Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Im Zuge der
Behandlung des o. g. Prüfungsberichtes sprachen sich die Ausschussmitglieder
aufgrund des von Herrn Worm geschilderten neuen Sachverhaltes in der Sitzung
des Revisionsausschusses am 07.07.2021 u. a. für eine Berichterstattung im
nächsten Revisionsausschuss aus (s. Anlage).
Zum Sachstand
„Anfrage BMAS Versorgungszuschlag Vorstand GGFA AöR“ ist nach Rücksprache mit
Amt 55 Folgendes mitzuteilen:
·
Hintergrund ist eine Anfrage des Herrn Worm vom
12.07.2021 an das BMAS, wonach der Wunsch besteht, auch für den auf die GGFA
AöR entfallenden Anteil des Vorstandsgehalts, den Versorgungszuschlag mit dem
Bund nach §§ 12, 21 KoA-VV rückwirkend abzurechnen.
·
Zwischenzeitlich ist ein Austausch mit dem BMAS, z. B.
mit Fragebögen erfolgt und es wurde durchaus die Bereitschaft zur Übernahme
seitens des BMAS signalisiert. Eine verbindliche Aussage des BMAS, insbesondere
im Hinblick auf eine rückwirkende Abrechnung, steht aber noch aus. Es ist auch
nicht absehbar, wann damit zu rechnen ist.
Das Revisionsamt wird über die
Angelegenheit erneut berichten, spätestens im Rahmen der nächsten turnusmäßigen
Vorprüfung 2021.
Anlage: Protokollvermerk vom 07.07.2021