Betreff
Pläne zur Fortführung des ESF-Projektes Jugend Stärken im Quartier (JustiQ)
Vorlage
51/058/2021
Aktenzeichen
IV/51-JHP/KSY
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Die GGFA führt im Auftrag und in Kooperation mit dem Stadtjugendamt das Projekt des Europäischen Sozialfonds (ESF) Jugend Stärken im Quartier – Kompetenzagentur - durch.

Die erste Projektphase reichte vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2018, die zweite läuft seit dem 01.01.2019 und endet zum 30.06.2022.

Seitens des ESF wurde angekündigt, zwar keine dritte Projektphase aufzulegen, jedoch zeitlich nahtlos ein Anschluss-Projekt mit ähnlicher Zielrichtung zu initiieren.

Der Fortgang des Programmes wurde in der Vergangenheit mehrfach im Jugendhilfeausschuss vorgestellt (zuletzt am 03.04.2019).

 

Mit dem Programm werden junge Menschen, die in erhöhtem Maße auf sozialpädagogische Unterstützung im Rahmen der Jugendhilfe i. S .d. § 13 Abs. 1SGB VIII angewiesen sind, im Alter von 12 bis einschließlich 26 Jahren unterstützt. Fokus ist hierbei die Verbesserung der beruflichen Chancen benachteiligter junger Menschen bei gleichzeitiger Optimierung der Zusammenarbeit unterschiedlicher Kooperationspartner in den sozialen Bereichen.

 

Das Programm ist sozialräumlich orientiert und konzentriert sich auf Stadtteile mit erhöhtem Entwicklungsbedarf. Indikatoren für solche Gebiete sind u.a. die Anzahl junger Menschen mit Migrationshintergrund, die Anzahl junger Empfängerinnen/Empfänger von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II oder die Anzahl arbeitslos gemeldeter junger Menschen. In diesen Gebieten konzentrieren sich oftmals Einkommens- und Bildungsarmut. Dabei gilt es, Barrieren abzubauen, die einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe entgegenstehen.

 

Die endgültigen Förder- und Projektrichtlinien für das Anschlussprojekt werden seitens des ESF im Laufe des vierten Quartals 2021veröffentlicht. Substanzielle Veränderungen an Zielrichtung, Inhalt und Zielgruppe werden seitens der Verwaltung nicht erwartet. Veränderungen im Bereich der Fördersummen sind angekündigt, können zum aktuellen Zeitpunkt aber noch nicht endgültig beziffert werden.

 

Aufgrund der positiven Erfahrungen über die gesamte bisherige Projektdauer hinweg, sowie aufgrund des nach wie vor vorhandenen Bedarfes, plant das Stadtjugendamt sich auch für das Anschlussprojekt zu bewerben. Die bisherige Projektpartnerschaft mit der GGFA soll an dieser Stelle übergangslos fortgeführt werden. Erste Gespräche hierzu haben bereits stattgefunden und werden in den kommenden Wochen fortgeführt.

 

Sobald die endgültigen Rahmenbedingungen für eine Projektfortführung seitens des ESF veröffentlicht wurden wird die Verwaltung einen Beschlussantrag zur Fortführung des Projektes in den Ausschuss einbringen.

 


Anlagen: