1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein
Programm zur Sicherstellung von barrierefreien Veranstaltungen und inklusiven
Maßnahmen bei nicht-städtischen Veranstaltungen und Angeboten zur erarbeiten.
Förderberechtigt sollen Vereine, kleine Verbände und private Initiativen sein.
2. Dieses Förderprogramm wird durch das Angebot einer Beratung zu inklusiven Maßnahmen ergänzt. Hierbei soll den Antragsstellenden u.a. folgendes vermittelt werden:
a. Buchung von Gebärdensprachdolmetscher*innen über die Vermittlungszentrale für Gebärdensprachdolmetscher*innen Mittelfranken
b. Umsetzungsmöglichkeiten von inklusiven Maßnahmen mittels der 2020 fertiggestellten Handreichung „Veranstaltungen für alle planen und organisieren“
c. Einsatzmöglichkeiten von technischen Hilfsmitteln (z.B. Ausleihe der städtischen mobilen FM-Anlage) und Vermittlung von weiteren Ansprechpersonen zu spezifischen Fragen
3. Das Programm wird durch die Umwidmung der jährlich zur Verfügung stehenden 50.000€ für rein bauliche Maßnahmen getragen. Diese Mittel standen bisher ausschließlich für bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit zur Verfügung und wurden in den letzten Jahren nicht oder nur vereinzelt abgerufen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Stadt Erlangen sieht in der Förderung von Inklusion einen wichtigen Bestand der „Stadt für Alle“. Teilhabe von Menschen mit Behinderung an der Erlanger Stadtgesellschaft ist jedoch maßgeblich an barrierefreie Bedingungen geknüpft. Im Gegensatz zu städtischen Angeboten, die bereits auf Barrierefreiheit ausgerichtet sind, fehlt privaten Initiativen und gemeinnützigen Vereinen häufig nicht nur das Wissen, sondern auch die finanziellen Mittel um Barrierefreiheit durch inklusive Maßnahmen bei Ihren Angeboten und Veranstaltungen herzustellen.
Die Stadtverwaltung wird deshalb damit beauftragt, sowohl ein „Förderprogramm inklusive Maßnahmen“, als auch ein „Beratungsangebot inklusive Maßnahmen“ zu konzipieren. Ziel ist es, dass gemeinnützige Akteure der Stadtgesellschaft, also Vereine, Initiativen und Organisationen, Unterstützung bei der Umsetzung inklusiver Maßnahmen bekommen, so dass die Angebote im Stadtgebiet Erlangen barrierefreier werden und Menschen mit Behinderung an der Erlanger Stadtgesellschaft teilhaben können.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
- Finanzielle Fördermittel des Förderprogramms sollen für alle inklusive Maßnahmen zur Verfügung stehen, unabhängig davon, welche Behinderungsform bedacht wird. Es können also sowohl Maßnahmen zur sprachlichen, digitalen, akustischen oder baulichen Barrierefreiheit gefördert werden.
- Die Antragsstellung orientiert sich an den bisher bereits existierenden Förderprogrammen der Stadt Erlangen.
- Die Förderung existiert neben dem „Beratungsangebot Barrierefreiheit“. Hier werden auf die bereits existierenden Unterstützungs- und Informationsangebote verwiesen, wie z.B. Vermittlungszentrale für Gebärdensprachdolmetscher*innen, Handreichung „Veranstaltungen für alle planen und organisieren“ des Büros für Chancengleichheit und Vielfalt, Ausleihmöglichkeiten von technischen Hilfsmitteln etc.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
· Konzeption des Förderprogramms einschließlich der Antragsmöglichkeiten
· Bewerbung des Förderprogramms
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: