- Der Ausbau der Photovoltaik auf und an städtischen Gebäuden soll unter Beachtung der verfügbaren Ressourcen forciert werden.
- Die Fraktionsanträge zum Haushalt 2022 bzw. Arbeitsprogramm Nr. 268/2021 und 309/2021 sind bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Um den Klimawandel
einzudämmen und um die CO2-Neutralität
des städtischen Gebäudebestandes erreichen zu können, hat neben weiteren
Maßnahmen der Ausbau von PV-Anlagen auf städtischen Liegenschaften das größte
Potential regenerativer Energieerzeugung.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
Bei Neubaumaßnahmen aber
v.a. bei Generalsanierungen, die derzeit einen Großteil der kommunalen
Bautätigkeit ausmachen, wird grundsätzlich der Einsatz von PV-Anlagen in
maximal sinnvoller Ausprägung geprüft und umgesetzt.
Parallel läuft die
Prüfung geeigneter Dächer auf ihre statische und technische Eignung weiter. Die
Verwaltung führt eine entsprechende Liste von Objekten, die nun um geeignete
Fassadenflächen ergänzt wird. Auf die Vorlage 242/082/2021 wird verwiesen.
Wiedervorlage der fortgeschriebenen Liste incl. Zeitplan erfolgt im
Fachausschuss. Bisher liegt der Fokus auf Dächern, da hier das größte Potential
gesehen wird.
Untersuchung für PV an
Fassaden z.B. zuletzt an der Rathausfassade zeigen, dass derartige Anlagen
deutlich größere Investitionen auslösen. Entscheidend sind hierbei v.a. die
zusätzlichen Anforderungen an die Statik, für die i.d.R. Bestandsfassaden
selten ausgelegt sind, Aufwand beim Brandschutz (Brandüberschlag über die
Geschosse), Fensteröffnungen oder Fassadenbegrünungen, die einer großflächigen
Belegung entgegenstehen und die vorhandene Verschattung.
Gerade die für PV
relevanten Himmelsrichtungen sind in der Regel die mit großen Fensteranteilen,
so dass nur in wenigen Fällen z.B. Bereiche an Treppenhäusern ohne Fenster in
Frage kommen.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
Die Kooperation mit den
EStW hierzu soll weiter intensiviert werden. Gespräche dazu laufen bereits. Um
eine wirtschaftliche Bearbeitung zu erreichen, sind hier v.a. größere
zusammenhängende Fläche von Interesse, der Fokus liegt auf PV-Anlagen größer
als 30 kWp.
Stadtteilhäuser sind
ebenfalls bereits im Fokus der Verwaltung und werden weiter untersucht. Am
Neubau in Kriegenbrunn wurde eine PV-Anlage und aufgrund der häufig abendlichen
Nutzung auch mit Speicher realisiert. Eine kleinere Anlage steht am Kulturpunkt
Bruck. Im nächsten Schritt sollen die Dachflächen dieses Gebäudes statisch
geprüft werden - falls geeignet, erweitert durch einen Speicher.
Die Geschwindigkeit des
PV-Ausbaus hängt maßgebend an der Personalausstattung. Eine alleinige
Aufstockung der Investitionsmittel ist nicht zielführend. Eine Fachstelle
(mind. eine Vollzeitstelle Elektroingenieur*in und Kapazitäten im Bereich
Bauunterhalt von ca. 0,5 VZÄ) die ausschließlich mit dem gewünschten Ausbauprogramm
betraut ist, wäre wünschenswert, um die Aktivitäten aus dem sonstigen Projekt-
bzw. Unterhaltsgeschäft ausgliedern zu können. Zu beachten gilt es, dass auch
Fremdvergaben eigenes Personal u.a. für nicht-delegierbare Bauherrenaufgaben
binden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn
ja, negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind
vorhanden auf IvP-Nr. 561.400 (Stand HH-Entwurf 2022)
HH 2022, 2023, 2024
je 300.000€.
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag Nr. 268/2021
Antrag Nr.
309/2021