Betreff
Handlungsleitlinien für nachhaltige Beschaffung, Antrag der SPD Stadtratsfraktion Nr. 212/2021 vom 21.09.2021
Vorlage
31/108/2021
Aktenzeichen
VII/31
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung erarbeitet eine Dienstanweisung „Richtlinien und Standards für eine nachhaltige, öko-soziale Beschaffung der Stadt Erlangen“.

 

Der Fraktionsantrag Nr. 212/2021 vom 21.09.2021 ist damit bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Beschaffungswesen der öffentlichen Hand hat nicht nur eine herausragende Vorbildfunktion, sondern stellt auch einen erheblichen Wirtschaftsfaktor dar.


Die öffentliche Hand kauft im Jahr für rund 500 Milliarden Euro (Quelle: BMU) ein – von Bleistiften bis zu Bussen für den öffentlichen Personennahverkehr. Diese erhebliche Nachfragemacht lässt sich bewusst nutzen, um Umweltbelastungen zu reduzieren, das Angebot umweltfreundlicher Produkte und Dienstleistungen zu verbessern oder die Markteinführung innovativer umweltfreundlicher Produkte gezielt zu unterstützen.

 

Ziel ist es, in allen Tätigkeitsbereichen der Stadtverwaltung, bei Produkten und Dienstleistungen, Kriterien der Nachhaltigkeit angemessen zu berücksichtigen. Dies soll auch gelten für die städtischen Eigenbetriebe und Tochterunternehmen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Fachstelle Nachhaltige Beschaffung erstellt einen Entwurf in Zusammenarbeit mit dem Personal/Organisations- und Rechtsamt für eine Dienstanweisung, angelehnt an die Stadt Neumarkt „Richtlinien und Standards für eine nachhaltige, öko-soziale Beschaffung bei der Stadt Neumarkt i.d.Opf.“.

Diese Dienstanweisung wird dem Stadtrat Anfang 2022 zur Abstimmung vorgelegt.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Fachstelle Nachhaltige Beschaffung ist mit den städtischen Tochterunternehmen weiterhin im Gespräch und bietet hier Beratung an. 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

            ja, positiv*

            ja, negativ*

            nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

             ja*

             nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:       
Anlage 1 SPD Fraktionsantrag Nr. 212/2021 vom 21.09.2021
Anlage 2 Dienstanweisung Nachhaltige Beschaffung Stadt Neumarkt i.d.Opf.