Betreff
Neue Unterrichtsräume für die Jakob-Herz-Schule (Schule für Kranke) im Objekt Schillerstraße 52 b/c - Sachstand
Vorlage
40/087/2021
Aktenzeichen
IV/40-1
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

Die Schule für Kranke wird gemäß Beschluss des Stadtrats vom 23.07.2020 (Vorlage Nr. 40/005/2020) im Objekt Schillerstraße 52 b + c untergebracht. Die Planungen wurden seitens der Verwaltung und den Projektbeteiligten in einigen Punkten konkretisiert:

 

Raumkonzept/Raumprogramm und Ausstattung

 

Im Objekt Schillerstraße 52 b/c stehen der Jakob-Herz-Schule 501 m² zur Verfügung. Die Immobilie bietet somit ausreichend Platz für das Raumkonzept der Schule. Es befinden sich dort 13 Klassen- und Gruppenräume, Räume für Lehrkräfte und Verwaltung sowie zwei Therapieräume und ein Stationszimmer der Kinder- und Jugendpsychiatrie, damit die Schülerinnen und Schüler bestmöglich versorgt werden können (Planunterlagen siehe Anlage).

 

Die Schule für Kranke beschult Schülerinnen und Schüler mit besonderem Betreuungsbedarf. Dies stellt spezielle Anforderungen an den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule. Im Mittelpunkt der pädagogischen Überlegungen stehen die Schülerinnen und Schüler in ihrer momentanen Lebenssituation, mit ihrer Krankheit und mit ihren individuellen Bedürfnissen. Die Zusammenarbeit zwischen Therapie und Schulpädagogik sind hier unablässig. Die ursprünglichen Planungen zum Raumprogramm wurden marginal angepasst. So werden im Erdgeschoss ein Klassenzimmer und eine Behindertentoilette zur barrierefreien Teilerschließung hergestellt. Dafür finden das Elternsprechzimmer und die Schülerbibliothek im 1. OG Einzug. Darüber hinaus sind die zwei therapeutisch genutzten Räume dem Allgemeinen Unterrichtsbereich zugeordnet worden, da beide therapeutischen Räume für den Unterrichtsalltag und für die schulischen Ziele dringend von Nöten und als Teil des unterrichtlichen Konzeptes zu bewerten sind.

 

Die schulischen Räume werden in Abstimmung mit der Schule für Kranke neu möbliert und erhalten eine zeitgemäße und interaktive Medienausstattung, die auch einen virtuellen Krankenunterricht ermöglichen soll. Diesen Sachaufwand trägt die Stadt Erlangen. Die Zuständigkeit für die Einrichtung und Ausstattung der medizinischen Räume (inkl. Therapieräume) liegt beim Universitätsklinikum.

 

Die Beantragung der schulaufsichtlichen Genehmigung des Raumkonzepts ist zum 15.10.2021 bei der Regierung von Mittelfranken erfolgt.

 

 

 

Baumaßnahmen

 

Um die vorhandenen Räumlichkeiten als Schulräume nutzen zu können, müssen Umbaumaßnahmen, auch zur Errichtung der Barrierefreiheit, durchgeführt und die betriebstechnischen Anlagen angepasst werden.

 

Die Kostenberechnung für den Umbau beläuft sich auf 678.700,00 €. Hinzu kommen noch die Kosten für Ausstattung mit ca. 80.000 € sowie jährliche IT-Kosten von 19.200 €. Die Haushaltsmittel werden für die entsprechenden Haushaltsjahre angemeldet bzw. sind bereits im Budget smartERschool enthalten.

 

Im Rahmen der vorangeschrittenen Planungen wurde ersichtlich, dass die angedachten Zeitplanungen für die Maßnahme nicht umsetzbar sind. Aufgrund der zusätzlichen Planung zur barrierefreien Teilerschließung sowie aufgrund von Personalengpässen wird sich die Maßnahme zeitlich etwas verschieben. Es ergibt sich folgende neue Zeitschiene:

 

- Oktober 2021 – Januar 2022: Vorbereitung der Ausführungsplanung

 - Januar – April 2022: Durchführung der Vergabeverfahren

 - April – Dezember 2022: Bauausführung und Bauüberwachung, Ausstattungs-/IT-Planung,

 - Januar – Februar 2023: Baufertigstellung, Möblierung, IT und Umzug

 

Die Beantragung der Nutzungsänderung von Wohnungsbau zu Schulbau sowie die Einreichung des Bauantrages beim Bauamt ist seitens Amt 24 bereits erfolgt.

 

Zuweisung gemäß Art. 10 BayFAG

 

Nach Vorabstimmung mit der Regierung von Mittelfranken, wird die Maßnahme schulaufsichtlich genehmigt und erhält daher eine Zuweisung gemäß Art. 10 BayFAG. Bei der aktuell vorliegenden Kostenkalkulation ist mit einem Förderbetrag von ca. 270.000 € zu rechnen. Die Antragstellung erfolgte fristgerecht zum 15.Oktober 2021. Mit der endgültigen Festlegung des Zuweisungsbetrags ist Anfang 2022 zu rechnen.

 

Beförderung

 

Aufgrund der verschiedenen Krankheitsbilder der Schülerinnen und Schüler und der Entfernung zwischen Universitätsklinik und Schillerstr. (Distanz 1,6 km) kann der Schulweg nicht zu Fuß zurückgelegt werden. Zudem muss die Beförderung speziellen Anforderungen entsprechen, eine Beförderung durch den ÖPNV ist damit auszuschließen. Diese Spezialbeförderung wird durch die Stadt Erlangen organisiert und finanziert.

 

Zur Beurteilung der Verkehrslage am Standort Kinder- und Jugendpsychiatrie hat eine Begehung der Harfenstraße mit dem Amt für Straßenverkehr und Mobilität stattgefunden. Die Beförderung kann aufgrund der Anfahrtssituation nur mit „kleineren“ Bussen stattfinden.

 

Aktuell sind daher mehrere Bustransporte (2-3 Fahrten) mit zeitlich versetzen An- und Abfahrten geplant. Die Busse werden die Schülerpatient*innen schultäglich zwischen 8:10 Uhr und 8:30 Uhr an der Kinder- und Jugendpsychiatrie abholen und zur Schillerstraße befördern. Ab 11:30 Uhr findet der Rücktransport statt. Hierfür wird am Standort der Kinder- und Jugendpsychiatrie eine Ein-/Ausstiegzone, in Form eines eingeschränkten Halteverbotes mit der Begrenzung von 07.00 Uhr bis 14.00 Uhr, vor dem Gebäude Harfenstr. 23/25, eingerichtet. Die Begleitung der Kinder und Jugendlichen während der Fahrt wird durch Klinikpersonal sicherstellt. Die Ankunft an der Schillerstraße wird durch schulisches Personal betreut.

 

Nach aktueller Kostenschätzung wird die Beförderung, je nach tatsächlich erfolgten Bustransporten, zwischen 17.000 € und 22.000 € p. a. betragen.

 


Anlagen:

Planausschnitte Schillerstraße 52 b/c EG und 1.OG