Betreff
Antrag zum Arbeitsprogramm 2022 des Tiefbauamtes
Lärmschutz für Tennenlohe
Antrag der ödp-Stadtratsfraktion vom 18.10.2021
Vorlage
66/091/2021
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht der Verwaltung unter Pkt. II. /Begründung wird zu Kenntnis genommen.

Der Antrag der ödp Stadtratsfraktion Nr. vom 18.10.2021 ist damit bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Grundsätzlich sind für Lärmschutzmaßnahmen die jeweiligen Baulastträger des ursächlichen Verkehrsweges zuständig. In dem beantragen Fall ist dies der Bund als Baulastträger der BAB A3.

In den vergangenen Jahren wurde im Zusammenhang mit dem Ausbau des AK Fürth/Erlangen mehrfach über verschiedene Kanäle (Bayerisches Innenministerium; Regional- bzw. Kommunalpolitische Anfragen; OBR Tennenlohe) versucht den Lärmschutz für Tennenlohe zu verbessern. Im Ergebnis waren leider alle Versuche nicht erfolgreich. Die Autobahn GmbH hatte diese mit Verweis auf das Fehlen einer Anspruchsgrundlage abgelehnt.

      

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

In dem vorliegenden Antrag wird die Verwaltung darum gebeten Maßnahmen und Handlungsschritte aufzuzeigen wie der Lärmschutz in Tennenlohe erreicht werden kann. 

Die Ermittlung der lärmschutztechnischen Möglichkeiten, die hieraus resultierenden Maßnahmen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen und das notwendige baurechtliche Verfahren (B-Plan; Planfeststellungsverfahren, etc.) können nicht unmittelbar in das Arbeitsprogramm der Verwaltung aufgenommen werden, da diese Leistungen per se dem Bund als Träger der Straßenbaulast zuzuordnen sind.         

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Unabhängig davon kann die Verwaltung in einem ersten Schritt nochmals versuchen das Gespräch mit der Autobahn GmbH des Bundes zu suchen, um die grundsätzlichen Möglichkeiten und Rahmenbedingungen eines Lärmschutzes in Erfahrung zu bringen und den Stadtrat über die Gesprächsergebnisse informieren. Auf Basis dieser Gespräche sollten dann die Entscheidungen über mögliche nächste Schritte getroffen werden.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        ödp-Fraktionsantrag – Lärmschutz für Tennenlohe