn GmbH hatte diese mit Verweis auf das Fehlen einer Anspruchsgrundlage abgelehnt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
In dem vorliegenden Antrag wird die Verwaltung darum gebeten Maßnahmen und Handlungsschritte aufzuzeigen wie der Lärmschutz in Tennenlohe erreicht werden kann.
Die Ermittlung der lärmschutztechnischen Möglichkeiten, die hieraus resultierenden Maßnahmen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen und das notwendige baurechtliche Verfahren (B-Plan; Planfeststellungsverfahren, etc.) können nicht unmittelbar in das Arbeitsprogramm der Verwaltung aufgenommen werden, da diese Leistungen per se dem Bund als Träger der Straßenbaulast zuzuordnen sind.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Unabhängig davon kann die Verwaltung in einem ersten Schritt nochmals versuchen das Gespräch mit der Autobahn GmbH des Bundes zu suchen, um die grundsätzlichen Möglichkeiten und Rahmenbedingungen eines Lärmschutzes in Erfahrung zu bringen und den Stadtrat über die Gesprächsergebnisse informieren. Auf Basis dieser Gespräche sollten dann die Entscheidungen über mögliche nächste Schritte getroffen werden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: ödp-Fraktionsantrag – Lärmschutz für Tennenlohe