Die Verwaltung wird beauftragt den Einsatz von Getränkekühlschränken in städtischen Besprechungsräumen lt. Fraktionsantrag darzustellen und im zuständigen Fachausschuss vorzulegen.
Der Fraktionsantrag 306/2021 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Verwaltung nimmt sich dem Prüfauftrag zur möglichen Entfernung von Getränkekühlschränken in städtischen Gebäuden an.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Es erfolgt eine Vorlage im BWA im ersten Quartal 2022 mit der Darlegung des Sachstands und der Darlegung der Konsequenzen einer Abschaffung der Getränkekühlschränke insbesondere im Bereich des damit verbundenen Personaleinsatzes.
3. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
Anlagen: Antrag 306/2021 (Entfernung von Getränkekühlschränken) GL vom 19.10.2021