Betreff
Vorprüfung der Schlussrechnung 2020 des Amtes Jobcenter / Arbeitslosengeld II sowie der GGFA AöR für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales; Aktueller Sachstand
Vorlage
14/073/2021
Aktenzeichen
OBM/14
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Im Zuge der Behandlung des o. g. Prüfungsberichtes sprachen sich die Ausschussmitglieder aufgrund des von Herrn Worm geschilderten neuen Sachverhaltes in der Sitzung des Revisionsausschusses am 07.07.2021 u. a. für eine Berichterstattung im nächsten Revisionsausschuss aus (s. Anlage).

 

Zum Sachstand „Anfrage BMAS Versorgungszuschlag Vorstand GGFA AöR“ ist nach Rücksprache mit Amt 55 Folgendes mitzuteilen:

 

·      Hintergrund ist eine Anfrage des Herrn Worm vom 12.07.2021 an das BMAS, wonach der Wunsch besteht, auch für den auf die GGFA AöR entfallenden Anteil des Vorstandsgehalts, den Versorgungszuschlag mit dem Bund nach §§ 12, 21 KoA-VV rückwirkend abzurechnen.

 

·      Zwischenzeitlich ist ein Austausch mit dem BMAS, z. B. mit Fragebögen erfolgt und es wurde durchaus die Bereitschaft zur Übernahme seitens des BMAS signalisiert. Eine verbindliche Aussage des BMAS, insbesondere im Hinblick auf eine rückwirkende Abrechnung, steht aber noch aus. Es ist auch nicht absehbar, wann damit zu rechnen ist.

 

Das Revisionsamt wird über die Angelegenheit erneut berichten, spätestens im Rahmen der nächsten turnusmäßigen Vorprüfung 2021.

 


Anlage:          Protokollvermerk vom 07.07.2021