Betreff
Mittelbereitstellung Ersatzneubau Brücke im Wiesengrund über Röthelheimgraben
Vorlage
66/087/2021
Aktenzeichen
VI/66
Art
Sitzungsvorlage Mittelbereitstellung

Die Verwaltung beantragt nachfolgende überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:

Erhöhung der Aufwendungen

IP-Nr. 541.859

Geh- u. Radwegsteg über Röthelheimgraben

 

Kostenstelle 660090

Allgem. KST Amt 66 (Tiefbauamt) 

 

 

 

 

     300.000,00 für

 

Produkt

54110010

Gemeindestraßen

 

 

 

Sachkonto 042002

Zugänge Brücken + Tunnel u. sons. ingenieurtechn. Anl.

 

 

Die Deckung erfolgt durch Einsparung

IP-Nr. 541.841

Radwegenetz, Ausbau

 

 

 

Kostenstelle 660090

Allgem. KST Amt 66 (Tiefbauamt)

 

300.000,00 bei

 

Produkt 54110010

Gemeindestraßen

 

Sachkonto 048002

Zugänge Straßennetz mit Wegen und Plätze

 

 


1. Ressourcen

Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:

Für den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung

--- €

Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz)  

0

Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von

0

Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von


35.000

 

 

Summe der bereits vorhandenen Mittel

35.000

Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Mittelbereitstellung)      

335.000

 

Die Mittel werden benötigt      auf Dauer

                                                einmalig im Haushaltsjahr 2021     

 

Nachrichtlich:

Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung            

 Das Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.

Verfügbare Mittel im Deckungskreis                                                     

 Die IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.

 

 

2. Ergebnis/Wirkungen

(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Rahmen der regelmäßigen Bauwerksprüfung 2021 wurde festgestellt, dass tragende Bauteile der Brücke stark geschädigt sind. Eine Sanierung ist aufgrund des Schädigungsumfangs nicht mehr möglich. Ein Ersatzneubau ist erforderlich.

Im Zuge des Ersatzneubaus ist eine Verbreiterung vorgesehen. Entsprechend des Verkehrsentwicklungs- und Mobilitätsplans 2030 soll die Verbindung zukünftig zu einer städtischen Hauptroute aufgewertet werden, vgl. Beschluss UVPA vom 21.09.21 / Nr. 613/112/2021.

 

3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen

(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Finanzierung soll aus Mitteln bei IVP 541.841 Radwegenetz erfolgen. Nach den Haushaltsgrundsätzen ist der Ersatzneubau des Geh- und Radwegsteges über eine eigene Investitionsnummer abzuwickeln. Die auf IVP 541.841 zum Ausbau des Radwegenetzes zur Verfügung stehenden Mittel sind auf IVP 541.859 zu übertragen.

 

4. Prozesse und Strukturen

(Wie sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)

Für vorbereitende Maßnahmen wurden bereits 35.000 Euro umgebucht. Die restlichen Mittel sind für die bauliche Umsetzung in 2022 erforderlich. Die Übertragung der Mittel als Haushaltsrest wird beantragt.

 

 

5. Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 


Anlagen: