Die Verwaltung erarbeitet eine Dienstanweisung „Richtlinien
und Standards für eine nachhaltige, öko-soziale Beschaffung der Stadt
Erlangen“.
Der Fraktionsantrag Nr. 212/2021 vom 21.09.2021 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Das Beschaffungswesen der öffentlichen Hand hat nicht nur eine herausragende Vorbildfunktion, sondern stellt auch einen erheblichen Wirtschaftsfaktor dar.
Die öffentliche Hand kauft im Jahr für rund 500
Milliarden Euro (Quelle: BMU) ein – von Bleistiften bis zu Bussen für
den öffentlichen Personennahverkehr. Diese erhebliche Nachfragemacht lässt sich
bewusst nutzen, um Umweltbelastungen zu reduzieren, das Angebot
umweltfreundlicher Produkte und Dienstleistungen zu verbessern oder die
Markteinführung innovativer umweltfreundlicher Produkte gezielt zu
unterstützen.
Ziel ist es, in allen Tätigkeitsbereichen der Stadtverwaltung, bei Produkten und Dienstleistungen, Kriterien der Nachhaltigkeit angemessen zu berücksichtigen. Dies soll auch gelten für die städtischen Eigenbetriebe und Tochterunternehmen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Fachstelle Nachhaltige Beschaffung erstellt einen Entwurf in Zusammenarbeit mit dem Personal/Organisations- und Rechtsamt für eine Dienstanweisung, angelehnt an die Stadt Neumarkt „Richtlinien und Standards für eine nachhaltige, öko-soziale Beschaffung bei der Stadt Neumarkt i.d.Opf.“.
Diese Dienstanweisung wird dem Stadtrat Anfang 2022 zur Abstimmung vorgelegt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Fachstelle Nachhaltige Beschaffung ist mit den städtischen Tochterunternehmen weiterhin im Gespräch und bietet hier Beratung an.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1 SPD Fraktionsantrag Nr. 212/2021 vom 21.09.2021
Anlage 2 Dienstanweisung Nachhaltige Beschaffung Stadt Neumarkt i.d.Opf.