Die Umsetzung des Schulsanierungsprogramms ist abhängig von Finanz- und Personalressourcen
Der GL-Fraktionsantrag Nr. 310/2021 vom 19.10.2021 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die GL beantragt im FA 310/2021 zum Arbeitsprogramm Amt 24: Um der Bedeutung von Schulen als Lern- und Lebensraum sowie dem Klimanotstand gerecht zu werden, wird das Schulsanierungsprogramm beschleunigt.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
Das Schulsanierungsprogramm und die Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen durch die Verwaltung folgt den Beschlüssen in den Gremien, zuletzt dem Sachstandsbericht 242/339/2019 und den jährlichen Beschlüssen des Haushalts zur Investitionsplanung der Einzelmaßnahmen.
Eine Intensivierung oder Beschleunigung des Schulsanierungsprogramms ist nur dann möglich, wenn entsprechend zusätzliche Investitionsmittel dafür zur Verfügung gestellt, und in der Verwaltung entsprechend der Finanzressourcen auch zusätzliche Personalressourcen aufgebaut (Stellenschaffung, Besetzung und Einarbeitung) werden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn
ja, negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Fraktionsantrag Nr. 310/2021 GL