Die Verwaltung wird beauftragt, im Arbeitsprogramm 2022 von Amt 24 die Entwicklung einer Projektstruktur zur Umstellung der städtischen Gebäude auf eine CO2-neutrale Energieversorgung aufzunehmen.
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen, der Fraktionsantrag zum Arbeitsprogramm Nr. 267/2021 der SPD-Fraktion ist bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Infolge des Beschlusses über den Klimanotstand soll die Stadt Erlangen bis 2030
CO2-neutral werden. Hierzu gilt es den städtischen Gebäudebestand auf eine
CO2-neutrale Energieversorgung umzustellen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Zur Klärung des erwarteten Projektumfangs wird eine Projektstruktur
erarbeitet, die unter Beachtung der Definition von CO2-Neutralität, des
technisch/rechtlich Machbaren und ggfls. wirtschaftlich Sinnvollen auch den
entsprechenden Ressourcenbedarf aufweist.
Das Ziel bis 2030 alle städtischen Gebäude CO2-neutral zu betreiben, ist
sehr ambitioniert und mit einem hohen Personal- und Investitionsaufwand
verbunden. Insbesondere bei erst kürzlich sanierten Gebäuden stellt sich auch
die Frage der Nachhaltigkeit ggfls. erst jüngst installierte Anlagen zu
erneuern.
Realistisch betrachtet bestehen Zweifel, ob sämtliche Gebäude bis 2030
CO2-neutral betrieben werden können. Die Umstellung der Fernwärmeversorgung der
ESTW auf CO2-neutrale Quellen obliegt dabei nicht Amt 24. Eine Kompensation
wird zumindest in der Übergangsphase über diese Zeit hinaus nicht zu vermeiden
sein, da allein die Umstellung der Beheizungsart - z.B. auf eine Versorgung
mittels Wärmepumpe und Niedertemperaturheizsystem - häufig mit einer
umfangreichen energetischen Sanierung der Gebäudehülle einhergeht.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Amt 24 entwickelt bis zum Zeitpunkt der Anmeldung von Finanzmittel und
Personalstellen für den Haushalt 2023 eine Projektstruktur für die lt. Antrag
relevanten Gebäude inkl. einer Kostenabschätzung anhand von Kennwerten, um die
Energieversorgung aller städtischen Gebäude bis 2030 CO2-neutral anzustreben.
Mit den vorhandenen Personalkapazitäten ohne Vernachlässigung der sonstigen
Bau- und Unterhaltsaufgaben ist diese Herausforderung nicht zu stemmen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv* bei Realisierung der in der Projektstruktur dargestellten Maßnahmen
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind für die Umsetzung der Maßnahmen noch nicht vorhanden
Anlagen: Fraktionsantrag zum Arbeitsprogramm Nr. 267/2021