Betreff
Örtliche Prüfung des Jahresabschlusses des EB 77 für das Wirtschaftsjahr 2020
Vorlage
14/072/2021
Aktenzeichen
OBM/14
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht des Revisionsamtes vom 14.09.2021 über die Prüfung des Jahresabschlusses des
EB 77 für das Wirtschaftsjahr 2020 (Nr. 11/2021) wird zur Kenntnis genommen.

 

Dem Stadtrat wird vorgeschlagen,

 

-       den Jahresabschluss 2020 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen und

-       der Werkleitung für das Wirtschaftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.

 

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit der Beratung und Beschlussfassung im Revisionsausschuss wird der Prüfungsbericht verbindlich. Der EB 77 hat keine Stellungnahme abgegeben und damit signalisiert, dass mit den wesentlichen Aussagen im Prüfungsbericht Einverständnis besteht.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses war innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Wirtschaftsjahres durchzuführen (Art. 103 Abs. 4 GO).

 

Mit der Vorlage des Berichtes vom 14.09.2021 über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2020 nahm das Revisionsamt seine Aufgabe nach Art. 106 Abs. 3 i. V. m. Art. 103
Abs. 3 GO wahr.

 

Der Bericht dient dem Revisionsausschuss als Grundlage zur Beurteilung, ob dem Stadtrat vorgeschlagen werden kann, den Jahresabschluss gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen und der Werkleitung Entlastung zu erteilen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

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4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

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