Den Ausführungen in der Begründung wird zugestimmt. Die
genannten Bauwerke sollen, wie in der Begründung ausgeführt, erhalten und
saniert werden.
Die Verwaltung wird beauftragt die Realisierung der Maßnahme vorzubereiten und in 2022 umzusetzen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Zur Gewährleistung der Stand-, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit werden im Rahmen einer wirtschaftlichen Erhaltung die Überbauten der Stege über die Entwässerungsmulden im Bereich Holzweg sowie Mittlere Heide und Hausäckerweg erneuert.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Brückenbauwerke an öffentlich gewidmeten Straßen und Wegen in der Baulast der Stadt Erlangen werden regelmäßig geprüft. Im Zuge der letzten Bauwerksprüfung wurden an den betroffenen Bauwerken Schädigungen im Bereich der Holzlängsträger, des Belages und der Geländer festgestellt. Die Aufgabe des Baulastträgers ist die Erhaltung der Verkehrssicherheit der Bauwerke.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Überbauten der Bauwerke:
- BW 05_20_03 Franz-Steinmetz-Weg Holzweg Nord
- BW 05_20_04 Franz-Steinmetz-Weg Holzweg Süd
- BW 05_20_09 Mittlere Heide
- BW 05_20_11 Hausäcker Weg zum Flinzweg
werden im Zuge der geplanten
Sanierung erneuert.
Hierbei werden die Längsträger in einer dauerhaften verzinkten
Stahlkonstruktion ausgeführt.
Der Belag und die Geländer werden wie im Bestand aus Holz gefertigt.
Die Bauarbeiten zur Erneuerung der Überbauten der Büchenbacher Stege sind in der Zeit
vom 31.01.2022 bis voraussichtlich 29.04.2022 geplant. Zur Ausführung ist eine kurzzeitige Sperrung der Brücken erforderlich. Alternativ nutzbare Wegeverbindungen sind vorhanden.
Es wird mit Baukosten in Höhe von 148.000,- Euro gerechnet.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Bauvorhaben haben grundsätzlich negative
Auswirkungen auf den Klimaschutz. Durch die Wiederherstellung der
Verkehrssicherheit wird die Nutzbarkeit der öffentlichen Verkehrswege
sichergestellt.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
148.000,00 € (Brutto) |
bei Sachkonto: 66SKO_MN00009 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 66SKO_MN00009
sind nicht vorhanden
Einsichtnahme durch
das Revisionsamt
Das Revisionsamt hat die
Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.
Anlagen: Anlage
1 - Übersichtspläne
Anlage
2 - Büchenbacher Stege Bestandsplan
Anlage 3 -
Büchebacher Stege - neu