Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Der Antrag 344/2021 der ÖDP-Fraktion ist bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Das GME prüft bei
Städtischen Bestandsbauten oder Neubaumaßnahmen ein Programm zur lokalen
Versickerung und / oder Grauwassernutzung von Regenwasser.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
Auf die Beantwortung des
Fraktionsantrag Nr. 368/2020 (bearbeitet mit Vorlage 242/045/2020) wird
verwiesen.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
Da die städtische Entwässerungssatzung ein Einleiten von Oberflächenwasser untersagt, ist bereits heute der Einbau von Versickerungssystemen grundsätzlich verpflichtend. Die Versickerung über Rigolen oder Direkteinleitung von Regenwasser in dafür vorbereitete Pflanzbereiche (sog. „Stockholmer Modell“) wird weiterhin bei Neubau- und größeren Sanierungsmaßnahmen realisiert.
Die Prüfung von Grauwassernutzung in städtischen Objekten hatte bislang zu keinem wirtschaftlich umzusetzenden Ergebnis geführt.
Aufgrund der trinkwasserhygienischen Vorschriften könnte
Grauwasser nur für WC- und Urinalspülungen genutzt werden. Dies bedingt
einerseits die Installation eines vom übrigen Trinkwassersystem getrennten
Wasserspeichers und -netzes und andererseits einen immensen Aufwand zur
Vermeidung von Verkeimung und Veralgung.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes
erforderlich?)
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag Nr. 344/2021
hier nur:
Antrag zum Arbeitsprogramm 2022 des Amts 24
Lokale
Versickerung / Grauwassernutzung