Betreff
Erneuerung der Überbauten an Büchenbacher Stegen im Baugebiet 403
Vorlage
66/085/2021
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Den Ausführungen in der Begründung wird zugestimmt. Die genannten Bauwerke sollen, wie in der Begründung ausgeführt, erhalten und saniert werden.         

Die Verwaltung wird beauftragt die Realisierung der Maßnahme vorzubereiten und in 2022 umzusetzen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Zur Gewährleistung der Stand-, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit werden im Rahmen einer wirtschaftlichen Erhaltung die Überbauten der Stege über die Entwässerungsmulden im Bereich Holzweg sowie Mittlere Heide und Hausäckerweg erneuert.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Brückenbauwerke an öffentlich gewidmeten Straßen und Wegen in der Baulast der Stadt Erlangen werden regelmäßig geprüft. Im Zuge der letzten Bauwerksprüfung wurden an den betroffenen Bauwerken Schädigungen im Bereich der Holzlängsträger, des Belages und der Geländer festgestellt. Die Aufgabe des Baulastträgers ist die Erhaltung der Verkehrssicherheit der Bauwerke.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Überbauten der Bauwerke:

-       BW 05_20_03 Franz-Steinmetz-Weg Holzweg Nord

-       BW 05_20_04 Franz-Steinmetz-Weg Holzweg Süd

-       BW 05_20_09 Mittlere Heide

-       BW 05_20_11 Hausäcker Weg zum Flinzweg

werden im Zuge der geplanten Sanierung erneuert.
Hierbei werden die Längsträger in einer dauerhaften verzinkten Stahlkonstruktion ausgeführt.
Der Belag und die Geländer werden wie im Bestand aus Holz gefertigt.
Die Bauarbeiten zur Erneuerung der Überbauten der  Büchenbacher Stege sind in der Zeit

vom 31.01.2022 bis voraussichtlich 29.04.2022 geplant. Zur Ausführung ist eine kurzzeitige Sperrung der Brücken erforderlich. Alternativ nutzbare Wegeverbindungen sind vorhanden.

Es wird mit Baukosten in Höhe von 148.000,- Euro gerechnet.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Bauvorhaben haben grundsätzlich negative Auswirkungen auf den Klimaschutz. Durch die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit wird die Nutzbarkeit der öffentlichen Verkehrswege sichergestellt.

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

148.000,00 € (Brutto)

bei Sachkonto: 66SKO_MN00009

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 66SKO_MN00009

              sind nicht vorhanden

 

 

Einsichtnahme durch das Revisionsamt

Das Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.

 


Anlagen:        Anlage 1 - Übersichtspläne

                        Anlage 2 - Büchenbacher Stege Bestandsplan
                        Anlage 3 - Büchebacher Stege - neu